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Betr.: Parkplatz-Wildwest, taz hamburg vom 2.12.02
Pollerreißen
Herrn Lühmanns Einsatz für die Radfahrer und Fußgänger in allen Ehren. Aber Innensenator Schill setzt mit seiner Pollerreißerei jetzt doch nur durch, was die Radfahrer schon lange wollen, nämlich auf der Fahrbahn fahren. So schrieb das Hamburgische Oberverwaltungsgericht schon vor Jahren zum Parken auf Radwegen (Abschlepp-Urteil vom 28.3.2000 – 3 Bf 215/98, Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht 2001, Seite 52), dass der Radverkehr vom blockierten Radweg auf die Fahrbahn ausweichen muß.
Da klagt der ADFC seit Jahren gegen die Benutzungspflicht, und der Herr Schill kriegt das in ein paar Monaten hin – das nenn' ich Tatkraft.
Dr. Frank Bokelmann
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