piwik no script img

Wenn Heimarbeiter, dann Meldung

Bremen (taz) – Alle Arbeitgeber, die in diesem Jahr in Bremen oder Bremerhaven Heimarbeiter beschäftigt haben – egal ob langfristig oder nur vorübergehend – müssen dies bis zum 31. Januar 2003 offiziell angezeigt haben. Das Arbeitsressort weist darauf hin, dass die für Meldungen nötigen Listenvordrucke bei der senatorischen Behörde an der Doventorscontrescarpe 172, Block D, und bei den Gewerbeaufsichtsämtern in Bremen und Bremerhaven erhältlich seien.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen