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legal & illegal

Wer genehmigt Pestizide?

Jedes neue Pestizid wird vor der Zulassung einem umfänglichen Testverfahren unterzogen: Das jeweilige Unternehmen muss die Unbedenklichkeit seines Produkts nachweisen.

Der Antrag beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit muss in Labortests nachweisen, dass das Mittel keine Schäden in der Umwelt, beim Verbraucher, beim Anwender oder im Grundwasser hinterlässt. Auch müssen Lagerung, Transport und Entsorgung gesichert sein. Die Tests zur Wirkung auf Menschen werden durch Tierversuche mit Mäusen, Ratten, Vögeln und Hunden durchgeführt.

Als einzige Behörde hat das Umweltbundesamt bei der Zulassung ein Vetorecht. Davon macht die Behörde nach eigenen Angaben in 5 Prozent der Fälle Gebrauch. Zulassungen für Pestizide werden in der Regel auf zehn Jahre begrenzt und können dann erneuert werden. Pro Jahr gehen etwa 230 Anträge auf Neu- oder Wiederzulassung von Pflanzenschutzmitteln ein. BPO

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