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Gut Holz unter 5m

Weniger Staat gleich weniger Schutz für Bremens Bäume: Nach heißen Diskussionen setzt sich die Senatorin durch

Zum 1. Januar bekommt Bremen eine neue Baumschutzverordnung. Gestern hat der Senat die Novelle abgenickt.

Das bedeutet für Bremer Bäume: Nur noch Laubbäume stehen unter Schutz, es sei denn sie heißen Pappel oder Weide. Die fallen nämlich ebenso aus dem Umsägeschutz heraus, wie der Schutzgegenstand „Baumgruppe“. Prinzipell gilt dann auch: Steht ein Baum näher als fünf Meter an einem Wohnhaus oder näher als zwei Meter an einer Grundstücksgrenze, entfällt der Schutz.

Der neuen Verordnung vorangegangen waren hitzige Auseinandersetzungen zwischen Umweltverbänden, GrundstücksbesitzerInnen und der Bremer Umweltsenatorin Christine Wischer (SPD). Die folgte der Argumentation von Eigenheim- und GartenbesitzerInnen, dass es in Bremen zu kompliziert sei, sich eines Gartenbaumes zu entledigen. Statt 80 Prozent der Sonderanträge auf Abholzung zu genehmigen, „entbürokratisierte“ die Senatorin die Verordnung.

UmweltschützerInnen, wie auch die Grüne Bürgerschaftsabgeordnete Karin Mathes, lehnen die Novelle ab. Sie hatten stattdessen in den letzten Monaten gefordert, Wischer möge sich verstärkt um die Erstellung eines „Baumkatasters“ bemühen. In das sollen alle schützenswerten Bäume aufgenommen werden. Darüber, welche Bäume als tatsächlich „schützenswert“ anzusehen sind, dürfte nach wie vor Dissens bestehen. Der Bremer Baumschutz galt unter UmweltexpertInnen schon zuvor im Vergleich zu anderen Bundesländern als schlecht. ube

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