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Zwei-Klassen-Justiz im WestjordanlandGleiche Tat, unterschiedliche Strafe

Zwei Jugendliche werfen im Westjordanland Steine. Einer ist Palästinenser, der andere Israeli. Die juristischen Folgen sind sehr unterschiedlich.

Ein palästinensischer Junge wirft in der Nähe von Hebron einen Stein auf israelische Soldaten. Bild: dpa

BEIT UMMAR ap | Die Jungen waren beide 15 Jahre alt. Sie lebten nur wenige Minuten voreinander entfernt im Westjordanland. Und beiden wurde vorgeworfen, Steine auf Autos und Busse geworfen zu haben. Nur ein Tag lag zwischen den Vorfällen, aber es gab einen entscheidenden Unterschied, der über ihre Zukunft entschied: Der eine Junge war Israeli, der andere Palästinenser. Einer kam mit Hausarrest davon, der andere musste hinter Gitter.

Für die israelischen Siedler im Westjordanland gilt mehrheitlich das Zivilrecht, die Palästinenser dagegen unterstehen dem Militärrecht. Das wirkt sich auch auf die Strafverfolgung von Jugendlichen aus, von den Festnahmen über die Verurteilungen und das Strafmaß, wie aus Polizeistatistiken hervorgeht, die der Nachrichtenagentur AP vorliegen.

Danach wurden in den vergangenen sechs Jahren nur 53 Jugendliche aus den jüdischen Siedlungen wegen Steinwürfen festgenommen. 89 Prozent von ihnen kamen ohne Anklage frei, sechs wurden angeklagt. Vier von ihnen wurden für „schuldig ohne Schuldspruch“ befunden, eine übliche Strafe für israelische Jugendliche, um ihnen einen Akteneintrag zu ersparen. Einer der Angeklagten wurde freigesprochen, der sechste Fall wurde im Oktober noch vor Gericht verhandelt. Aktuellere Informationen lagen nicht vor.

Im Gegensatz dazu wurden im selben Zeitraum 1142 palästinensische Jugendliche wegen Steinwürfen festgenommen und 528 angeklagt. Alle wurden verurteilt. Die üblichen Strafen betragen in diesen Fällen drei bis acht Monate Haft in einem Militärgefängnis. Die Polizeistatistiken sind nicht vollständig, die Unterschiede im Umgang mit israelischen und palästinensischen Jugendlichen aber klar.

Das israelische Justizministerium erklärte, die Zahlen verdeutlichten, dass Palästinenser häufiger Steine werfen als Israelis. „Obwohl sich die Rechtssysteme unterscheiden – Militärgericht gegenüber Zivilgericht – werden die Gesetze unvoreingenommen umgesetzt“, sagte der stellvertretende Staatsanwalt Jehuda Schefer im Westjordanland.

Systematische Unterscheidung

Kritiker werfen Israel vor, Taten von israelischen Minderjährigen als Fehltritte zu bewerten, während palästinensische Altersgenossen wie Schwerverbrecher behandelt würden. „Jeder weiß, dass es ein Problem gibt mit der Behandlung von Minderjährigen im Westjordanland, eine systematische Unterscheidung zwischen israelischen und palästinensischen Minderjährigen“, erklärte der israelische Rechtsanwalt und Menschenrechtsaktivist Michael Sfard. „Jetzt haben wir Zahlen, die das belegen.“

Zurück zu dem israelischen Jungen, der am 20 Februar 2012 gemeinsam mit anderen Jugendlichen an der Einfahrt zur Siedlung Bat Ajin zwischen Jerusalem und Hebron einen Bus mit Steinen bewarf, wie aus den Polizeiunterlagen hervorging. Der Bus wurde beschädigt, der arabische Fahrer blieb unverletzt. Der Junge wurde gemeinsam mit seinem Vater aufs Revier gebracht, machte aber keine Aussage. Er verbrachte die Nacht auf dem Revier und wurde dann vier Tage unter Hausarrest gestellt. Eine Anklage gab es nicht.

Am folgenden Tag warf der palästinensische Junge Steine auf Autos, die an seiner Heimatstadt Beit Ummar vorbeifuhren. Vier Wagen wurden beschädigt, auch hier gab es keine Verletzten. Der Vorfall wurde gefilmt. Zwei Wochen später traten israelische Soldaten die Tür zum Zimmer des Jungen ein, trugen ihn in ein Fahrzeug, verbanden ihm die Augen und fesselten ihm die Hände. Er wurde von Soldaten ins Gesicht geschlagen und mit zehn anderen palästinensischen Minderjährigen in die Zelle eines Militärgefängnisses gesteckt. Erst mehr als neun Monate später kam er frei.

Der israelische Junge wurde später wieder festgenommen. Diesmal soll er zwei Palästinenser mit Pfefferspray angegriffen haben. Er hatte außerdem ein Messer und eine Schleuder bei sich. Während der gerichtlichen Anhörung kamen die Steinwürfe wieder zur Sprache und er wurde wegen beider Vergehen angeklagt.

Hausarrest und Schulbesuch

Der Junge bekannte sich schuldig, die Palästinenser angegriffen haben, bestritt aber die Steinwürfe. Er wurde neun Monate unter Hausarrest gestellt. Zuhause lernte er für seinen Schulabschluss und durfte in den letzten drei Monaten des Arrests die Schule besuchen. Inzwischen ist er wieder frei. Das Verfahren wegen der Steinwürfe ist noch nicht abgeschlossen.

Für den palästinensischen Jungen gab es keine Nachsicht. Während viele palästinensische Häftlinge sich im Gegenzug für eine reduzierte Strafe schuldig bekennen, plädierte er auf nicht schuldig. Nach neuneinhalb Monaten Haft wurde er unter Hausarrest gestellt. Sieben Monate später wurde er schuldig gesprochen und zu einer Haftstrafe in Höhe der bereits verbüßten Haft verurteilt.

In dem Urteil kritisierte der Richter die Polizeibeamten, die den Jungen nicht gefragt hätten, ob er seine Rechte verstanden habe und ihm nicht die Gelegenheit gegeben hätten, mit seinen Eltern oder einem Anwalt zu beraten. Die israelische Polizei habe offenbar nicht verstanden, dass jugendliche Verdächtige mit mehr Feingefühl verhört werden müssten, schrieb Militärrichter Schahar Greenberg.

Der israelische Junge schloss sich einer extremistischen Gruppe an und zieht von einem illegalen jüdischen Außenposten zum nächsten. Er bezeichnet sich als Krieger im ideologischen Kampf um die jüdische Kontrolle über das Westjordanland. Sein palästinensischer Altersgenosse schaffte den Anschluss in der Schule nicht mehr und hat keinen Abschluss. Sein Anwalt hat Berufung gegen die Verurteilung eingelegt. Die Staatsanwaltschaft fordert eine noch höhere Strafe von weiteren sechs Monaten Haft.

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4 Kommentare

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  • Es wundert mich nicht, dass die Justiz dieselben Sachverhalte unterschiedlich beurteilt, schließlich gehört doch die Justiz auch zum System.

    Wo ist die achso schöne Perle des Nahen Ostens mit seiner Rechtsstaatlichkeit?

    Ganz ehrlich: ich habe auch in Deutschland erlebt, wie die Justiz wesentlich mildere Taten wesentlich härter bestraft als umgekehrt. Es kommt darauf an, wer der Angeklagte ist.

  • 1G
    1393 (Profil gelöscht)

    Nunja, wenn alle "Schaltjahre" zwischen der Besatzung unterstützenden "Berichterstattung" mal ein Artikel die Realität der Völkerrechtsverbrechen Israels hervorhebt, frage ich mich immer, wozu das dient? Soll das Ausgewogenheit suggerieren, während hier eine "Anti-Abbas Artikelserie" die Fakten um die gegenwärtige Sachlage verheimlicht?

    Tatsache ist, dass unter vielen anderen isr. Verbrechen an Palästinensern die im Artikel angesprochenen Besatzungsverbrechen demnächst Gegenstand in Anklagen gegen isr. Verbrecher beim ISTGH Thema sein werden. Tasache ist auch, dass wir dann hier in den Zeitungen keine Probesatzungspropaganda vor die Nase gesetzt bekommen, in der Unsinn über die Friedensfähigkeit von Abbas&Palästina geschrieben wird. Übrig werden dann nur noch Artikel wie der obige bleiben, die die bisher marginal thematisierten Verbrechen Israels angemessen beleuchten werden und uns an unsere verpflichtung gegenüber den Genfer Konventionen erinnern werden.

  • Wieviel ist hier Rassismus und wie viel "nur" politische Justiz? Wenn man bei uns die Reaktion des Justizapparates auf rechte und linke Gewalt ansieht, fallen auch Unterschiede auf - sicher nicht so krass - aber regierungsnahe Gewalt wird in vielen Fällen weniger stark als oppositonelle Gewalt.

    • @Velofisch:

      Wie definieren Sie denn im Kontext Ihres Beitrages "regierungsnahe Gewalt" und "oppositionelle Gewalt"?