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Homophobe AussagenGeldstrafe für Evolutionsbiologen

Das Amtsgericht Kassel hat einen Professor zu einer Strafe von 6.000 Euro verurteilt. Er hatte Homosexuelle als „Kinderschänder“ verunglimpft.

Will gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen: Biologieprofessor Ulrich Kutschera Foto: dpa

Kassel taz | Wegen Beleidigung und der Herabwürdigung von Homosexuellen hat das Amtsgericht Kassel am Montag den Biologieprofessor Ulrich Kutschera zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 100 Euro verurteilt. Damit ahndet das Gericht ein Interview mit dem Onlineportal kath.net, in dem der umstrittene Hochschullehrer gegen die „Ehe für alle“ polemisiert hatte. Die Homo-Ehe eröffne ein „mögliches Horror-Kinderschänder-Szenario“, hatte er da argumentiert, ein mögliches Adoptionsrecht hatte er als „staatlich geförderte Pädophilie mit schwerstem Kindesmissbrauch“ bezeichnet. Es war nicht das erste Mal, dass Kutschera mit drastischen Aussagen auffiel. Er hatte 2015 Gendermainstreaming als „Krebsgeschwür“ bezeichnet.

Diese Formulierungen seien geeignet, insbesondere Homosexuelle mit Kinderwunsch herabzuwürdigen, sagte Amtsrichter Henning Leyhl in seiner Urteilsbegründung am Montag; Kutschera habe das Mäßigungsgebot missachtet. Die Staatsanwaltschaft hatte 150 Tagessätze und damit eine deutlich höhere Geldstrafe wegen Volksverhetzung, Verleumdung und Beleidigung gefordert. Für den Tatbestand der Volksverhetzung fehle es an der öffentlichen Wirkmacht, urteilte indes der Amtsrichter.

Das ist insofern bemerkenswert, als das Interview bundesweite Empörung ausgelöst hatte. Auch an diesem vorerst letzten Verhandlungstag gab es öffentlichen Protest. Der Asta der Universität Kassel hatte eine Kundgebung unter dem Motto „Rechte Hetze wegglitzern“ organisiert.

Etwa 50 AktivistInnen verwandelten den Platz vor dem Amtsgericht in ein kleines Festivalgelände. Sie hatten Picknickdecken ausgebreitet. Regenbogen- und blau-weiß-rosa Transfahnen wehten, es gab Reden und Musik. Kilian Schüler, 20, klagte vor JournalistInnen, Kutschera spreche ihm mit seinen Thesen seine sexuelle Identität ab. Roland Ronge, 30, nannte Kutscheras Text „gruselig“; er fühle sich in seiner Würde verletzt.

Eine „Hasseruption“

Im Gerichtsgebäude, im Saal D 105, trat mit dem Arzt und Psychotherapeuten Johannes Mattes einer derer auf, die Kutschera nach dem Interview wegen Beleidigung und Verleumdung angezeigt hatten. Er sei von dem Interview sehr aufgewühlt gewesen. „Es bedroht mich und meine Freunde“, sagte der 52-Jährige, der mit einem Mann verpartnert ist. „Ich bin bei ihm nicht ein Mensch, sondern ein Kinderschäderszenario“, empörte sich Mattes und nannte das Interview eine „Hasseruption“; Kutschera habe die rote Linie der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit überschritten.

Dessen Versuche, die Thesen mit angeblich wissenschaftlichen Fakten zu belegen, nannte Mattes eine Schutzbehauptung. Seine eigene Strafanzeige bezeichnete er als „Hilferuf“ an das Gericht und erinnerte in diesem Zusammenhang an die Zunahme von gewalttätigen Übergriffen gegen Homosexuelle und Trans-Personen.

Kutschera plädierte wortreich in eigener Sache. Wie stets bei seinen Auftritten vor Gericht breitete er ein halbes Dutzend Bücher auf der Anklagebank aus, „Fachliteratur“, die seine Position angeblich stützten. Bei den Betroffen entschuldigte er sich zwar wegen seiner „durchaus deftigen Worte“. Er habe nicht Homosexuelle diskriminieren wollen, ihm gehe es ausschließlich um das Kindeswohl, so der Biologe.

Es sei nun einmal wissenschaftlich erwiesen, dass für die psychische Gesundheit von Kindern das Zusammenleben mit einem leiblichen Vater und einer weiblichen Mutter zwingend erforderlich sei; „90 % der Mädchen, die sich selbst verletzen, leben nicht mit ihrem Vater oder einer männlichen Bezugsperson zusammen“, argumentierte Kutschera. Zum vermeintlichen Beleg seiner Aussage hielt er ein Foto mit einem geritzten Kinderarm hoch. Nicht vor gewalttätigen Übergriffen in Patchworkfamilien habe er warnen wollen, sondern von der Wahrscheinlichkeit vorgeblich einvernehmlicher sexueller Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern.

Kommt jetzt das Disziplinarverfahren der Uni?

Doch Staatsanwältin Josefine Köpf hielt dagegen. Sie nannte Kutscheras Interview einen Angriff auf die Menschenwürde. Homosexuelle mit Kinderwunsch würden als mögliche Kinderschänder unter Generalverdacht gestellt; es sei verständlich, dass sich Menschen dadurch vor den Kopf gestoßen fühlten. Die Unterstellung, eine bestimmten Personengruppe weise pauschal eine höhere Neigung zu Straftaten auf, sei weder von der Meinungs- noch von der Wissenschaftsfreiheit gedeckt; „der Tatnachweis der Volksverhetzung ist erbracht“, plädierte die Staatsanwältin.

Auf das Urteil gab es noch am Abend Reaktionen aus der Hochschule. Es sei wichtig, dass anders als beim ersten Anlauf vor Gericht diesmal ein Urteil ergangen sei, sagte die Asta-Vorsitzende Sophie Eltzner der taz; sie rechne jetzt mit einem Disziplinarverfahren gegen den Hochschullehrer.

„Diskriminierung, Beleidigung von Minderheiten und diverser Lebensformen gehören nicht an die Universität Kassel“, distanzierte sich deren Präsident Professor Reiner Finkeldey einmal mehr von Kutschera; Finkeldey versicherte zugleich, die Nachfolge des vor der Pensionierung stehenden Hochschullehrers sei „auf einem guten Weg, denn ein Ruf wurde erteilt“; bis zur Rechtskraft eines Urteils ruhe allerdings jedes Disziplinarverfahren.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass das noch dauert. Nach dem Urteil in erster Instanz kündigten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung die rechtliche Prüfung der Urteilsbegründung an. Beide Streitparteien behielten sich ausdrücklich vor, Rechtsmittel einzulegen.

Aktualisiert am 05.08.2020. In einer früheren Version stand, der Angeklagte sei zu 30 Tagessätzen über jeweils 100 Euro verurteilt worden, tatsächlich waren es aber 60 Tagessätze über 100 Euro. Die Summe beträgt damit 6000 statt 3000 Euro.

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67 Kommentare

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  • Also ich empfinde schon die reine Wortwahl "... Erotikvereinigungen" als Beleidigung.

    • @Fezi:

      Ich hoffe doch von Herzen für die Gemeinten, dass dieses Wort ihre Beziehungen wenn nicht umfassend, dann aber doch zumindest zutreffend beschreibt... ;-)

      Irgendwo ist der Punkt gekommen, wo sich die deutsche Eiche auch mal fragen sollte, was sie eigentlich die schubbernde Wildsau zu ihren Füßen stört. Das erleichtert kollossal das Zusammenleben im Wald.

      • @Normalo:

        Gelassenheit und Großmut kann man immer gut zeigen, solange man der/diejenige ist, der definiert, wer Eiche ist und wer Wildsau.

        Ansonsten würde ich doch sagen, dass das Zusammenleben im Wald kolossal erleichtert, wenn alle sich an die gemeinsamen Regeln halten. Und die erste gemeinsame Regel in diesem Wald lautet: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."

  • Für mich ist es weniger interessant, ob ein Amtsgericht etwas als "Volksverhetzung" im engeren juristischen Sinne ansieht. Das bewegt sich naturgemäss auf schwierigem Terrain. Zwischen freier Meinungsäusserung und mehr oder minder organisierter Kriminalität.

    Der Skandal ist aus meiner Sicht, dass verantwortliche Institutionen, verantwortliches Personal, demokratische Aufsicht, nicht die Grenze dafür zieht, wer mit welchen Inhalten an einer öffentlich-gesellschaftlich finanzierten Bildungseinrichtung lehren darf.



    Es ist nicht zu akzeptieren, das der Arbeitgeber nicht selbstständig tätig wird, um sich dann eben im Zweifelsfall vor einem Gericht für seine Entscheidung rechtfertigen zu müssen. Hier überlässt es der Arbeitgeber Einzelmenschen sich gegen die Lehre eines ihrer Angestellten zu wehren.



    Sie müssen plötzlich "beweisen" was die heiligste Aufgabe der Institution ist, die ihn beschäftigt: Biologie-Professoren mir derart kruden Ansichten können ihre "Lehre" im Rahmen der wissenschaftlichen Freiheit irgendwo publizieren.



    Aber weder mit finanzieller, noch reputativer Rückendeckung einer gesellschaftlich finanzierten Bildungseinrichtung.

    Wir haben hier ein konkretes Beispiel dafür, wie Mitbürger "vom Staat alleine gelassen werden" Also auch von staatlichen Universitäten und ihrem Leitungspersonal.



    Es ist inakzeptabel das dort offenbar darauf gewartet wird, ob ein Amtsgericht letztlich über die Lehre eines Evolutionsbiologen mit öffentlichem Lehrauftrag entschieden wird, ob die irgendwie volksverhetzend ist.



    Wir können gar nicht wollen, das dies allein, oder in der Hauptsache von Amtsgerichten entschieden wird.

    • @Martinxyz:

      "Der Skandal ist aus meiner Sicht, dass verantwortliche Institutionen, verantwortliches Personal, demokratische Aufsicht, nicht die Grenze dafür zieht, wer mit welchen Inhalten an einer öffentlich-gesellschaftlich finanzierten Bildungseinrichtung lehren darf."

      Ein Skandal wäre in der Tat, schriebe der Staat die alleine gültigen Wahrheiten vor, die in der Wissenschaft zu gelten haben.

      Alles schon dagewesen...

      • @Encantado:

        Das Gericht hat festgestellt, dass Kutscheras Aussagen nicht in einem wissenschaftlichen Kontext getätigt wurden. Sie sind somit nicht als Äußerungen einer wissenschaftlichen Position zu werten.

    • @Martinxyz:

      Nuja, der Mann ist jetzt einmal wegen einer Äußerung verurteilt worden. Das ist ein Urteil über genau eine Tat. Wofür Sie plädieren, läuft auf eine Verurteilung des ganzen Menschen und ein ächtungsähnliches Berufsverbot hinaus. Denn sein Beruf hat eigentlich verdammt wenig mit der Äußerung zu tun. Er ist Pflanzenexperte und forscht und lehrt als solcher sehr wenig über Adoptionsmöglichkeiten gleichgeschlechtlicher Menschenpaare. Das scheint mehr ein Hobby zu sein.

      Im Übrigen tut ein Arbeitgeber gut daran, eine solche Wertung, die zwangsläufig im Zwiespalt zwischen sehr hochwertigen Rechten steht (Meinungsfreiheit vs. Würde), nicht voreilig zu treffen. Wenn schon eh ein Gericht damit befasst ist, dann ist es besser, das entscheiden zu lassen. Die Universitätsverwaltung ist KEIN Richter.

      • @Normalo:

        Frage zunächst - formal gesehen - ist Herr Professor Beamter?



        Dann gilt Mässigungsgebot. Unabhängig davon auf welchem Fachgebiet er als Repräsentant des deutschen Staates unterwegs ist.

        Beamte haben sich nicht derart in der Öffentlichkeit zu äussern. Sie haben der Bevölkerung zu dienen die da ist. Nicht der, die sie sich aussuchen.

        Mag sein das der Herr als Kurtoriumsmitglied in der AfD- Desiderius-Erasmus-Stiftung damit punktet. Dann soll er das tun. Aber nicht als Beamter.

        Zum anderen bestätigen Sie hier omeine Kritik: Der Mann benutzt seine scheinbare Reputation als Professor und Biologe, um schlichte Homophobe und Homosexuellenfeindliche Stereotype zu verbreiten. Hat mit "Meinung" nichts zu tun. Sie können Ihren Nachbarn auch nicht öffentlich als Pädophilen denunzieren und dann behaupten sei bloß Ihre "Meinung"



        Ich habe immer geahnt, dass hinter der Bigotterie was sich als moralisch staatstragend anständiges, gutes Bildungsbürgertum geriert Abgründe lauern.

        Als Biologe sollte der Herr Professor im übrigen wissen, das soweit es bisher erforscht ist, sehr viele Gattungen zu einem ganz ähnlichen Prozentsatz leben und kennen, was wir Homosexualität nennen.



        Will man der Evolution einen Plan unterstellen, so ist Homsexualität also natürlicher Bestandteil von Populationen.



        Fragt sich also warum ein Biologe ihr quasi wider besseres Wissen Pädophlie unterstellt. Zumal der aktiv vollendete Tatbestand der Pädophilie unter Menschen - also die Vergewaltigung von Kindern, den Fakten nach nicht in der Mehrzahl von homosexuell orientierten Personen begangen wird.



        Das unterliegt nicht frei flottierender "Meinung" Es sind Fakten.



        Wissenschaftler können sich irren, Sie können von falschen Annahmen ausgehen. Das ist Teil der Wissenschaftsgeschichte. Man könnte auch sagen: Einer ihrer Motoren.



        Aber ein Wissenschaftler der Fakten nicht zur Kenntnis nimmt, um eine gesellschaftspolitische "Meinung" einzunehmen, verletzt den wissenschaftlichen Kodex.

  • Also ich weiß nicht, wie man Dinge derart aus dem Zusammenhang reißen und falsch darstellen kann. Kutschera hatte Homosexuelle nicht als "Kinderschänder" verunglimpft! Die umschtrittenen Textbruchstücke stehen in einem ganz anderen Zusammenhang. Auch hatte kutschera Homosexuellen, in dem Interview bei kath,net, keine pauschale Neigung zur Pädophilie unterstellt.

    Der Umstrittene Satz lautet: "Sollte das Adoptionsrecht für Mann-Mann- bzw. Frau-Frau-Erotikvereinigungen kommen, sehe ich staatlich geförderte Pädophilie und schwersten Kindesmissbrauch auf uns zukommen."

    Dieser Satz bezieht sich aber auf 1. Die Leihmutterschaft 2. Auf die Frühsexualisierung von Kindern und 3. Auf den Stiefvater-Effekt

    An anderer Stelle des Interviews sagte er auch, dass Homosexualität angeboren ist, dass man diese Menschen nicht umerziehen kann, dass man homosexuelle Menschen so akzeptieren muss wie sie sind und auf keinen Fall diskriminieren darf.

    Man muss sich nicht seiner Meinung anschließen, aber er hat weder Volksverhetzung begangen noch irgendeine Person beleidigt. Wer dass nicht glaubt, soll sich bitte das originale Interview durchlesen.



    www.kath.net/news/60177

    Er hat sich höchstens zu drastisch ausgedrückt. Dies hatte er aber schon längst eingesehen. In einem weiteren Interview bei Kath,net hatte er sich erklärt und gesagt:

    "Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei all jenen Menschen entschuldigen, die meine offensichtlich zu drastischen Formulierungen persönlich genommen und falsch verstanden haben. In Zukunft werde ich mich diplomatischer ausdrücken. "

    • @Karsten Spengel:

      Andere haben Ihnen schon erklärt, weshalb die winkeladvokatische Auslegung des pauschalen Pädophilieverdachts pauschal gegen Homosexuelle evident ist. Hier zählt nicht allein was er "meint" und was Sie "gemeint" haben wollen.



      Hier hat sehr grosses Gewicht, wie das aus der Perspektive jener Bevölkerungsgruppe aufgefasst, erlebt und abgefedert werden muss, die der Herr Professor mal eben aus Meinung kriminalisiert.

      Aber mir gehts noch ums andere Milieutypische Narrativ. Die angeblich "frühkindliche Sexualisierung" Eine der schwül-schmierigen Sexualfantasien eines Milieus, das offensichtlich ein Problem damit hat zu erkennen, von wem Kinder vergewaltigt werden. Sie finden sich in der eigenen Familie. Im Bekannten- und Freundeskreis. Und wer das nicht wissen will, erkennt es weder selbst, noch kann er für ein betroffenen Kind Ansprechpartner sein.

      Kindern beizubringen, dass niemand das Recht hat unangemessen körperliche Grenzen zu überschreiten, setzt eine umverklemmt offene, altersgerecht selbstverständliche frühkindliche Körperbewusstseinserziehung voraus. Die man auch Sexualerziehung nennen kann. Wie sollte man sonst Atmosphäre und Institution schaffen, in der sich Kinder gegen sexuelle Übergriffe wehren können. Es ist ja gerade wichtig, das Kinder Ansprechpartner, Ansprechräume haben, in denen sie sexuelle Übergriffe melden können. Da die meist im engeren sozialen Umfeld stattfinden, kann der Schutzraum nur ausschale davon sinn- und hilfreich sein.



      Das Narrativ der "frühkindlichen Sexualisierung" will in Wahrheit die sexuelle Selbstbestimmung zugunsten einer Fremdbestimmung durch die Erziehungsberechtigten sicherstellen. Mit der unwissenschaftlichen Behauptung Kinder hätten weder Sexualität noch Körperbewusstsein. Haben sie selbstverständlich. Das muss geschützt werden. Es hat mit den sexuellen Bedürfnissen und Praktiken Erwachsener nichts zu tun.

    • @Karsten Spengel:

      Es geht nicht darum, ob jemand etwas "persönlich nimmt". Würde, Ehre und Ruf sind soziale Entitäten, sie sind Gegenstand von Recht und Rechtsprechung, ihre Geltung sind gesellschaftlich objektiviert. Wer in der Öffentlichkeit Äußerungen über andere tätigt, muss sich in diesem Sinne verantworten.

      • @mats:

        Abgesehn davon:

        1. Die Leihmutterschaft: für Frau-Frau-Paare nicht relevant, generell in Deutschland verboten



        2. Auf die Frühsexualisierung von Kindern: empiriefreier Genderwahn-Wahn-Kokolores



        3. Auf den Stiefvater-Effekt: Wenn es ihn denn wirklich gibt, dann nicht spezifisch für gleichgeschlechtliche Eltern, kein Argument für Ungleichbehandlung

    • 8G
      83191 (Profil gelöscht)
      @Karsten Spengel:

      Eindeutig Widerspruch.

      Das von Ihnen verlinkte Interview strotzt nur so vor "harten" Formulierungen, Unterstellungen und Übertreibungen.

      Und abgesehen davon stellen nach seinen Thesen Adoption und Leihmutterschaft an sich ein Problem dar, unabhängig vom Elternpaar. Genauso wie Alleinerziehende oder Trennung der Eltern allgemein. Ob er wohl auch fordert Scheidungen zu verbieten, um das Kindswohl nicht zu gefährden? ;-)

      Seine Argumente nur auf Homosexuelle Paare zu reduzieren ist keine Betrachtungsweise, die einem Professor würdig ist.

      Abgesehen davon hat Herr Kutschera das Rentensystem nicht verstanden. Und auch hier erstreckt sich sein Argument auch auf Heterosexuelle, Kinderlose Paare ohne das er damit ein Problem zu haben scheint. UNd der Clou: Genau gegen diese "schreiende Ungerechtigkeit" hilft ja Adoptionsrecht und Leihmutterschaft ;-)

      Kurzum: Dieser Professor ist nicht tragbar. Ihre Verteidigung hält einer Überprüfung nicht stand.

    • @Karsten Spengel:

      "Der Umstrittene Satz lautet: "Sollte das Adoptionsrecht für Mann-Mann- bzw. Frau-Frau-Erotikvereinigungen kommen, sehe ich staatlich geförderte Pädophilie und schwersten Kindesmissbrauch auf uns zukommen."

      Dieser Satz bezieht sich aber auf 1. Die Leihmutterschaft 2. Auf die Frühsexualisierung von Kindern und 3. Auf den Stiefvater-Effekt"

      Das sehe ich jetzt nun gar nicht so... Pädophilie und Kindesmissbrauch werden hier klar als Folge von Adoptionen durch homosexuelle Paare abgeleitet.

      Die drei genannten Gründe haben aber im Grundsatz mit Homosexualität nichts zu tun, lassen sich hier also nicht ableiten - ganz im Gegensatz zur erwähnten Herleitung im "umstrittenen Satz". Finde ich schon ziemlich zweifelhaft.

    • @Karsten Spengel:

      Aus Ihrem verlinkten Interview: "Sollte das Adoptionsrecht für Mann-Mann- bzw. Frau-Frau-Erotikvereinigungen kommen, sehe ich staatlich geförderte Pädophilie und schwersten Kindesmissbrauch auf uns zukommen."

      Sie sind ein Verharmloser par ex­cel­lence! Chapeau - Leider erlaubt mir die Netiquette keine deutlicheren Worte!

      • @Jonas Corvin:

        Ergänzung: Der Stiefvater-Effekt unterstellt doch Homosexuellen pauschal Pädophilie ...

        Der Mann ist bei solchen Sätzen "Da lesbische Frauen in verstärktem Maße zur Pädophilie neigen, ergeben sich dort analoge Probleme. " völlig zu Recht verurteilt worden, da es dafür keine wissenschaftlichen Belege gibt, das hatte bereits das Bundesverfassungsgericht festgestellt in seiner Auswertung und Anhörung von Kinderorganisationen!

        Bitte trollen Sie sich!

  • Mh, Kindeswohl? Und dann gibt er einer katholischen Plattform ein Interview? Konservative muss mensch nicht verstehen. Wie dem auch sei, die Professur der Kasseler Universität sollte mit einem aufgeklärten, emanzipatorischen Fachmenschen besetzt werden.

  • 8G
    80576 (Profil gelöscht)

    Es sind 60 Tagessätze zu 100Euro.

  • Hm. Dumme Meinungen und Hass auf andere haben sicherlich viele. Aber das hat er also in einem öffentlichen Interview gesagt.

    "Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören......die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."

    Das ist ein Tatbestandsmerkmal von Volksverhetzung.

    Und irgendwie würde ich mir bei derat aggressiver Herabwürdigung wünschen, dieser Tatbestand würde dort auich in so einem Fall berücksichtigt werden.

  • Endlich gab's mal etwas Handfesteres vor d(sein-)en Bug.

  • Kutschera redet Unsinn. Die meisten Betroffenen haben sexuelle Gewalt durch heterosexuelle Personen erfahren. Ich kann das behaupten, ich habe es erlebt.

    • @aujau:

      Eben, die Täter gehören hart, sehr hart, bestraft und den Opfern gehört mit Therapien etc geholfen. Nicht das es so ist das die Opfer alleinegelassen werden und die Täter kriegen Bewährung und Therapie, das ist rausgeschmissenes Geld. Das Menschen (Kinder) vergewaltigen sollte immer dazu führen das es dafür eine echte lebenslange Haft gibt!

    • @aujau:

      So ein Quatsch. Schwule und Lesben sind keine "Betroffenen", Homosexualität ist keine Krankheit und entsteht auch nicht durch sexuelle Gewalt. Schwule und Lesben dürften etwa gleich oft oder selten ungewollte sexuelle Gewalterfahrungen haben, wie Heten

      • @Ruediger:

        Ich meinte mit Betroffenen die Betroffenen von sexueller Gewalt in Kindes- und Jugendalter. Dass Homosexualität eine Krankheit sei und durch sexuelle Gewalt entsteht, habe ich nicht behauptet. Ich verbitte mir derlei Verdrehungen meiner Aussage.

      • @Ruediger:

        Betroffen sein heißt nicht krank sein. Man kann von allen möglichen betroffen sein (z.b. von einer Maßnahme oder einer Überschwemmung oder sonstiger Katastrophe)

        • @böse Miezekatze:

          Es hat immer eine negative Konnotation. Schwule und Lesben als "die Betroffenen" zu bezeichnen, schiebt sie (uns) in eine Opferrolle.

      • @Ruediger:

        wo hat aujau das denn behauptet?

  • Teil 1

    „Die Formulierung „Horror-Kinderschänder-Szenario“ ist natürlich das Allerletzte. Und Schwachsinn. Immerhin scheint Kutschera sich dafür entschuldigt zu haben.

    Eine andere Frage ist, wie mit ‚homophoben‘ Äußerungen gesellschaftlich umzugehen ist. Homophobie existiert (noch), und ihre Äußerung gesetzlich zu verbieten, schafft sie nicht aus der Welt, sondern macht sie nur unsichtbar – und damit auch nicht mehr kritisierbar!

    Gerade wenn homophobe Äußerungen sichtbar sind, kann sich daran eine intensive Diskussion entzünden, können Fakten präsentiert werden, die eine Äußerung wie die obige widerlegen, kann eine Auseinandersetzung in Gang kommen, die die Menschen überhaupt erst zu gewinnen in der Lage ist. Verbietet man sie, ist diese Chance vertan.

    Die bisherigen großen Erfolge der Bewegungen der Schwulen oder der Frauen wurden im wesentlichen NICHT durch gesetzliche Verbote von entsprechenden Äußerungen erreicht: sondern durch die Eroberung der Herzen und die Eroberung des Verstandes der Menschen.

    Eine weitere Frage ist, welche Bedeutung wir dem ‚Sich-In-Seiner-Würde Verletzt-Sehen‘ beimessen. Daß Menschen sich gegenseitig verletzen, ist Alltag. (Und die Justiz kennt bereits den Straftatbestand der Beleidigung.) In der Wissenschaft ist ‚Verletzt-Werden‘ Normalität - es ist immer sehr verletzend und schmerzhaft, wenn eigene Thesen/Meinung als falsch abqualifiziert werden. - Aber nur so ist Fortschritt denkbar.

  • Teil 2

    Wenn dem ‚Sich-Subjektiv-Verletzt-Fühlen‘ ein immer größeres Gewicht beigemessen wird – und diese Tendenz gibt es heute –, drohen alle möglichen kontroversen Diskussionen abgewürgt zu werden. Denn irgendjemand ist dabei immer ‚verletzt‘. Linke fühlen sich durch die Meinung von Konservativen verletzt. Konservative von Linken. Sozialdemokratische Linke durch die Meinung von ‚identitätspolitischen Linken‘. Marxisten durch die Meinung von Sozialdemokraten, und mehr noch durch die Meinung der ‚bürgerlichen Identitären‘. Christen fühlen sich in ihrer Würde durch die Meinung von Atheisten verletzt. Atheisten durch Christen. Andere fühlten sich in ihrer Würde durch Salman Rushdies Buch verletzt. Vegetarier fühlen sich verletzt durch die Meinung von Fleischessern. Fleischesser durch die ‚aggressive Propaganda‘ von Veganern, die ihnen körperliches Unwohlsein bereitet.

    Und nicht zuletzt: Wenn erst einmal dieses Prinzip generelle Geltung gewonnen hat: daß es für ein Verbot genügt, wenn sich jemand verletzt fühlt - dann kann sich das in einer unschwer vorstellbaren anderen Konstellation, an den Unis, in der Gesellschaft auch GEGEN die Ansichten der ‚jetzigen Progressiven‘ richten: auch deren Ansichten könnten dann in einem mittlerweile routinierten und als selbstverständlich akzeptierten Verfahren als verletzend verboten werden.

    Man sieht wohin das führt – ins Aus der offenen, freien, sich entwickelnden demokratischen Gesellschaft. So viel Toleranz wie möglich scheint der bessere Weg zu sein. Und etwas mehr ‚Frustrationstoleranz.‘

    Der schwule Journalist Jonathan Rauch kommt zum Schluß:



    „Society benefits from the toleration of hate speech, and so do targeted minorities.“



    „Die Gesellschaft profitiert von der Tolerierung von ‚hate speech‘, angegriffene Minderheiten ebenso.“



    Und er begründet dies ausführlich und überzeugend in seinem großartigen Buch: „Kindly Inquisitors. The New Attacks on free Thought“

    • @Weber:

      Sie sind da auf dem falschen Dampfer. In "seiner Würde verletzt" zu sein hat nichts mit einer persönlichen Befindlichkeit zu tun. Hier geht es nicht um Privates, etwa darum, was jemand unter vier Augen zu jemand anderem sagen würde. Hier geht es darum, dass eine einigermaßen bekannte Person des öffentlichen Lebens, explizit in der Rolle als ebensolche, in der Öffentlichkeit eine soziale Gruppe sprachlich herabwürdigt und inhaltlich mit unhaltbaren Behauptungen überzieht.

      Ehre, Würde, Ansehen sind Begriffe, die per se in einem gesellschaftlichen Kontext stehen -- hier dazu noch in einem rechtlichen. Wer meine Würde öffentlich verletzt, der schadet mir, er nimmt mir etwas weg, und dieser Schaden bzw. Verlust wird vom Gericht festgestellt. Es ist eine schlechte Entwicklung, da gebe ich Ihnen Recht, dass öffentlich vorgetragene Anliegen und Ansprüche zunehmend als Befindlichkeiten und private Angelegenheiten fehlinterpretiert werden, statt als das, was sie sind: gesellschaftlich, rechtlich und politisch.

      "durch die Eroberung der Herzen und die Eroberung des Verstandes der Menschen"

      Schön und gut. Aber wehe, Schwule oder Frauen sind wütend oder fordern aggressiv ihre Rechte ein ... die übrigens vorher schon bestanden und nicht, wie Sie suggerieren, durch Sonderverbote gesichert werden müssen. Diese Rechte waren und sind für alle da.

  • Es ist schon verwunderlich, dass das Gericht offenbar das "Soldaten sind Mörder"-Urteil des Bundesverfassungsgerichts ignoriert oder für unanwendbar gehalten hat. Eigentlich müsste es - so überzogen und herabwürdigend die Aussagen Kutscheras auch sind - diesen Sachverhalt erfassen.

    • @Normalo:

      Nein, müsste es nicht, sind zwei vollständig unterschiedliche Tatbestände!

      • @Jonas Corvin:

        Und die wären? Es sind beides Kollektivbeleidigungen. Ich habe gerade im Hinblick auf das von Normalo angesprochene Urteil auch ein großes Fragezeichen, wie das Urteil begründet wird.

        • @Strolch:

          Das Urteil besagt, dass der Satz "Soldaten sind Mörder." nur als Diffamierung gemeint sein kann wenn explizit ein einzelerner Soldat gemeint ist. Der Spruch richtet sich jedoch gegen Soldatentum. Es gab schon ähnliche Urteile wegen Beleidigung gegen die Polizei.



          Und da "Homosexuell (mit Kinderwunsch)" eben kein Berufsstand o.Ä. ist werden durch diesen "Wissenschaftler" Menschen anhand einer willkürlichen Kategorie Beleidigt und Diffamiert.

          • @Homunkulus:

            Soweit ich das Urteil vom Studium noch kenne, ging es nicht um "Berufsstand", sondern um die Frage, ob eine abstarkt bezeichnete Gruppe beleidigt werden kann. Dies hat das BVerfG verneint. Homosexuelle mit Kinderwunsch dürfte auch eine abstrakte Gruppe sein. Sonst wäre auch ein Satz wie "Männer sind Schweine" eine Kollektivbeleidigung.

            Erst wenn der Bezug zu konkreten Personen möglich ist, schlägt es in eine Beleidigung um. Würde also ein Demonstrant bei einer Vereidigung von Bundeswehrsoldaten, den Spruch rufen, würde dies wohl eine Beleidigung der anwesenden Soldaten sein.

          • @Homunkulus:

            Das Urteil besagt, dass der einzelne Soldat nicht beleidigt ist, wenn nicht hinreichend klar ist, dass er persönlich gemeint ist. Die Unterscheidung zwischen abstraktem Soldatentum und dem einzlenen Soldaten ist nur inzident. Das ist ein kleiner, aber gewichtiger Unterschied - und er dürfte bei pauschal gehaltenen "Kollektivbeleidigungen" regelmäßig relevant werden, egal welcher Art die Kriterien sind, nach denen die angegriffene Gruppe ausgewählt wurde: Wenn nicht konkretisiert ist, wer persönlich von den Aussagen betroffen ist, sondern es bei der abstrakten Beschreibung bleibt, dann muss sich auch niemand persönlich gemeint fühlen, nur weil die Gruppenbeschreibung auf ihn zutrifft. So zumindest die ratio der beiden Entscheidungen zu Kollektivbeleidigungen.

        • @Strolch:

          Nun, wir sind hier auf der ersten Stufe - dem Amtsgericht. Dort muss es einigermaßen schnell gehen, dieses Verfahren hat schon extem lange gedauert für eines am Amtsgericht. Trotzdem kann man nicht erwarten, dass der Amtsrichter die Rechtsprechung des BVerfG zur Meinungsfreiheit komplett verinnerlicht hat - die ja einen extrem weiten Rahmen steckt (siehe zB Künast u.v.a. Beispiele).

          Heißt, erst beim OLG, villeicht auch schon in der Berufung beim LG wird man sich intensiver mit dieser Frage beschäftigen - und ggf. anders entscheiden. Sicher ist aber ohnehin, dass es durch alle Instanzen gehen wird und damit hätte mancher Amtsrichter sich auch durchaus weniger Mühe gegeben.

          • @Dr. McSchreck:

            Ja, die Rechtsprechung des BVerfG steckt einen extrem weiten Rahmen. Das (skandalöse) Künast-Urteil war aber meine ich auch ein Urteil eines Amtsgerichts (Berlin?), das allerdings auf die sehr weite Rechtsprechung des BVerfG aufgesetzt hatte.

            Meine persönliche Meinung ist auch, dass das BverfG die Meinungsfreiheit mittlerweile zu weit interpretiert, wenn ich mir die letzten Urteile zu "Politikerbeleidigungen" ansehe.

            • @Strolch:

              ich teile Ihre Kritik, wie viel nach dem BVerfG derzeit "zulässig" sein soll an Beleidigungen. ich bin aber auch der Meinung, dass viele Amtsrichter hier nicht allzu genau arbeiten und immer wieder Urteile sprechen, die die Meinungsfreiheit enger auslegen (aus unserer Sicht sogar richtiger).



              Und angesichts der massiven Kritik und der Verrohung der Sprache, die wir beobachten, kann es ja sein, dass bis diese Instanz erreicht hat, das BVerfG seine Rspr. auch wieder geändert hat.

              Wobei ich es für wahrscheinlich halte, dass die vorliegende Wortwahl - wobei ich das genaue Interview nicht kenne, nur den Artikel, also nicht den Zusammenhang - im Hinblick auf die "unbestimmte Gruppe" auch bei strengerer Rspr. des BVerfG nicht strafbar wäre. Nach jetziger wohl keinesfalls.

        • @Strolch:

          Ich gehe davon aus, dass das Gericht bei Kollektivbeleidigungen mit unterschiedlichen Tatbeständen die Möglichkeit der Differenzierung nutzen wird. Auch bei Kollektivbeleidigungen gibt es einen erheblichen Ermessensspielraum bei der Urteilsbegründung:

          www.anwalt.de/rech...h-stgb_112185.html

          Die Differenzierung bzw. der Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und abgrenzbaren Gruppe steht oben im Text: "Homosexuelle mit Kinderwunsch"!

          rose-rechtsanwaelt...acab-entscheidung/

          • @Jonas Corvin:

            "Homosexuelle mit Kinderwunsch"

            ...ist auch nicht bestimmbar: Nur hier in D oder weltweit? Abstrakter oder konkreter Kinderwunsch?...

            Es ist genauso eine vage Beschreibung der Opfergruppe wie "All Cops" oder "Soldaten". Wenn ich es richtig verstehe, hat Kutschera nicht mal behauptet oder impliziert, dass seine Anwürfe auf jedes Mitglied der gemeinten Gruppe zutreffen.

            Wie gesagt: Geschmacklos ja, aber ich finde die Verurteilung schon haarig. Der Rechtsstaat sollte nicht mit zweierlei Maß messen.

            • @Normalo:

              Soldat zu werden ist eine persönliche Entscheidung. Die Gruppe, um die es hier geht, wählt nicht und ist insofern auch keine politisch irgendwie kritisierbare. Das betrifft den zweiten Aspekt, den ich hier sehe: "Soldaten sind Mörder" war nicht der Ausfluss eines Asozialen, sondern eine politische Aussage, deren Hauptmerkmal eben das Politische ist.

              • @Karl Kraus:

                Dann nehmen Sie "Männer sind Schweine." - auch nicht justiziabel, obwohl weder Männer noch Schweine sich aussuchen können, ob sie zur angesprochenen Gruppe gehören.

                Die politische Aussage hinter "Soldaten sind Mörder" oder vielleicht auch ACAB mag für SIE im Vordergrund stehen. Das deutsche Verfassungsrecht stellt aber nicht auf die Motivation der Aussage ab, sondern ganz abstrakt auf den konkreten Bezug einer (Gruppen-)Beleidigung auf einzelne Menschen (sonst wäre im Zweifel "All Cops are Bastards" auch nicht reinrassig politisch genug, um den Schutz der Meinungsfreiheit zu genießen).

            • @Normalo:

              Tja und genau das liegt im Ermessen des Gerichts bzw. Richters dies zu entscheiden und nicht in unserer! Und ob das Gericht hier mit zweierlei Maß misst, kann jeder für sich selbst dort hineininterpretieren oder auch nicht!

              • @Jonas Corvin:

                Es ist nicht zutreffend, hier von richterlichem Ermessen zu sprechen. Gemeint ist, dass die tatrichterliche Feststellung des Sachverhalts durch das Revisionsgericht nur eingeschrankt nachprüfbar ist. Das ist etwas völlig anderes als ein Ermessen des Tatrichters.

              • @Jonas Corvin:

                Der Richter hat in dieser Frage kein Ermessen. Er hat das bestehende Recht anzuwenden, insbesondere das einschlägige Verfassungsrecht. Als Repräsentant des Rechtsstaates trägt er dazu eine besondere Verantwortung uns Allen gegenüber. Denn wenn er es nicht tut, dann misst vielleicht nicht das jeweilige Gericht, aber selbiger Rechtsstaat insgesamt mit zweierlei Maß.

                Und ja, darüber kann und soll man sich eine Meinung bilden und die sagen. Das ist der Grund, warum gerade Strafverhandlungen nur in ganz besonderen Ausnahmefällen nichtöffentlich stattfinden. Nichts anderes passiert hier.

                • @Normalo:

                  Doch, er oder sie hat immer einen Ermessensspielraum. Er ist sehr sehr begrenzt, aber tatsächlich ist in fast jeder Rechtsfrage ein Ermessen, z. B. die berühmte Güterabwägung, impliziert. Sonst wäre ein Gerichtsverfahren so eine Art Algorithmus und der Beruf des Richters/der Richterin nicht erforderlich.

                  • @Karl Kraus:

                    Das stimmt so nicht. Ermessen wäre frei und nicht hinterfragbar. Das ist bei der richterlichen Rechtsanwendung nicht gegeben. Es mag Varianzen in der Auslegung geben, aber die sind trotzdem in toto überprüfbar. Das nächsthöhere Gericht oder in letzter Instanz eben auch das Bundesverfassungsgericht kann eine andere Auslegung durchsetzen, und JEDE richterliche Entscheidung hat sich nach der Verfassung und der Verfassungsrechtssprechung zu richten und sie bestmöglich anzuwenden - ohne Ermessen.

                • @Normalo:

                  Ob der Richter mit zweierlei Maß misst entscheidet dann die nächste Instanz!

                  • @Jonas Corvin:

                    "Entscheiden" (im Sinne von "beurteilen") können Sie oder ich das auch - hat dann nur keine Rechtskraft. Selberdenken macht Freude... ;-)

                    • @Normalo:

                      Warten wir mal die Urteilsbegründung ab, eventuell führt das Gericht hier einige Aspekte zusätzlich an, die wir als Laien bisher nicht überblicken!

  •  

    [...]

    Kommentar gelöscht. Die Moderation

    • @AlterEgon:

      Wenn keine Anzeige erstattet wird gegen die Feministin, wie auch - wo kein Kläger, da kein Richter!

      Übrigens 20% waren weibliche Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche!



      www.zeit.de/gesell...-missbrauch-jungen

      Und Ihre Diffamierung Pädophilie und Homosexualität gleichzusetzen ist nun mal homophob und mittlerweile korrekterweise justiziabel! Das ist doch nun schon genug aufgeklärt worden. Genauso gut könnte ich Heterosexualität und den Lolitakomplex bzw. sexuellen Missbrauch an Mädchen gleichsetzen. Komisch, da wird immer differenziert bzw. auf solch eine dämliche Idee kommt niemand. Sie haben Glück gehabt mit Ihrem Fake-Beitrag durch die taz-Netiquette zu kommen!

    • @AlterEgon:

      Arzt? Kutscheras Forschungsschwerpunkt ist Pflanzenphysiologie.

      Das die Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche etwas mit homosexuellen Priestern zu tun hat, halte ich auch für eine gewagte These. Spricht ehrlicherweise eher für Ahnungslosigkeit bzgl. sexuellen Missbrauchs

      Zuletzt braucht es für eine Volksverhetzung eine ausreichende Bestimmtheit und da ist die Homosexuelle (weil kleiner) deutlich bestimmter als Männer.

      • @DasEndeallerHoffnung:

        Kommentar entfernt. Bitte beachten Sie die Netiquette.

        • @Huck :

          Das hatte doch das Bundesverfassungsgericht bei der Sukzessivadoption bereits untersucht und festgestellt, dass die Studien dies nicht belegen. Auch die Anhörung von Kinderorganisationen bestätigten dies nicht. Diese Behauptungen sind nachweislich einfach falsch! Genauso gut könnte ich bei heterosexuellen Adoptionen, dem heterosexuellem Stiefvater den Lolitakomplex pauschal unterstellen bzw. eine starke Neigung zum sexuellen Missbrauch von Mädchen.



          Denn der sexuelle Missbrauch an Mädchen von heterosexuellen Männern ist in Relation signifikant höher als an Jungen in familiären Strukturen.



          Das macht aber niemand, da die Pauschalierung einfach falsch ist!

  • Dankenswerter Weise haben Sie, anders als die anderen Presseorgane, die Anzahl der Tagessätze mitbenannt. Sehr löblich! Nur daran kann man das Strafmaß erkennen!

    Aber bei Spiegel und Welt las ich von einer Strafe von 6.000 €, also mutmaßlich 60 Tagessätze a 100 €. Sind sie sicher, dass die 30 Tagessätze stimmen? Als Prof wird er kaum auf 6000 netto und damit einen Tagessatz von 200 € kommen.

  • [...]

    Kommentar gelöscht. Die Moderation

    • @AlterEgon:

      Sie haben doch gerade Ihre Meinung gesagt, oder?



      Hier noch ein Grundkurs "Deutsch" - Groß- und Kleinschreibung:

      www.duden.de/sprac...chreibregeln/Groß- und Kleinschreibung

    • @AlterEgon:

      Kutschera möchte seine Position ja gerade nicht als Meinung verstanden wissen, sondern als Tatsachenaussage.

    • @AlterEgon:

      Dachte ich mir, dass wieder wer mit der "Meinung" kommt.

      Diffamation ist keine "Meinung" -- mit diesem (vielleicht für Sie zu subtilen) Unterschied beschäftigen sich Gerichte.

      Was meines Erachtens noch dazu kommt: ein sog. Professor ist der Wahrheit und dem aktuellen Stand der Forschung verpflichtet.

      Und nach dem gegenwärtigen Stand hat Homosexualität nichts, aber auch gar nichts mit pädophilie zu tun -- sollte er einen davon abweichenden Standpunkt vertreten, dann ist er verpflichtet, das auch überzeugend rüberzubringen.

      Wenn wir schon bei Pädophilie sind: dass er auf kath.net veröffentlicht entbehrt nicht einer gewissen Ironie. Sollen die Katholen erst mal im eigenen Laden aufräumen (ich weiss, wovon ich spreche).

      Furrfu.

    • @AlterEgon:

      Pah, was für ein Unsinn. Offenbar konnten Sie Ihre "Meinung" hier ja auch abladen. Und volksverhetzende Aussagen sowie Hetze gegen Homosexuelle sind von der Meinungsfreiheit eben nicht gedeckt. Und das ist auch gut so.

      • @Sciaridae:

        Nun, offenbar ja wohl doch nicht.

    • @AlterEgon:

      Auf solche "Meinungsfreiheit" kann ich getrost verzichten. Der zerstreute Professor kann ja bei seinen Freunden PI-News, Achgut oder Don Alphonso hausieren gehen.

      • @Linksman:

        Viele können auf die Meinung anderer verzichten. Das ist aber kein relevantes Kriterium.

      • @Linksman:

        "Auf solche "Meinungsfreiheit" kann ich getrost verzichten."

        Dass die Freiheit von Meinungen, die man verachtet, verzichtbar wäre, ist ein weit verbreiteter Irrtum. Sie führt in die Diktatur der "Rechtgläubigen", die meinen, sich keine Kritik mehr anhören zu müssen und sie auch an sich selbst nicht üben.

        Leute wie Kutschera mögen diese Freiheit nicht "verdient" haben, aber eine freiheitliche Demokratie ist es sich selbst schuldig, mit ihnen so duldsam wie möglich zu sein. Ohne diese Duldsamkeit wären auch Äußerungen wie "Soldaten sind Mörder." zu bestrafen.

        • @Normalo:

          Immerhin löscht die TAZ den Originalkommentar. Der übrigens so extrem auch nicht war. Sondern sich eher im Rahmen von Blödsinn, aber nicht beleidigend bewegte.