Suzana S. darf bleiben: Ein besonderer Härtefall
Der Landkreis Emsland unterliegt vor Gericht und muss die Aufenthaltsgenehmigung der fünffachen Mutter Suzana S. und ihrer Kinder verlängern.
OSNABRÜCK taz | Suzana S. darf hier bleiben. Nach dem heutigen Urteil des Verwaltungsgerichtes Osnabrück muss der Landkreis Emsland die Aufenthaltsgenehmigung der alleinerziehenden Mutter von fünf Kindern verlängern. Suzana S. war nach dem Urteil erleichtert.
Die 32-Jährige ist in Deutschland geboren und lebt seit ihrem fünften Lebensjahr durchgängig hier. Zwischendurch zog ihre Familie zwar nach Serbien, aber die Muttersprache von Suzana S. und ihren Kindern ist deutsch. Für den Landkreis war das bisher kein Grund, die Aufenthaltsgenehmigung der Familie zu verlängern (taz berichtete).
Viele Jahre war Suzana S. nur geduldet. Mehrere Asylverfahren und ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für langjährig Geduldete 2008 wurden abgelehnt. Im Januar 2013 bekamen S. und ihre fünf Kinder vorübergehend eine Aufenthaltsgenehmigung, weil der getrennt lebende Vater der Kinder, eine Deutsche geheiratet hatte. Ein halbes Jahr später wurde weder die Genehmigung für den inzwischen in Haft sitzenden Vater noch für Suzana S. und ihre Kinder verlängert.
Die Weigerung begründete der Landkreis damals damit, dass sie vor allem von Sozialleistungen lebte. Sie arbeitete viereinhalb Stunden in der Woche und verdiente 200 Euro. Seit November ist S. in einer Backfabrik angestellt, wo sie 30 Stunden in der Woche arbeitet. Dem Landkreis reichten diese drei Monate Arbeit aber nicht. Es sei eine Beschäftigungszeit von mindestens zwei Jahren nötig und die Kinder müssten erst einen Schulabschluss machen, bevor sie eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen, sagte ein Vertreter des Landkreises vor Gericht.
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Das ließ diese Argumentation nicht gelten. Die Richterin sprach von einem besonderen Härtefall, eine Ausreise sei für die sechsköpfige Familie unzumutbar. Außerdem würdigte sie, dass Suzana S. sich die 30-Stunden-Stelle gesucht hatte. „Mehr kann man einer alleinerziehenden Mutter mit fünf Kindern nicht zumuten“, sagte sie.
Nicht stattgegeben wurde der Klage gegen die Wohnsitzauflage. Die Familie lebt auf zwei Zimmern in Geeste, einer Gemeinde mit knapp 11.000 Einwohnern. Auch wenn es dort keine größeren Wohnungen gibt, muss die sechsköpfige Familie dort bleiben. Weil ihr Einkommen nicht reicht, bekommt sie für ihre Kinder weiterhin Sozialleistungen. Und die, so das Gericht, machten die Auflage gültig.
„Mehr als gewinnen kann man nicht“, sagte der Anwalt von Suzana S., Jan Sürig. Er nannte das Urteil einen „Paradigmenwechsel im Verwaltungsbezirk Osnabrück“, denn ein Stück weit liegt die Entscheidung über Gehen oder Bleiben im Ermessen des Landkreises. Und im Emsland gibt es laut Sürig viele Fälle, die denen von S. gleichen.
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