Über das Bahnprojekt "Stuttgart 21" wird es in Baden-Württemberg vor der Landtagswahl im März 2011 wohl keinen Volksentscheid geben. Das beschloss der Landtag am Donnerstag.

Volksabstimmung über "Stuttgart 21"? Ja, fordert der SPD-Landesvorsitzende Nils Schmid am Donnerstag im baden-württembergischen Landtag. Bild: dpa
STUTTGART dapd | In Baden-Württemberg wird es voraussichtlich keine Volksabstimmung über das umstrittene Bahnprojekt "Stuttgart 21" vor der Landtagswahl im März 2011 geben. Der Landtag in Stuttgart lehnte einen entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion am Donnerstag mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen ab. Nach Einschätzung der Sozialdemokraten gibt es nach Ablehnung ihres Antrags keine Möglichkeit, vor den Landtagswahlen im März 2011 ein Verfahren zur Volksabstimmung zu erzwingen. Für ein Volksbegehren seien die Hürden zu hoch.
Die SPD wollte eine Volksabstimmung erreichen, um "die dringend notwendige breite Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger zur Umgestaltung des Bahnknotens Stuttgart und zur Neubaustrecke Wendlingen/Ulm" zurückzugewinnen. Dazu wollten die Sozialdemokraten ein Ausstiegsgesetz nach Artikel 60 der Landesverfassung zum Stopp des Bahnprojektes in den Landtag einbringen, um dieses dort künstlich scheitern zu lassen. Durch den Dissens zwischen Landesregierung und Landtag wäre dann ein Volksentscheid ermöglicht worden.
Die Abgeordneten der Grünen enthielten sich bei der Abstimmung am Donnerstag der Stimme, nachdem ihr Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden war. Sie hatten gefordert, mit einem Gesetz "die Voraussetzungen für eine landesweite Volksabstimmung" gemäß Artikel 60 der Landesverfassung zu schaffen. Fraktionschef Winfried Kretschmann betonte, "Stuttgart 21" sei "ein klassischer Fall" für einen Volksentscheid. Es entspreche dem Demokratieprinzip, dass eine neue Regierung Beschlüsse ändern könne, dann könne es ein Parlament mit einer Volksabstimmung erst recht.
Unterdessen hat ein Untersuchungsausschuss des Landtags zum massiven Polizeieinsatz gegen eine Demonstration von "Stuttgart 21"-Gegnern hat seine Arbeit aufgenommen. Das zehn Abgeordnete zählende Gremium kam am Donnerstag zur konstituierenden Sitzung zusammen, wie die Parlamentspressestelle mitteilte. Es soll klären, ob es eine Vorgabe der Landesregierung für das harte Vorgehen der Beamten am 30. September mit Wasserwerfern, Schlagstöcken und Pfefferspray gab. Der Ausschussvorsitzende Winfried Scheuermann (CDU) sagte, er rechne damit, dass die Landesregierung bis zum 9. November ihren Bericht zum Untersuchungsauftrag vorlegen werde.
Inzwischen haben vier Demonstranten, die bei Protesten am 30. September durch Wasserwerfer schwere Augenverletzungen erlitten hatten, Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Die Männer wollen die Rechtswidrigkeit des Polizeieinsatzes feststellen lassen, teilten die "Stuttgart 21"-Gegner am Donnerstag mit. Die vier Kläger seien so erheblich verletzt worden, dass zu befürchten sei, dass sie auf dem jeweils betroffenen Auge nie wieder richtig sehen können. Einem der Männer drohe sogar der dauerhafte Verlust der Sehfähigkeit auf beiden Augen, so ein Anwalt der Demonstranten.
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"Stuttgart 21" ist eines der teuersten Bahnprojekte aller Zeiten in Deutschland: Der Kopfbahnhof der Stadt soll durch einen unterirdischen Durchgangsbahnhof komplett ersetzt werden. Wo jetzt noch Schienen liegen, sollen künftig Wohn- und Gewerbebauten entstehen.
Der neue Bahnhof soll Ende 2017 fertig sein, der Probebetrieb 2019 aufgenommen werden. "Das neue Herz Europas" nennt die Bahn das Projekt im Netz. Ein breites Bündnis von Bürgern protestiert allerdings gegen den Umbau. Ihre Argumente: Der Tiefbahnhof sei betriebsschädlich, nicht bahnkundenfreundlich, umweltbelastend und viel zu teuer. Sie haben mit dem Projekt "Kopfbahnhof 21" ihre eigenen Pläne.
Trotzdem wurde der symbolische Baubeginn im Februar 2010 gefeiert, der Nordflügel des Kopfbahnhofs im September 2010 abgerissen. Ein Teil der Bauaufträge vergeben. Eine Schlichtung Ende 2010 schlug mögliche Verbesserungen unter der Bezeichnung "Stuttgart 21 Plus" vor. Das Protestbündnis hält jedoch an dem "Kopfbahnhof 21" fest.
Der Wechsel der Landesregierung in Baden-Württemberg sorgte für einen zeitweisen Baustopp. Im Koalitionsvertrag vereinbarten Grüne und SPD eine Volksabstimmung, in der die Bürger entscheiden, ob das Land die Co-Finanzierung von "Stuttgart 21" stoppen soll. Sie findet am 27. November 2011 statt.
Finanziert werden soll das Projekt von der Deutschen Bahn AG, dem Bund, dem Land Baden-Württemberg, der Stadt Stuttgart, dem Flughafen Stuttgart sowie dem Verband Region Stuttgart. Die Bauherren gehen offiziell davon aus, dass "Stuttgart 21" 4,1 Milliarden Euro kosten wird, halten sich aber eine "Risikoreserve" von 400 Millionen Euro zusätzlich offen. Unabhängige Bahnexperten haben allerdings wesentlich höhere Kosten errechnet.
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Leserkommentare
30.10.2010 20:08 | R. Stüben
Interessant ist das Abstimm-Verhalten von B 90/Grünen : ...
30.10.2010 02:21 | vic
Eine singuläre Volksabstimmung gegen S21 lässt sich schwer realisieren, denke ich. ...
29.10.2010 22:57 | Martin Haerer
Die TAZ zeigt sich mal wieder als zuverlässiges Sprachrohr der GRÜNEN. Eine Kritik an deren Abstimmungsverhalten ist ja un ...