Separatisten in Spanien: „Rachegelüste des Staates“
Zwölf Anwälte und Vertreter von ETA-Angehörigen wurden festgenommen. Ihnen wird die Mitgliedschaft in einer „terroristischen Vereinigung“ vorgeworfen.
MADRID taz | Spaniens Guardia Civil hat am Montag zwölf Verteidiger von Häftlingen aus dem Umfeld der baskischen Separatistenorganisation ETA sowie vier führende Mitglieder der Gruppe der Angehörigen der baskischen Gefangenen, Herrira, festgenommen. Mehrere Anwaltskanzleien und der Sitz der nationalistischen Gewerkschaft LAB wurden durchsucht.
Den Anwälten und den vier Herrira-Mitgliedern wird „Mitgliedschaft in einer terroristische Vereinigung“ vorgeworfen, obwohl die ETA bereits im Oktober 2011 die Waffen endgültig niedergelegt hat. Außerdem sollen die Verhafteten Gelder gewaschen haben. Einige Anwälte hätten die Sozialversicherung betrogen, in dem sie ihre Kanzleimitarbeiter nicht ordnungsgemäß versichert hätten.
Julen Arzuaga, Sprecher der Fraktion der linksnationalistischen Partei Bildu im baskischen Autonomieparlament, verurteilte die Polizeiaktion, die „von den Rachegelüsten des spanischen Staates“ zeuge.
Zwei der verhafteten Strafverteidiger hatten im Oktober 2013 erreicht, dass eine per Gesetz nachträglich auf alle ETA-Gefangenen angewandte Haftverlängerung vor dem Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg für ungültig erklärt wurde. 80 Gefangene kamen dadurch frei.
80.000 Menschen demonstrieren
Madrid reagiere außerdem „miserabel auf die Forderung nach Menschenrechten“, erklärte Arzuaga weiter und verwies auf eine Großdemonstration am vergangene Wochenende in Bilbao. Dort waren 80.000 Menschen auf die Straße gegangen, um die Verlegung der 460 Gefangen aus ETA und Umfeld in heimatnahe Haftanstalten zu erreichen. Dieses Recht sichert das spanische Gesetz eigentlich allen Gefangen zu. Die ETA-Gefangenen jedoch sind über ganz Spanien verteilt. Angehörigen müssen für Besuche oft Hunderte Kilometer reisen.
Nach der Festnahme der Anwälte mussten gestern zwei Gerichtsverhandlungen mangels Verteidiger ausgesetzt werden. Zum einen betrifft dies ein Verfahren in Bilbao gegen neun Personen, die beschuldigt werden für Ausschreitungen verantwortlich zu sein, als 2008 die Polizei eine Feier zum 30. Jahrestag der Gründung der linksnationalistischen Partei Herri Batasuna verhinderte.
Zum anderen musste eine Verhandlung vor dem Obersten Strafgerichtshof in Madrid vertagt werden. Dort stehen 35 linksnationalistische Politiker vor Gericht, die alle für die ETA gearbeitet haben sollen. Das erstaunliche an diesem Vorwurf: Bei den Betroffenen handelt es sich um diejenigen, die in jahrelanger Arbeit das ETA-Umfeld und schließlich die ETA selbst von einer Abkehr von der Gewalt überzeugt haben.
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