Umgang mit Umweltschützer:in: Lebensgefahr Aktivismus
196 Menschen wurden 2023 getötet, weil sie ihre Umwelt schützen wollten. Auch im Globalen Norden landen sie immer öfter im Gefängnis.
Allein im Jahr 2023 sind einem Bericht der Nichtregierungsorganisation Global Witness zufolge weltweit 196 Umweltaktivist:innen ermordet worden – 85 Prozent davon in Lateinamerika. Zwar zeigen reiche Staaten aus dem Globalen Norden gerne mit dem Finger auf Entwicklungsländer und verurteilen deren Umgang mit Umweltaktivist:innen. Doch auch bei ihnen gibt es Nachholbedarf in Sachen Meinungsfreiheit – wenn auch auf einem anderen Niveau. So werden im Norden immer härtere Strafen für friedliche Klimademonstrant:innen verhängt, wie die Umweltorganisation Climate Rights International (CRI) kritisiert.
In einem Bericht hat die Organisation das Vorgehen gegen gewaltfreie Klimaproteste in Australien, Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Neuseeland, Schweden, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten dokumentiert. Als Grundlage dazu dienten unter anderem Zeitungsartikel, Gerichtsakten, akademische Quellen sowie Gespräche mit Expert:innen und Angeklagten.
Die Ergebnisse zeigen, dass in den untersuchten Ländern zunehmend harte Haftstrafen für Klimaproteste verhängt werden. Damit würden die Regierungen gegen ihre gesetzlichen Verpflichtungen zum Schutz der Grundrechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit verstoßen, so das Fazit der Organisation. Zur Veranschaulichung legt sie in ihrem Bericht zahlreiche Beispiele unverhältnismäßig langer Gefängnisstrafen für friedliche Klimaproteste aus allen untersuchten Ländern vor.
5 Jahre Haft nach Straßenblockade
Nachdem etwa die britische Regierung noch im Mai und Juli dieses Jahres vor dem UN-Menschenrechtsrat die lange Tradition und die Bedeutung friedlicher Proteste betont hatte, wurde ebenfalls im Juli eine noch nie dagewesene Haftstrafe für gewaltfreie Protestaktionen verhängt. Klimaaktivist:innen der Gruppe „Just stop oil“ wurden zu vier und fünf Jahren Gefängnis verurteilt, weil sie auf dem Londoner Autobahnring M25 ein öffentliches Ärgernis verursacht hatten.
In einigen Fällen soll den Aktivist:innen sogar im Gericht untersagt worden sein, die Beweggründe für ihre Aktionen zu erörtern. Im Fall des M25-Verfahrens soll sich etwa der Richter geweigert haben, den Angeklagten zu erlauben, ihre Beweggründe zu erläutern. In einem anderen Fall wurden zwei Aktivistinnen, die wegen einer Straßenblockade in London angeklagt waren, wegen Missachtung des Gerichts zu einer siebenwöchigen Haftstrafe verurteilt, als sie die Klimakrise als Grund für ihr Handeln nannten.
„Die Regierungen sollten Klimaaktivisten als Verbündete im Kampf gegen den Klimawandel sehen, nicht als Kriminelle“, mahnte Brad Adams, Geschäftsführer von CRI.
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