Nachhaltiger Verkehr: Ein Parkplatz fürs Rad
Künftig müssen Bauherren in Baden-Württemberg Stellplätze für Fahrräder schaffen. Der Platz muss für zwei reichen und wettergeschützt sein.
FREIBURG taz | Die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg verschafft dem Fahrrad ein Stück Gleichberechtigung mit dem Auto. Bislang verpflichtete die Landesbauordnung (LBO) jeden Bauherrn, pro Wohnung einen Pkw-Stellplatz zu schaffen. Nach der soeben beschlossenen Novelle müssen Neubauten ab Frühjahr 2015 auch über entsprechende Plätze für Fahrräder verfügen.
Die noch geltende alte Regelung hat mitunter groteske Konsequenzen: So sind Käufer oder Mieter einer Wohnung gezwungen, einen Kfz-Stellplatz zu bauen und zu finanzieren, auch wenn sie kein Auto haben. Sie können zwar versuchen, ihn weiterzuvermieten, aber auch das klappt nicht immer.
Nach der Neuregelung müssen Neubauten künftig pro Wohnung über zwei wettergeschützte Fahrrad-Stellplätze verfügen, die „eine wirksame Diebstahlsicherung ermöglichen und von der öffentlichen Verkehrsfläche ebenerdig, durch Rampen oder durch Aufzüge zugänglich sein“ sollen.
Wichtig: Wer mehr Fahrradabstellfläche schafft als vorgeschrieben, kann im Gegenzug auf einen Teil der Kfz-Parkplätze verzichten – vier Radplätze kompensieren einen Autostellplatz. Damit passt sich das Gesetz der Realität an: „Bis jetzt erleben wir, dass teuer erstellte Tiefgaragen größtenteils leer stehen“, sagt Ralf Klausmann, Geschäftsführer der kommunalen Freiburger Wohnbaugesellschaft Stadtbau.
Nachhaltige Mobilität gefragt
Das ist vor allem dort ein Problem, wo Fläche ohnehin knapp ist. In Freiburg etwa gehen die Planer für das neu zu erschließende Gebiet Gutleutmatten pro Pkw-Stellplatz von Baukosten in Höhe von 25.000 bis 35.000 Euro aus. Bauherren rechnen vor, dass das die monatliche Kaltmiete einer Wohnung um rund 90 Euro verteuert.
Dabei setzen viele der künftigen Bewohner längst auf nachhaltige Mobilität. „In unserer Baugruppe besitzen die 13 Haushalte, die einziehen werden, nur fünf Autos“, sagt Karin Jehle, eine der Betroffenen. Sie setzt sich deshalb dafür ein, dass die Stadt Freiburg die Stellplatzpflicht jetzt schon entschärft. Es könne doch nicht sein, dass die Bauherren sich mit der Erkenntnis abfinden müssten, dass sie einfach nur zu früh dran sind und nun Tausende von Euros für etwas ausgeben müssen, das sie gar nicht brauchen.
Die Stadt allerdings bleibt stur und verweist auf die noch geltende alte Bauordnung: also ein Autostellplatz pro Wohnung.
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