NSU-Verfahren: Angeklagte wollen aussagen

Zwei Angeklagte im NSU-Prozess wollen aussagen. Zudem entschieden die Richter, dass es keinen eigenen Prozess für den Bombenanschlag in der Kölner Keupstraße geben wird.

Bei dem Anschlag wurden 22 Menschen teils lebensgefährlich verletzt. Bild: dpa

MÜNCHEN dpa | Im NSU-Prozess haben die Angeklagten Holger G. und Carsten S. angekündigt, vor Gericht auszusagen. Die Anwälte von Beate Zschäpe erklärten hingegen in der mündlichen Verhandlung am Donnerstag erneut, dass ihre Mandantin keine Aussage machen werde.

Auch André E. will sich nicht vor Gericht äußern. Die Anwältin von Ralf Wohlleben kündigte eine Erklärung der Verteidiger an. Der Prozess um die Terroranschläge des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ wurde am Donnerstag unterbrochen und soll nach den Pfingstferien am 4. Juni fortgesetzt werden.

Zudem entschieden die Richter, dass der Bombenanschlag in der Kölner Keupstraße nicht aus dem NSU-Prozess ausgekoppelt wird. „Der Senat beabsichtigt derzeit nicht, eine Abtrennung des Komplexes Keupstraße vorzunehmen“, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am Donnerstag.

Bei dem Bombenanschlag in Köln am 9. Juni 2004 waren 22 Menschen zum Teil lebensgefährlich verletzt worden.

Das Gericht hatte über eine Abtrennung dieser Tat vom übrigen Prozess nachgedacht, weil sich deshalb möglicherweise noch zahlreiche weitere Nebenkläger anschließen könnten.

Sowohl die Bundesanwaltschaft als auch Nebenkläger und Verteidigung hatten sich gegen eine Abtrennung ausgesprochen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Mit der taz Bewegung bleibst Du auf dem Laufenden über Demos, Diskussionen und Aktionen gegen rechts.

Hier erfährst du mehr

Rechtsextreme Terroranschläge haben Tradition in Deutschland.

■ Beim Oktoberfest-Attentat im Jahr 1980 starben 13 Menschen in München.

■ Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um Beate Zschäpe verübte bis 2011 zehn Morde und drei Anschläge.

■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.

■ Gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. wird wegen Rechtsterrorverdachts ermittelt.

■ Ein Attentäter erschoss in München im Jahr 2016 auch aus rassistischen Gründen neun Menschen.

■ Der CDU-Politiker Walter Lübcke wurde 2019 getötet. Der Rechtsextremist Stephan Ernst gilt als dringend tatverdächtig.

■ In die Synagoge in Halle versuchte Stephan B. am 9. Oktober 2019 zu stürmen und ermordete zwei Menschen.

■ In Hanau erschoss ein Mann am 19. Februar 2020 in Shisha-Bars neun Menschen und dann seine Mutter und sich selbst. Er hinterließ rassistische Pamphlete.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.