Kriminologin über den „Islam-Rabatt“: „Ehrenmorde werden härter bestraft“
Mit dem Bremer Bunkermord kam der Umschwung: Julia Kasselt hat untersucht, ob muslimische Täter vor deutschen Gerichten mit Nachsicht rechnen können.
taz: Frau Kasselt, bekommen manche Straftäter in Deutschland einen „Islam-Rabatt“, wie die Bild-Zeitung schrieb?
Julia Kasselt: Nein, diese Behauptung ist doppelt absurd. Zum einen haben solche Tötungsdelikte, um die es dabei geht, nichts mit Religion zu tun, sondern mit Kultur. In manchen Einwandererfamilien gibt es überholte Ehrvorstellungen. Aber in dem Wiesbadener Fall gab es auch keinen Kultur-Rabatt. Der junge Mann, der seine Freundin erstochen hat, wurde wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Er muss also mindestens 15 Jahre im Gefängnis bleiben. Wer hier von „milden Strafen“ spricht, ist polemisch.
Das Wiesbadener Strafgericht hat aber keine „besondere Schwere der Schuld“ gesehen – und auf den kulturellen Hintergrund der Tat verwiesen.
Das ist kein Strafrabatt. Eine „besondere Schwere der Schuld“ ist auch bei Mord die seltene Ausnahme und nicht die Regel. Das Gericht hat nur darauf verzichtet, die Strafe zusätzlich zu verschärfen. Dabei hat es neben dem kulturellen Hintergrund auch das Alter des Täters erwähnt, der noch nicht gefestigt sei. Wahrscheinlich spielten noch viel mehr Überlegungen eine Rolle, über die die Medien nicht berichtet haben.
Wodurch unterscheidet sich eigentlich ein „Ehrenmord“ unter Einwanderern von einem deutschen „Familiendrama“, bei dem der Mann seine Ex-Frau tötet?
Das Landgericht Wiesbaden hat Ende März einen 23-jährigen Deutsch-Afghanen wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Er hatte seine schwangere Freundin mit Messerstichen getötet, weil sie das gemeinsame Kind nicht abtreiben wollte. Der Student befürchtete Ärger mit seiner Familie, die nichts von der Freundin wusste. Das Landgericht stellte keine „besondere Schwere der Schuld“ fest, unter anderem weil sich der Täter aufgrund seines familiären und kulturellen Hintergrundes in einer besonderen Zwangssituation befunden habe. Der Verurteilte hat deshalb nach 15 Jahren Haft die Chance auf Entlassung.
Die Bild-Zeitung griff den Fall auf und protestierte gegen das „milde Urteil“ und den „Islam-Rabatt“ für den Täter. Politiker von CDU und CSU stießen ins gleiche Horn: „Es darf keinen Rabatt für Täter geben, die sich auf religiöse Motive berufen. Maßstab darf bei uns nur die deutsche Rechts- und Werteordnung sein, nicht die der Scharia“, sagte etwa CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach.
Beim Ehrenmord wird die Tat von der Familie beschlossen oder zumindest gut geheißen, um so die Familienehre wiederherzustellen. Oft stehen der Täter oder die Familie dabei unter starkem Druck ihres Umfeldes. Derartiges ist aus deutschen Familien nicht bekannt. Wer tötet, um Konflikte zu lösen, kann hier nicht mit Verständnis rechnen.
Werden Ehrenmorde milder bestraft als andere Familiendramen?
Sie werden härter bestraft. In meiner Dissertation habe ich die Urteile bei Ehrenmorden verglichen mit den Urteilen bei sonstigen Tötungen von (Ex-)Partnerinnen. Ehrenmorde wurden zwischen 1996 und 2005 in 38 Prozent der Fälle mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet. Bei den Partnertötungen gab es nur in 23 Prozent der Fälle „lebenslang“. Ab 2002 ist die strenge Haltung der Gerichte zu Ehrenmorden besonders deutlich. Beim klassischen Ehrenmord, bei dem eine Tochter oder Schwester aus Gründen der Familienehre getötet wird, verhängten die Gerichte ab 2002 in fast jedem Fall lebenslang wegen Mordes.
promovierte am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg. Für ihre Dissertation hat die Juristin Strafen deutscher Gerichte in sogenannten Ehrenmordprozessen untersucht.
Warum hat sich die Rechtsprechung ab 2002 verschärft?
2002 hat der Bundesgerichtshof einen spektakulären Fall entschieden. Es ging um den Bremer Bunkermord, bei dem ein kurdisches Liebespaar, das sich nicht trennen wollte, brutal getötet wurde. Der BGH stellte fest: wer die eigene oder Familienehre über das Leben eines anderen stellt, handelt in der Regel aus „niedrigen Beweggründen“ und erfüllt damit ein Mordmerkmal. Dieser Linie sind dann auch die Landgerichte gefolgt. Bis 2002 war die Rechtsprechung noch wechselhaft und widersprüchlich.
Und diese strenge Linie bei Ehrenmorden gilt bis heute?
Soweit ich sehe, ist die Rechtsprechung nach 2005 nicht milder geworden, sondern hat sich eher verschärft. Schließlich führt jeder Ehrenmord bei uns zu einem öffentlichen Aufschrei. Und auch Richter bleiben von der gesellschaftlichen Atmosphäre nicht unbeeindruckt.
Wieviele Ehrenmorde gibt es jährlich in Deutschland?
Es sind nur rund zehn pro Jahr, aber sie sind geeignet, viele Frauen und Mädchen in solchen Milieus einzuschüchtern. Deshalb begrüße ich auch die deutliche Reaktion der deutschen Gerichte.
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