Flüchtlingspolitik in Deutschland: Zurück, außer nach Griechenland
Syrische Geflüchtete werden wieder nach dem Dublin-Verfahren in ihr EU-Einreiseland zurückgeschickt. Nur wenige wurden dort aber registriert.
![Ein Mann verschenkt gelbe Blumen an zwei Frauen Ein Mann verschenkt gelbe Blumen an zwei Frauen](https://taz.de/picture/787340/14/syrer-dublin_10112015-dpa.jpg)
Von der Regelung sei nur die Rückführung nach Griechenland ausgenommen. Zahlreiche Gerichte hatten Abschiebungen nach Griechenland wegen des desolaten Zustands des Asylsystems untersagt. Deshalb hat das Innenministerium schon vor Jahren einen Abschiebestopp nach Griechenland verfügt.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) prüfe, so der Sprecher, nun wieder in jedem Einzelfall einen so genannten Selbsteintritt Deutschlands - also ob das Asylverfahren in Deutschland durchgeführt werden kann.
Im August hatte das BAMF via Twitter öffentlich gemacht, dass Deutschland das so genannte Dublin-Verfahren für Syrer vorübergehend aussetze. Diese Nachricht hatte unter anderem dafür gesorgt, dass viele Syrer nach Deutschland weiter reisten. Normalerweise wird bei jedem Asylbewerber zwingend geprüft, ob er zuerst in einem anderen Land europäischen Boden betreten hat. Ist dem so, muss der Betroffene eigentlich dorthin zurück.
Die Abschiebungen dürften allerdings schwierig werden. Da viele Geflüchtete in den anderen EU-Ländern gar nicht registriert wurden, stellt sich die Frage, in welches Land sie abgeschoben werden sollen.
Ob die SPD von dieser Entscheidung wusste, war zunächst nicht zu erfahren. Am Wochenende hatte die Debatte um den Familiennachzug für syrische Flüchtlinge zu einem heftigen Streit in der Koalition geführt.
„Es kann nicht sein, dass der Bundesinnenminister statt für Ordnung zu sorgen, die Abläufe fast täglich chaotisiert“, kritisierte die Migratonsbeauftragte Aydan Özoguz in einer Erklärung. „Erst sein Vorstoß bei der Familienzusammenführung, jetzt die Wieder-Einsetzung des Dublin-Verfahrens für Syrer.“ Dublin sei nicht ohne Grund ausgesetzt worden. „Die Rücküberstellungsquoten in andere Mitgliedstaaten waren sehr gering, deswegen hatte Deutschland seine Praxis geändert und damit den bürokratischen Aufwand für die Verfahren deutlich verringert.“
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