Fahrverbote in Stuttgart: Letzte Frist für Baden-Württemberg

Das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge soll auch in Stuttgart kommen. Doch so einfach ist das nicht. Ein Gericht droht jetzt mit Zwangsgeld.

Scheinwerferlichter von Autos auf einer Straße bei Nacht

Verwaltungsgericht Stuttgart verdonnert BaWü zu erweiterten Fahrverboten Foto: dpa

KARLSRUHE taz | Das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart macht Ernst. Es hat dem Land Baden-Württemberg jetzt eine Frist bis Ende August gesetzt. Wenn dieses bis dahin keine Fahrverbote in Stuttgart für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 5 ankündigt, muss es ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro zahlen. Das Gericht folgte damit einem Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH)

Das Land ist für die Einhaltung der Stickoxid-Grenzwerte verantwortlich und muss deshalb den Luftreinhalteplan für Stuttgart nachbessern. Das VG Stuttgart hielt im Juli 2017 flächendeckende Fahrverbote für Dieselfahrzeuge unterhalb der Schadstoffklasse 6 für die einzig erfolgversprechende Maßnahme.

Das Bundesverwaltungsgericht billigte im Februar 2018 das Stuttgarter Urteil. Allerdings räumte es den noch relativ neuen Fahrzeugen der Schadstoffklasse 5 aus Gründen der Verhältnismäßigkeit eine Schonfrist ein. Für diese kämen zonale Fahrverbote „jedenfalls nicht vor dem 1. September 2019 in Betracht“.

Von Ländern wird Rechtstreue erwartet

Die von Grünen und CDU gestellte Landesregierung einigte sich Mitte Juli nach langen Diskussionen, Fahrverbote für Fahrzeuge der Schadstoffklasse 4 und schlechter ab Januar 2019 einzuführen, für Anwohner ab April 2019. Ob es auch für Diesel der Klasse 5 Fahrverbote geben wird, soll erst später unter Beachtung der Schadstoff-Entwicklung entschieden werden.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hält dies nicht für ausreichend. Das Land könne nicht ganz darauf verzichten, Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge der Klasse 5 festzusetzen und die Entscheidung auf einen „unbestimmten“ späteren Zeitpunkt verschieben.

Das angedrohte Zwangsgeld von 10.000 Euro wird das Land sicher nicht beeindrucken. Bei staatlichen Akteuren gehen die Gerichte jedoch davon aus, dass diese sich bereits aus Rechtstreue an gerichtliche Anordnungen halten.

Der Beschluss des VG Stuttgart ist noch nicht rechtskräftig. Wenn er schriftlich vorliegt, will die Landesregierung entscheiden, ob sie hiergegen Rechtsmittel zum Verwaltungsgerichtshof Mannheim einlegt.

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