Buch zur BRD-Überwachungsmanie: Den Staat an seiner Norm messen
Im Kalten Krieg ignorierten auch die Sicherheitsbehörden im Westen die Grundrechte der Bürger. Der Staatsschutz war oberstes Gebot, resümiert Autor Josef Froschepoth.
Die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs war ein wesentlicher, strukturbildender Teil des historischen Prozesses der Weststaatsbildung der Bundesrepublik Deutschland, so lautet die zentrale These dieses Buches.“
Dieses Resümee des Historikers Josef Foschepoth, der die Chance hatte, bislang geheime Dokumente auszuwerten, macht klar, dass die Erforschung und kritische Betrachtung der Geschichte der Bundesrepublik noch Leerstellen aufweist.
Entgegen dem konservativen Mantra der „Erfolgsgeschichte Bundesrepublik“ zeigt Foschepoth, dass es ebenso eine „Problemgeschichte“ gab, in der die eigenen Ansprüche an einen demokratischen Rechtsstaat untergraben wurden.
Josef Foschepoth zeigt, dass fast der gesamte Postverkehr mit der DDR überwacht und ausgewertet wurde und bereits 1952 die Bundespost und die Geheimdienste systematisch und ohne Rechtsgrundlage in das Postgeheimnis eingriffen.
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Grundlage dafür waren nicht etwa reale Anzeichen für Sabotage oder Gewalt, sondern tagespolitische Erwägungen, die sich maßgeblich aus einem hysterischen Antikommunismus begründeten.
Foschepoth belegt exakt, dass dieser Überwachungspraxis ein Denken zu Grunde lag, in dem der Schutz des Staates wesentlich höher gewichtet wurde als etwa das grundgesetzlich verbriefte Postgeheimnis.
Und er wartet auch mit konkreten Zahlen auf: Ab 1955 legten die Postbeamten dem Zoll 80 Prozent der aus der DDR kommenden Postsendungen vor, von denen wiederum 80 Prozent vom Zoll an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben wurden.
Dieses Ausmaß, so Foschepoth, ist nur erklärbar, wenn man die Adenauerzeit in den historisch-gesellschaftlichen Kontext stellt: klare Westbindung, antikommunistischer „Frontstaat“, alte Nazis in den Sicherheitsbehörden und nicht zuletzt ein konservatives Staatsverständnis, was der Historiker in seiner Gesamtheit als „Staatsdemokratie“ analysiert.
Die Notstandsgesetze
Erst 1968 wird die Überwachung gesetzlich geregelt, parallel mit den Notstandsgesetzen. Letztere suspendierten die Bürgerrechte im Ausnahmefall, während die Überwachungsgesetze für den Alltag geschaffen wurden und fortan zur Grundausstattung der Geheimdienste gehörten.
Diese mit den Stimmen der SPD durchgesetzten Gesetze wiesen im Übrigen ein Grundproblem auf, was bis heute aktuell ist: die im Kern unmögliche Notwendigkeit, die Geheimdienste und ihr Tun parlamentarisch zu kontrollieren.
Josef Foschepoth hat ein Standardwerk über einen wesentlichen Teil der bundesdeutschen Geschichte vorgelegt, in dem deutlich wird, dass es kaum eine Kontrolle der Überwacher gab. Und er belegt empirisch, wie anfällig die Exekutive für jede Machterweiterung ist.
Es zeigt sich, dass die Geschichte der Bundesrepublik noch viel aufzuarbeiten hat. Das gilt besonders für die Verfassungswirklichkeit, wie Foschepoth abschließend feststellt: „Nach sechzig Jahren Bundesrepublik ist es an der Zeit, die Geschichte dieses Staates auch an seinen eigenen Normen zu messen, um das genuin Neue und Eigenständige, die Erfolge und Gefährdungen, das Auf und Ab des historischen Prozesses analysieren, beschreiben und bewerten zu können: die Verfassungsgemäßheit und Rechtsstaatlichkeit staatlichen Handelns in der Bundesrepublik.“
Josef Foschepoth: „Überwachtes Deutschland“. Vandenhoeck & Ruprecht Verlag, Göttingen 2013, 378 Seiten, 34,99 Euro
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