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18-jähriger Italiener bleibt in U-HaftDas G20-Exempel

Fabio V. sitzt seit dem G20-Gipfel in U-Haft. Hamburgs Staatsanwaltschaft besteht darauf. Am Tatort gesehen hat ihn niemand.

Muss vorerst weiterhin in Haft bleiben: der 18-Jährige Fabio V. Foto: Miguel Ferraz

Hamburg taz | Wenn es sich um irgendein anderes Verfahren handelte, ohne Bezug zum G20-Gipfel, wäre der Beschuldigte schon lange frei. Da ist sich der Anwalt von Fabio V., Arne Timmermann, sicher. Es ist Mittwoch, der letzte von vier ursprünglich vorgesehenen Prozesstagen, und die Verteidigung zieht eine Zwischenbilanz: „Nach allem, was wir bisher gehört und gesehen haben – wie ist es da möglich, dass der dringende Tatverdacht gegen meinen Mandanten weiter aufrecht erhalten wird?“

Vorgeworfen wird Fabio V., auf einer Demo am Rondenbarg gewesen zu sein, aus der heraus die Polizei „massiv angegriffen“ worden sein soll. Demonstrant*innen sollen Steine und Feuerwerkskörper auf die Beamt*innen geworfen haben. V. selbst wird das aber nicht vorgeworfen. Der Vorwurf gegen ihn lautet nur, dabei gewesen zu sein. Das sind nach Ansicht der Staatsanwaltschaft drei Delikte: schwerer Landfriedensbruch, versuchte gefährliche Körperverletzung und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte.

Bloß, dass keiner der Zeugen, die bisher vor Gericht ausgesagt haben, Fabio direkt belasten kann, weil ihn keiner am Rondenbarg gesehen hat. Alle Polizisten antworteten auf die Frage, ob sie ihn schon mal gesehen hätten: „Nein“. Dass das auch bei den noch ausstehenden Zeugenaussagen so sein wird, hat das Gericht bereits zugegeben.

Hinzu kommt, dass der Polizeieinsatz am Rondenbarg zu den umstrittensten Einsätzen während des G20-Gipfels zählt. Fabio V. soll am Freitag, den 7. Juli, mit etwa 200 anderen Aktivist*innen vom Volkspark in Richtung Innenstadt gezogen sein. Am Rondenbarg stießen sie auf die Polizei. Dass ein „massiver Angriff“ stattgefunden hat, dokumentieren mehrere Polizeivideos.

Ob der allerdings von den Aktivist*innen oder von Polizist*innen ausging, ist Interpretationssache. Auf den Videos sieht man einige Gegenstände aus den Reihen der Aktivist*innen in Richtung der Polizist*innen fliegen. Dann sieht man, wie die Beamt*innen losstürmen und binnen Sekunden die Demo zerschlagen.

Was man nicht sieht, was aber viele Demo-Teilnehmer*innen berichtet haben, ist, wie einige von ihnen auf der Flucht vor der Polizei versuchten, über ein Geländer zwei Meter in die Tiefe auf einen Parkplatz zu springen. Das Geländer brach ab, die Demonstrant*innen fielen mitsamt Geländer auf eine Leitplanke. Einige Schwerverletzte blieben liegen.

Das Polizeivideo zeigt, wie ein paar junge Menschen, die nicht vor der Polizei geflohen oder nicht weit gekommen sind, auf dem Parkplatz stehen. Einer von ihnen ist Fabio – er könnte es zumindest sein. Er guckt nach unten, guckt nach oben, gestikuliert. Was man auch nicht sieht: Neben ihm, zwischen parkenden Autos, liegt eine Frau mit einem offenen Bruch. Er will offenbar auf sie aufmerksam machen. Seine Mutter sagt: Fabio habe entschieden, nicht zu fliehen, um bei der Schwerverletzten zu bleiben.

Freilassung erneut verhindert

„Dringender Tatverdacht und Fluchtgefahr“ lautet die Begründung, mit der die Staatsanwaltschaft sich für eine weitere Untersuchungshaft einsetzt. Am Freitagabend wäre V. fast freigekommen. Die Richterin hatte die Haft aufgehoben, aber die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein. Das Landgericht lehnte diese ab und entschied, V. sei unverzüglich zu entlassen. V.s Mutter Jamila B. fuhr nach Hahnöfersand, um ihren Sohn abzuholen. Doch die Staatsanwaltschaft legte wieder Beschwerde ein, über die nun das Oberlandesgericht (OLG) entscheiden muss. Bis dahin bleibt V. in Haft.

Jamila B. stand vor der Haftanstalt, als ihr Sohn sie anrief und sagte: „Die lassen mich doch nicht raus.“ Dass die Entscheidung nun beim OLG liegt, verheißt nichts Gutes: Schon einmal hatte das Gericht die Entlassung verhindert. In einem Beschluss von Ende Juli hatte es V. „schädliche Neigung“ und erhebliche „Erziehungsmängel“ attestiert. Seine Anwältin legte Beschwerde beim Verfassungsgericht ein, das sich aber nicht zuständig sah.

Warum diese Härte gegen einen 18-Jährigen, dem keine individuelle Tat vorgeworfen wird? „Es ist ein Pilotverfahren“, sagt sein Verteidiger Timmermann. Die Polizei hat am Rondenbarg 75 Menschen festgenommen. Kommt Fabio frei, wird es für das Gericht schwierig, die anderen härter zu bestrafen. Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft nennt Timmermann „extrem unmenschlich“.

Mittlerweile ist das Grundrechtekomitee aufmerksam geworden und schickt eine Mitarbeiterin zu jedem Prozesstermin. Auch ein italienischer Konsul kommt regelmäßig, neben deutschsprachigen auch ein italienischer Journalist und zahlreiche Unterstützer*innen. Wenn Fabio in Handschellen in den Saal geführt wird, applaudieren sie, rufen „Solidarietà“ und „Alerta“. Fabio lächelt dann.

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64 Kommentare

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  • Ogottogott..! Es erscheint, als ob im Namen der Polizei, und daran gekoppelte politische Suche nach Sündenböcken, das Schicksal eines naiven und unbeteiligten Jungen (der sich ohne Zweifel im individuellen, futuristischen, harten Lernprozess befindet) , zu destruieren ! Scheisse ist das! Die verantwortlichen Richter müssen sich Schämen!

  • Es geht doch dabei um viel mehr als lediglich ein Exempel zu statuieren.

     

    Der hochgradig gefährdende Einsatz der Polizei dort inkl. etlicher Schwerverletzter muss im Nachhinein legitimiert werden.

     

    Deswegen werden jetzt aufgegriffene DemonstrantInnen mit drakonischen Strafen belegt. Später kann der Innensenator dann in einer potentiellen Anhörung behaupten, es lag eine massive Gefährdung der PolizistInnen vor, immerhin wurden bereits Menschen wegen eben dieser Gefährdung verurteilt. - Perfekter Zirkelschluss.

     

    Im Grunde geht aber wie immer nur darum, dass im Verständnis der konservativen Justiz Demonstrieren etwas anrüchiges hat und nicht zum gesunden Volksempfinden passt.

     

    DemonstrantInnen stehen so immer wieder in der Bringschuld, nichts umstürzlerisches versucht zu haben. Aber wehe neben ihnen ist ein Stein geflogen...

  • Niemand will es gewesen sein. Aber die Taten und die Opfer der Proteste sind real.

  • Wenn man dem Jungen konkret gar keine Straftaten zur Last legen kann, muss er selbstverständlich freigelassen werden. Daran können auch die abstrakten Überlegungen einer Staatsanwaltschaft hinsichtlich weiterer Tatverdächtiger nichts ändern.

    • 6G
      60440 (Profil gelöscht)
      @Rainer B.:

      Das gilt nicht in Unrechts(stadt-)staaten.

  • "Ob der allerdings von den Aktivist*innen oder von Polizist*innen ausging, ist Interpretationssache. Auf den Videos sieht man einige Gegenstände aus den Reihen der Aktivist*innen in Richtung der Polizist*innen fliegen."

     

    Wenn ein "paar Gegenstände" (Pflastersteine?) auf die Polizisten geworfen wurde, ist es doch keine "Interpretationssache", wer angefangen hat!

    • 8G
      85198 (Profil gelöscht)
      @Jens Frisch:

      Es ist Interpretationssache, ob es ein "massiver Angriff" war, von seiten einiger Demontrant*innen oder ob der "massive Angriff" erst durch die Polizei stattfand.

      • @85198 (Profil gelöscht):

        Wenn aus einer Menschenmenge heraus Steine und andere Gegenstände auf Polizisten geworfen wird, ist es keine Demonstration mehr, sondern schwerer Landfriedensbruch.

  • 8G
    81331 (Profil gelöscht)

    ...langsam wir mir klar, weshalb Yücel und andere deutsche Staatsangehörige in der Türkei noch immer im Gefängnis sitzen ; )

  • @WARHEITUNDKLARHEIT

     

    Der §125 STGB setzt unter anderem voraus, daß

    z.B. Gewalttätigkeiten oder auch Bedrohungen aus einer Menschenmenge mit VEREINTEN Kräften begamgem werden.

    Hier stellt sich mir die Frage, was vereint bedeutet. Mindest heisst das für mich, wenn aus einer Menschenmenge

    einzelne Pesonen Gewalttaten begehen, man nicht von vereinten Kräften sprechen kann?

    Soweit man das hier den Medienberichten entnehmen kann, haben aus der betroffenen Menschenmenge lediglich einzelne

    Personen Gewalttaten verübt. Das legt doch den Schluß nahe, daß es nicht vereint war.

  • Nomen est Omen. Wer sich einen Nick eines miesen römischen Diktators, gewissermaßen ein heutiger Ratko Mladic zulegt, der beweist ganz eindeutig eine antidemokratische Gesinnung.

     

    Diese Beiträge sind also unter Rechtsextremismus, Burschenschafterwahn, AfD und anderes rechtes Gedöns abzulegen.

     

    Wahrscheinlich haben sich die wenigsten Leser mit Sulla beschäftigt. Hingewiesen sei auf die Rolle der veterani sullani in der "coniuratio catilinae" von Sallust. Eine Lektüre, bei der man sich noch vierzig Jahre später an staubtrockene und endlose Lateinstunden erinnert.

    • @achterhoeker:

      Wer eine Aufsatz- und Redensammlung unter dem Titel " Wahrheit und Klarheit " veröffentlicht wie der frühere Bundespräsident Roman Herzog, gehört also unter Rechtsextremismus, Burschenschafterwahn, AfD und anderes rechtes Gedöns abgelegt ?

      Da befinde ich mich doch gern mit Roman Herzog in bester Gesellschaft.

      • 8G
        85198 (Profil gelöscht)
        @Wahrheitundklarheit:

        Was hat "Sulla" mit "Wahrheit und Klarheit" und Roman Herzog zu tun? Eine gehörige Nebelkerze feuern Sie da ab.

        • @85198 (Profil gelöscht):

          Mea maxima culpa für meinen Irrtum-

          • 8G
            85198 (Profil gelöscht)
            @Wahrheitundklarheit:

            Soll das zynisch sein?

            Was Sie weiter unten schreiben hat weder mit Wahrheit noch mit Klarheit viel zu tun. Sie behandeln den "Willen des Gesetzgebers", als wäre der die Gerechtigkeit höchstpersönlich. Damit lösen Sie den Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit auf und treten ein zurecht in die diktatorische Ecke gestelltes Erbe an. Nach ihrer Logik kann niemand mehr an Demonstrationen teilnehmen, denn es könnte ja sein, jemand greift die Polizei an und dann ist jede*r dran. Warum wird das Recht auf freie Versammlung dann nicht gleich abgeschafft?

             

            Nach welcher Logik werden Neofaschisten gepampert, nachdem sie als Hobby-SA durch meine Nebenstraße gezogen sind? Das war keine Demonstration am berüchtigten 11. Januar 2016, da war zeitgleich Legida in der Innenstadt. Die braunen Horden haben sich dann auch fein der Polizei ergeben. 215 Neonazis lassen sich friedlich von der Polizei festnehmen, direkt nachdem sie einen Feldzug der Gewalt und Zerstörung geführt haben. Sie sind dabei von ganz allein unmittelbar vor den Polizeiposten marschiert. Bis heute keine einzige Anklage. Die Faschisten konnten nicht schnell genug auf freien Fuß gesetzt werden.

            Also wäre das hier in Hamburg alles kein Problem, wäre da nur keine Demonstration gewesen? Hätten die Leute in Hamburg nur keine Demo angemeldet und ihre Wut nicht an der Polizei ausgelassen, sondern an Passanten, Geschäften, Kneipen, Bechätigten und Gästen, dann wäre alles kein Problem und jede*r Festgenommene wäre bereits nach wenigen Stunden auf reiem Fuß!?

             

            Angesichts dessen, was die neokoloialistische sog. Mitte der Gesellschaft und ihre sozialdarwinistischen Regierungsparteien so in Afrika anstellen oder dessen, dass ein rassistischer Corpsgeist in der Exekutive es verhindert, dass aufgeklärt wird, wie Oury Jalloh gestorben ist, ist der Frontalangriff auf das Demonstrationsrecht wohl ganz folgerichtig und Weimarer-Republik-Style.

  • Nach der Rechtsauslegung von @wahrheitundklarkeit kann bereist der zufällige Aufenthalt in der Nähe einer geplanten Demonstration als Beihilfe gewertet werden. Heißt: ich bin Tourist in HH, gerade angekommen, habe keinen blassen Schimmer ob jemand irgendwo irgendwann eine Demo planen könnte und latsche ahnungslos quer durch die Stadt zu meiner gebuchten Unterkunft. Dummerweise geradewegs in die Fänge von Erdogans äh Scholzomats Häschern.

    • 6G
      60440 (Profil gelöscht)
      @Kunz:

      Das Beisichführen einer Taucherbrille im öffentlichen Raum ist in HH ja auch strafbar.

  • Wie sagte der ehemalige Ministerpräsident von Baden-Württemberg und vormalige

    Marinerichter Filbinger zu seinen Todesurteilen im Dritten Reich so treffend 'Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein'.

  • Ich bin schon seit längerem sehr verwundert darüber, wieviele Personen von weit rechts außen sich hier in den Kommentaren der Taz tummeln.

    Zum Fall selbst ist eigentlich alles vom Verteidiger gesagt worden.

    Eine wirklich unabhängige Justiz hätte nach G20 andere Verfahren laufen.

    • @Hampelstielz:

      ich - als juristischer laie - würde es begrüssen, wenn hier eine inhaltliche diskussion geführt würde. #wahrheitundklarheit hat damit begonnen, daraufhin wurde er von den meisten gedisst.

      ist das gesetz „falsch“? wurde es falsch ausgelegt? was ist mit dem beihilfe argument aus den kz-prozessen - ist das tatsächlich eine parallele?

      ehrlich - der gegenseitige freisler-/nazi-vorwurf bringt echt niemand weiter.

      und was den troll-vorwurf betrifft: will hier echt jemand nur die bestätigung der eigenen meinung? das wäre echt traurig.

      • 6G
        60440 (Profil gelöscht)
        @Blacky:

        Freisler, ehemaliger Präsident des Volksgerichtshofs exekutierte den Unrechtsstaat als ranghöchster Nazirichter.

        Er perfektionierte das Gesinnungsstrafrecht, das sich vom geschriebenen Recht löste und eine täterfeindliche Analogie zuliess. Strafbar war danach was dem gesunden Volksempfinden widersprach, wobei die Nazis definerten was darunter zu verstehen war, bzw. eben nicht, um die Strafbarkeit von Handlungen bewusst im Unscharfen zu lassen.

        Freisler praktizierte zudem "Sippenhaft" nach dem Motto "mitgehangen, mitgefangen."

        Dies widerspricht unserem heutigen Strafrechtsverständnis, das vom Schuldprinzip und der Notwendigkeit hinreichender Bestimmtheit strafbaren Handelns ausgeht, diametral.

        Die Hamburger Justiz begibt sich auf Freislers Spuren, wenn sie zB. das Beisichführen einer Taucherbrille im öffentlichen Raum - außerhalb einer Demonstration, für srafwürdig erachtet (Verstoß gegen das Versammlungsgesetz).

        Ebenso, wenn sie - wie hier, die bloße Teilnahme an einer Demonstration für strafwürdig erachtet und strafbare Handlungen irgendwelcher nicht bekannten Täter willkürlich jedem einzelnen zufällig greifbaren Mitdemonstranten zurechnet, der offensichtlich nichts derartiges getan hat.

        Kriminell wird es, wenn solche - zudem heranwachsende - Beschuldigte monatelang in Untersuchungshaft belassen werden. Wobei es auf Fluchtgefahr etc., gar nicht ankommt, wenn bereits ein hinreichender Tatverdacht verneint werden muss.

      • @Blacky:

        Wenn Sie der Nazikeule überdrüssig sind, können Sie sich auch mal den §213 des Stgb der DDR („Republikflucht”) anschauen. Das war damals auch geltendes Recht, wird heute aber u.a. als Anlass genommen, die DDR als „Unrechtsstaat” zu bezeichnen.

  • 3G
    39167 (Profil gelöscht)

    Ja, sperrt sie alle ein, die gefährlichen G20Gegner und im Gegenzug lasst alle Gefährder mit Fussfessel vom Hamburger Flughafen aus in der EU unterwegs ein um sie danach mit internationalem, Haftbefehl zu suchen.

     

    Rechtsstaat? Wohl eher - Rechts-Staat. http://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Gefaehrder-fliegt-trotz-Fussfessel-ins-Ausland,gefaehrder208.html

  • 8G
    82741 (Profil gelöscht)

    Was für ein geifernder Kommentar in unseligster Freislerscher Tradition ...

    • @82741 (Profil gelöscht):

      In "Freislerscher Tradition" steht die eigene verquerte Rechtsauffassung auf seine Gegner zu projizieren.

      Erinnert mich i-wie daran, wenn Nazivergleiche von AfDlern gebracht werden.

    • @82741 (Profil gelöscht):

      Oh ja, die linke Bestie hat schon Schaum vor'm Mund........

  • 6G
    60440 (Profil gelöscht)

    Neben Vortäuschen von Straftaten muss den zuständigen Staatsanwälten und ihren Dienstvorgesetzten Freiheitsberaubung im Amt vorgeworfen werden.

    Roland Freisler hätte nach wie vor seine helle Freude am stetig weitergehenden Gesinnungsstrafrecht und der verdachtsunabhängigen Verfolgung Unschuldiger seitens der Hamburger Justiz.

    Man fragt sich, wann endlich diese furchtbaren Juristen gestoppt werden.

    Und die hochkriminellen Polizeibeamten rund um die grundrechtswidrigen Einsätze bei G20, die im Gegensatz zu dem bedauernswerten Milchbubi weder einen Tag in U-Haft noch irgendeine strafrechtliche Verfolgung zu gewärtigen haben (bislang gibt es keine einzige Anklage stattdessen reihenweise Verfahrenseinstellungen), sind selbstredend frei von "schädlichen Neigungen" (passenderweise entspringt dieser Begriff dem verkommenen Hirnen von Nazijuristen).

    Da legt man als verantwortlicher Staatsanwalt oder auch als zuständiger (grüner) Justizminister gern auch noch eine Strafvereitelung im Amt auf sein Kerbholz.

    • @60440 (Profil gelöscht):

      Ach mein Bester:

      Als juristischer Laie verkennen Sie, dass Staatsanwälte lediglich Rechtsauffassungen vertreten, über die dann Richter zu entscheiden haben.

      Und erinnern Sie sich bitte, dass dieses angebliche Unschuldslamm (bislang ? ) von der Jeanne d'Arc des Rechtsstaates Gabriele Heinecke verteten wurde, die gegen die Verhängung der Untersuchungshaft Verfassungsbeschwerde einlegte.

      Leider oder eher Gott sei Dank stellte das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 23. August 2017 fest, dass die Beschwerde dieser Dame schon aus handwerklichen Gründen unzulässig war:

      " Die Verfassungsbeschwerde ist bereits unzulässig, denn sie wird den... Substantiierungsanforderungen nicht gerecht. Die Verfassungsbeschwerde lässt eine ausreichende verfassungsrechtlich- agumentative Auseinandersetzung mit den angefochtenen Entscheidungen vermissen."

      Damit nicht genug:

      Am 27. September 2017 verhängte das Bundesverfassungsgericht gegen diese formal Rechtskundige eine Missbrauchsgebühr wegen der Erhebung einer erkennbar substanzlosen Verfassungsbeschwerde.

      " Der Vortrag der Bevollmächtigten zum Inhalt des Videos, mit dem zugleich der Eindruck erweckt wird, das Video in Augenschein genommen zu haben, erweist sich mithin in einem wesentlichen Aspekt als unrichtig. "

      Also den Ball bitte flachhalten.

      • 6G
        60440 (Profil gelöscht)
        @Wahrheitundklarheit:

        Rechtsauffassungen verterten heisst was ? Dass das Beisichführen einer Taucherbrille im öffentlichen Raum in Hamburg strafbar ist ?

        Oder die Teilnahme an einer Demonstration ?

        Und warum übernimmt die Staatsanwaltschaft im vorliegenden Fall nicht die Rechtsauffassung zweier Gerichte, denen zu folge der junge Mann zu entlassen sei ?

        Nein, sie muss die Unrechtshaft und damit die Freiheitsberaubung im Amt unbedingt noch weiter fortsetzen. Ohne Rücksicht auf Verluste. Eben furchtbare Juristen.

        Und seit wann haftet ein Beschuldigter für das Verhalten seines Verteidigers ?

        Merkwürdige Form der Sippenhaft und merkwürdig Ihre vormoderne Rechtsauffassung, mein, hüstel,

        Bester ...

      • @Wahrheitundklarheit:

        Ach mein Bester, mit Verlaub und sowieso:

        Hab den Troll gefunden :)

      • 6G
        60440 (Profil gelöscht)
        @Wahrheitundklarheit:

        Ein Staatsanwalt vertritt lediglich Rechtsauffassungen ? Wo kommen Sie denn her, mein, hüstel, Bester ?

        Und wenn zwei Gerichte die Freilassung angeordnet haben, muss dann ein Staatsanwalt nicht die Rechtsauffassung haben dass man nicht wider besseres Wissen weiter Unschuldige verfolgen sollte ? Nö. Offensichtlich nicht.

        Aber in Hamburg ist ja bereits das Beisichführen einer Taucherbrille im öffentlichen Strassenverkehr .. strafbar.

        Und seit wann haftet ein Angeklagter für seinen Rechtsbeistand ? Interessante Ausprägung der Sippenhaft.

        Mir scheint, einiges an vormoderner freislerischer Rechtsauffassung ist höchst lebendig.

      • @Wahrheitundklarheit:

        Sicherungsverwahrung muss doch wohl drin sein, wo wir 18jährige schon nicht mehr hängen dürfen. Meine Güte, was sind Sie für ein Geiferer.

         

        Zum Sachverhalt: In HH ist der Justizsenator gegenüber der Staatsanwaltschaft weisungsbefugt. Er könnte diese erdoganeske Spiel sofort beenden.

        • @Kunz:

          Cool down please, denn womit soll ich gegeifert haben ?

          Etwa damit, dass Frau Heinecke unfähig war, eine zulässige Verfassungsbeschwerde zu erheben und das Bundesverfassungericht missbraucht hat ?

          Der Angeklagte ist volljährig, unbeschränkt geschäftsfähig, darf heiraten und wählen.

          Auch für ihn gilt :

          Freiwillig mitgegangen, unfreiwillig mitgefangen, und symbolisch möglicherweise mitgehangen.

          So ist das Gesetz.

          Und das ist gut so.

           

          So ist das Gesetz

          • 8G
            85198 (Profil gelöscht)
            @Wahrheitundklarheit:

            Sie reden der Diktatur den Weg ud dem Willkürrecht.

          • @Wahrheitundklarheit:

            Mit "So ist das Gesetz" sind Urteile des Volksgerichtshofes jahrzehntelang nicht aufgehoben worden.

            • @Da Hias:

              Außerdem: Und selbst wenn das Gesetz so ist, wenn einem Beschuldigten absehbar nichts von den Vorwürfen nachgewiesen werden kann, dann ist das von Ihnen für gut befundene "symbolisch möglicherweise mitgehangen" ganz exakt eine Freislersche Gesinnungsjustiz, Lichtjahre entfernt von jederRechtsstaatlichkeit.

              • @Da Hias:

                Auch wenn Sie mich jetzt - sinnbildlich gesprochen - steinigen werden:

                Ein Blick in das Gesetz macht auch Sie klüger, denn für die Verwirklichung

                eines ( u.U. besonders schweren ) Landfriedensbruches nach

                §§ 125, 125a StGB reichen nach dem Willen des Gesetzgebers und dem Gesetzestext nicht nur die Täterschaft, sondern schon die blosse Teilnahme an einer gewalttätigen Demonstration aus.

                Aber um Sie auf die Palme zu bringen, sollten Sie auch den Paradigmenwechsel des Bundesgerichtshofes zur Definition einer Beihilfe zur Tat bedenken.

                Während es in Literatur und Rechtsprechung über viele, viele Jahrzehnte unstritiig war, dass nur zu einer konkreten Tat Beihilfe geleistet werden konnte, hat der BGH jüngst im Hinblick auf die kleinen Rädchen in Auschwitz, die z.B. " nur " das geraubte Geld der Opfer verwalteten und an keiner Mordtat selbst beteiligt waren,

                " umgedacht " und es als Beihilfe zum Mord genügen lassen,

                wenn das an sich straflose Handeln des Täters geeignet war, die Mordmaschinerie als solche zu befördern.

                Ist das Gesinnungsjusiz und entfernt von jeder Rechtsstaatlichkeit ?

                Doch wohl kaum.

                Also reduziert sich der Fall auf zwei blosse Fragen.

                Handelte es sich um eine gewalttätige Demonstration und hat Fabio V. daran teilgenommen ?

                Wenn ja, dann eben mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen.

                Wenn nein, wird er auf Kosten der Staatskasse freigesprochen .

                Ob diese allerdings die Gebühren der Frau Heinecke für ihre unzulässige Verfassungsbeschwerde trägt, darf bezweifelt werden.

                • @Wahrheitundklarheit:

                  War denn der verurteilte Buchhalter aus dem KZ in Untersuchungshaft und wurde ihm keine Haftverschonung gewährt?

                  Ich habe das anders in Erinnerung und habe auch andere Kriterien für Untersuchungshaft bislang vermutet als "gewaltätige Demonstration" und "Teilnahme". Ich dachte eher an Kriterien wie "fester Wohnsitz" und sowas,

                • 8G
                  81331 (Profil gelöscht)
                  @Wahrheitundklarheit:

                  ..."Ein Blick auf das Gesetz..." und wir werden alle endlich verstehen, weshalb Schwule in's Gefängnis gehören etc. p.p.

                • @Wahrheitundklarheit:

                  Oh, den Vergleich mit Auschwitz muss man erst mal bringen. Die Analogie lautet demnach: Polizei - deportierte Juden bzw SS- Organisation - Demonstranten. Der Unterschied liegt wohl darin, dass die SS heute als Terrororganisation einzustufen ist und die schiere Zugehörigkeit als strafbar gelten muss; Also ein vollunfängliches Einverständnis eines jeden SS- Angehörigen vorlag. Davon sind Demonstranten mit vielfältigen Motivationen, Hemmschwellen und fehlender Kommandostruktur meilenweit entfernt.

                  Also bitte packen Sie mal Ihre Keule wieder ein!

                  • @lions:

                    Wer verständig lesen kann, ist klar im Vorteil.

                    Natürlich habe ich keinen Vergleich mit Auschwitz angestellt, sondern lediglich die Rechtslage dahin erläutert. dass eine Beihilfe auch dann möglich ist, wenn die Beihilfehandlung nicht einer konkreten Tat zugeordnet werden kann.

                    Hier aber geht es in erster Linie darum, ob der Angeklagte Teilnehmer einer gewalttätigen Demonstration war oder eben nicht.

                    Das ist reines Strafrecht und hat nichts, aber auch gar nichts mit Auschwitz und der SS zu tun.

                    • @Wahrheitundklarheit:

                      Sind wir noch eine Demokratie und ein Rechtsstaat?

                    • @Wahrheitundklarheit:

                      Sie haben einen analogen Vergleich geführt. Ich habe ihn lediglich herausgestellt. Den Vergleich können Sie nicht leugnen, denn es ist ein Schluss bezüglich Gesinnungsjustiz und Rechtsstaatlichkeit von Ihnen gezogen worden, den sich wohl ein ernstzunehmender Volljurist nicht traut.

                      Lesen Sie sich noch mal Ihr Eigenes durch und verstehen Sie es.

                      • @lions:

                        Da bitte ich doch um Nachhilfe, denn was um alles in der Welt ist ein analoger

                        Vergleich ? Gibt es auch einen digitalen Vergleich ?

                        Bislang kannte ich nur homogene und heterogene Vergleiche.

                        Oder verwechseln Sie analog mit Analogie ?

                        Macht ja nichts.

                        • @Wahrheitundklarheit:

                          Nee, macht wirklich nichts. Analog ist das Adjektiv zu Analogie. https://www.duden.de/rechtschreibung/analog_Adjektiv

                           

                          Konzentrieren Sie sich auf die Aussagen, anstatt sich in Bedeutungsverarmung zu üben. Analog- Digital ist die Paarung im techn. Kontext.

                          • @lions:

                            Sie irren ( schon wieder ), denn Sie haben den Duden an der falschen Stelle aufgeschlagen.

                            Das Adjektiv zur Analogie ist analogisch.

                            Macht ja nicht.

                            • @Wahrheitundklarheit:

                              Dann schlagen Sie mal auf der richtigen Seite auf. Ich bin gespannt.

                               

                              Ich biete Ihnen das an: http://www.wissen.de/fremdwort/analogisch

                              Doch um eine Antwort auf meine Herausstellung drücken Sie sich (sehr ungeschickt) via semantischen Nebenschauplatz im missglückten Erbsenzählerstil.

                • @Wahrheitundklarheit:

                  Meine Fresse!: Was bin ich froh, in jüngeren Tagen den Vorsatz ein Jura-Studium zu machen, doch noch rechtzeitig über Bord geworfen zu haben.

                  Wenn ich mir vorstelle dann derartig roboteske Denkstrukturen zu haben... Da hab ich ja wohl nochmal Glück gehabt.

                • @Wahrheitundklarheit:

                  > Also reduziert sich der Fall auf zwei blosse Fragen.

                  > Handelte es sich um eine gewalttätige Demonstration und hat Fabio V. daran teilgenommen?

                   

                  Diese Fragen sind in Anbetracht des Artikels idiotisch, denn

                   

                  »Bloß, dass keiner der Zeugen, die bisher vor Gericht ausgesagt haben, Fabio direkt belasten kann, weil ihn keiner am Rondenbarg gesehen hat. Alle Polizisten antworteten auf die Frage, ob sie ihn schon mal gesehen hätten: „Nein“. Dass das auch bei den noch ausstehenden Zeugenaussagen so sein wird, hat das Gericht bereits zugegeben.«

                   

                  Es gibt ein Video, in dem jemand, der ihm ähnlich sieht, sich um eine Schwerverletzte kümmert.

                   

                  Ansonsten gilt: Demonstrieren ist legal. Und "psychische Beihilfe" ist etwas, das wir jedem einzelnen Besucher von Neonazi-Konzerten vorwerfen könnten, auf denen der NSU gefeiert wurde.

                • @Wahrheitundklarheit:

                  Das Verfahren gegen Fabio ist gespickt mit Ungeheuerlichkeiten, und zwar von Anbeginn an. Allein die Unterstellungen, die zu seiner Untersuchungshaft maßgeblich geführt haben: "Erziehungsmängel", "tiefsitzende Gewaltbereitschaft", "schädliche Neigungen", die von dem Richter Tully OHNE dem Angeklagten attestiert wurden, ohne auch nur einen Satz mit ihm gesprochen, oder Fachleute dazu gehört zu haben, ist eine Ohrfeige in das Gesicht des Rechtsstaates. Die Teilnahme an einer gewalttätigen Demonstration, die bestenfalls Sekunden gewalttätig war, bevor die Polizei massivst eingriff, als "psychische Beihilfe" gegen Teilnehmer zu werten, die nicht einmal die Zeit gehabt hätten, den Zug zu verlassen, resp. denen offensichtlich gar nicht nachgewiesen werden kann, dass sie nach Übergriffen noch teilgenommen haben ( hat ja kein Zeuge gesehen ), it Rechtsbeugung übelster Machart.

                • @Wahrheitundklarheit:

                  "Also reduziert sich der Fall auf zwei blosse Fragen.

                  Handelte es sich um eine gewalttätige Demonstration und hat Fabio V. daran teilgenommen ?

                  Wenn ja, dann eben mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen."

                  Wow. Das kommt einem indirekten Demonstrationsverbot gleich, denn wer kann schon garantieren, dass niemand in der Demonstration Gewalttaten vorhat? Man kann doch Menschen nicht für die Taten anderer Menschen verantwortlich machen! In welchem Universum ist das denn bitte rechtsstaatlich?

                  • @Frida Gold:

                    Sie sollten sich das Versammlungsgesetz einmal zu Gemüte führen.

                    Danach sind vermummte Demonstrationen - wie vorliegend hier - nicht gestattet.

                    Und wer vermummt sich üblichweise ?

                    Eben !

                    Also bitte keinen Angriff auf das grundgesetzlich geschützte Demonstrationsrecht wittern, wo keiner ersichtlich ist.

                    • @Wahrheitundklarheit:

                      Also bin ich persönlich verantwortlich, wenn auf der Demo, bei der ich mitlaufe, Vermummte Attacken gegen die Polizei starten - auch wenn ich selbst nicht vermummt bin und nichts mache? Wenn das ernsthaft Ihre Ansicht eines Rechtsstaats ist, na dann gute Nacht!

                    • @Wahrheitundklarheit:

                      Üblicherweise sind das 2 Gruppen. Welche die dort unbehelligt Straftaten begehen wollen oder aber sich der bloßen Teilnahme wegen nicht in Polizei- Registern wiederfinden wollen. Dass unter den vermummten Straftäter sind, sollte nicht zum Fehlschluss führen, alle Vermummten wären potenzielle Straftäter.

                      Die Vermummung von nicht gewaltbereiten Demonstranten ist auch eine Folge der Datensammelwut der Polizei, wie auch die drohende Kriminalisierung bei bloßer Teilnahme an Demos mit Eskalationspotenzial es nach sich zieht, wie der Fall Fabio V. belegt.

                      • @lions:

                        Nein. nein und nochmals nein, liebe Anamolie, alle Vemummten sind ohne wenn und aber Straftäter.

                        Ich empfehle die Lektüre von § 27 Abs.2 Nrn. 2 und 3 Versammlungsgesetz statt mit einem diffusen und von Rechtskenntnis ungetrübtem Bauchgefühl zu argumentieren.

                        • @Wahrheitundklarheit:

                          Brauchen Sie nicht zu zitieren; Ich kenne das Gesetz. Doch es nicht meine Auffassung von Straftat und ich bin nicht mit einem "im rechtlichen Sinne" hausieren gegangen.

                          Sparen Sie sich darum eine Belehrung, es gäbe nur diese eine Definition.

                          • @lions:

                            Wenn Sie das Gesetz ( angeblich ) kennen, sind Sie nicht etwa nur rechtsblind, sondern vertreten eine rechtsfeindliche Auffassung.

                            Aber haben Sie doch gleichwohl bitte die Güte,

                            uns über eine andere Definition des Versammlungsgesetzes in Rechtsprechung und Lehre aufzuklären, denn wir alle lernen ja gerne dazu.

                            Ich harre gespannt der Dinge.

                            • @Wahrheitundklarheit:

                              Nun kommt die Hilfskonstruktion "Vermummung". Nur dumm, dass auch das gar nicht Anklagepunkt gegen Fabio ist. Das Konstrukt wird, wie bereits gesagt, von der Staatsanwaltschaft "psychische Beihilfe" genannt. So weit, so abenteuerlich. Es gibt keinen konkreteren Vorwurf gegen Fabio, weshalb, und da wird es richtig eklig, die Untersuchungshaft auf keinen Fall aufgehoben werden soll, es sei denn, Fabio würde ein, wie auch immer geartetes, Geständnis ablegen. Für den Fall hat die Staatsanwaltschaft schon vor Wochen signalisiert, dass sie ihn entlassen würde.

                              Denn bekommt sie dieses Geständnis nicht, wird sie ihr Vorgehen irgendwann ohne Ergebnisse rechtfertigen müssen.

                              Und da geht denen wohl der Ar**** auf Grundeis.

                            • @Wahrheitundklarheit:

                              Sie haben mich wohl nicht verstanden. Ich halte mich nicht für rechtsblind, nur in Manchem, ja richtig für rechtsfeindlich; Oder besser rechtskritisch. Alles Bestehende unkritisch zu sehen und die Debatte um die Änderungswürdigkeit geltenden Rechts zu vermeiden, ist Stillstand und wir lebten wohl noch im Mittelalter.

                              Ja, ich habe hin und wieder ein rechtskritische Auffassung; So what?

                              • @lions:

                                Welch eine zwitterhafte Replik, wenn Sie sich zugleich für rechtsfeindlich und rechtskritisch halten, denn das eine schliesst das andere aus.

                                Die wohlverstandene Rechtskritik dient der konstruktiven Weiterentwicklung von z.B zeitlich überholten Gesetzen und wird in den Grenzen des Grundgesetzes von jedem Rechtstreuen

                                gern akzeptiert, auch wenn er sie nicht teilt.

                                Der Rechtsfeindliche hingegen bereitet der Anarchie den Boden, wenn er durch bewusste und gewollte Missachtung gegen bestehende verfassungskonforme Normen verstösst und kein Unrechtsbewusstsein zeigt.

                                • @Wahrheitundklarheit:

                                  "Die wohlverstandene Rechtskritik dient der konstruktiven Weiterentwicklung..."

                                   

                                  Wer definiert "wohlverstanden" für alle verbindlich?

                                  Es leiert moralinsauer.

                                  Was nochmal war Anarchie... und was Anomie ?

                    • @Wahrheitundklarheit:

                      "Und wer vermummt sich üblichweise ?"

                       

                      sie meinen Polizisten?

          • @Wahrheitundklarheit:

            "So ist das Gesetz.

            Und das ist gut so.

            So ist das Gesetz. "

             

            Ist das Juristen Lyrik?

            Welchem Kafkaesken Alptraum sind denn Sie entsprungen?

          • @Wahrheitundklarheit:

            demonstrieren ist seit wann illegal?