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Union will Suizidhilfe härter bestrafenGegen die tödliche Dienstleistung

Die Bundesregierung will künftig „gewerbsmäßige“ Hilfe zum Suizid bestrafen. Doch das geht einigen Politikern aus der Union nicht weit genug.

Sterbehilfekammer in der Schweiz. Bild: dpa

RUMEIN taz | Teile der CDU/CSU-Fraktion begehren gegen die Bundesregierung auf. Die Hilfe bei der Selbsttötung soll umfassender bestraft werden als bisher vom Kabinett geplant. Schon wird der Ruf nach einer Abstimmung ohne Fraktionszwang laut – was die FDP aber zurückweist.

Die Selbsttötung ist in Deutschland nicht strafbar, deshalb ist bisher auch die Hilfe zur Selbsttötung nicht mit Strafe bedroht. Im Prinzip soll das auch so bleiben. Eine Ausnahme will die Bundesregierung aber einführen: Wenn die Suizidhilfe „gewerbsmäßig“ angeboten wird, soll dies künftig mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht werden.

Einer Gruppe von CDU/CSU-Abgeordneten um den konservativen Hubert Hüppe geht das nicht weit genug. Er befürchtet, dass der Regierungsentwurf „wirkungslos bleibt“ und die zwei in Deutschland aktiven Suizidhilfsorganisationen Sterbehilfe Deutschland und Dignitas gar nicht trifft. Solange nur die „gewerbsmäßige“ Suizidhilfe strafbar sei, sei das Verbot leicht zu umgehen, befürchtet Hüppe, etwa indem die Organisationen nur die Erstattung von Kosten verlangen. Dignitas Deutschland vermittelt Kontakte zur Schweizer Schwesterorganisation, wo Medikamente für einen schmerzfreien Tod bereitgestellt werden. Die Sterbehilfe Deutschland von Roger Kusch hilft Mitgliedern selbst beim Suizid.

Hüppe hat nun einen schärferen Gesetzentwurf erarbeitet, der voraussichtlich Ende Januar in der Fraktion diskutiert wird. Danach soll jede organisierte Hilfe zur Selbsttötung bestraft werden. Auch die Gründung einer solchen Organisation und die Werbung für ihre Tätigkeit sollen strafbar sein. Bei Einzelpersonen soll die „geschäftsmäßige“ (also wiederholte) sowie die „eigensüchtige“ Selbstmordförderung mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe bestraft werden. Eigensüchtig wäre die Tat, wenn der Helfer auf das Erbe des Lebensmüden abzielt. Straflos bliebe die Suizidhilfe nur, wenn sie durch eine Einzelperson aus Mitleid erfolgt.

In der Begründung von Hüppes Gesetzentwurf heißt es, die Selbsttötung dürfe nicht als „Freitod“ oder „Ausdruck autonomer Selbstbestimmung“ glorifiziert werden. Vielmehr sei sie oft Ausdruck von psychischen Krankheiten und Einsamkeit. Politisches Ziel müsse sein, die Zahl der Selbstmorde von rund 10.000 pro Jahr weiter zu senken. Suizidhilfe dürfe daher nicht als Dienstleistung angeboten werden. Dies könne dazu führen, dass gefährdete Personen ihre Gedankenspiele in die Tat umsetzen. Außerdem könne bei Schwerkranken ein Erwartungsdruck entstehen, anderen nicht mehr zur Last zu fallen.

In der Begründung unterscheidet sich Hüppe kaum vom Regierungsentwurf der Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), er setzt die Intention nur konsequenter um. Hüppe und seine Mitstreiter, zu denen etwa der gesundheitspolitische CDU/CSU-Sprecher Jens Spahn gehört, sind keine unbedeutende Minderheit. Sie können sich auf einen Beschluss des CDU-Parteitags von Anfang Dezember stützen. Auch die katholische Kirche und die Bundesärztekammer fordern eine Verschärfung.

Eventuelle Hilfe von SPD und Grünen

Manche Unionspolitiker wie CDU-Vize Julia Klöckner fordern bereits eine Freigabe der Abstimmung, wie bei ethischen Themen häufig üblich. Hüppes Entwurf könnte dann eventuell mit Hilfe von Teilen der SPD und der Grünen eine Mehrheit finden.

Die FDP lehnt eine Abstimmung mit „wechselnden Mehrheiten“ aber ab, sagte der Abgeordnete Michael Kauch. Allerdings setzen sich die Liberalen auch nicht offen für Selbstbestimmung am Lebensende ein, obwohl das in der Bevölkerung populär wäre. Sie pochen lediglich matt auf die Einhaltung des Koalitionsvertrags. Dort sei nur die Bestrafung „gewerbsmäßiger“ Suizidhilfe vereinbart.

Wenn die Liberalen auf dem Koalitionsvertrag bestehen, müssen Hüppe und seine Mitstreiter überlegen, ob sie lieber gar kein Strafgesetz wollen als eines, das der nichtkommerziellen Suizidhilfe faktisch einen Freibrief ausstellt. Der Verzicht auf eine Strafbestimmung wäre auch für die FDP attraktiv. Für die Liberalen ist die Einführung neuer Strafgesetze gegen die Selbstbestimmung am Lebensende eh kein Herzensanliegen.

Die „aktive Sterbehilfe“ bleibt in Deutschland verboten. Bei der aktiven Sterbehilfe tötet ein anderer den Lebensmüden. Beim Suizid tötet sich der Lebensmüde selbst – auch wenn ihn jemand dabei unterstützt.

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6 Kommentare

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  • Würden sich die unangenehmen Krankheiten auf die Personen beschränken, die gegen Sterbehilfe oder die Hilfe dazu sind, könnte man das lockerer sehen. Leider nehmen Krankheiten auf Meinungen i.d.R. keine Rücksicht und wer dem irdischen Leben früher entfliehen will, soll dies auch tun können. Bei der Abtreibung wird das Kind erst garnicht gefragt und hier soll dem ausdrücklichen Willen nicht entsprochen werden?

  • OP
    Otto Pardey

    Die marodierenden,korrupten deutschen Politiker,

    und ihre Schergen in den Behoerden,

    haben Menschen in den Suizid getrieben.

    Gerne wird das u.a. von den deutschen Printmedien

    verschwiegen.

  • HH
    H. Huber

    Die christlichen Fundamentalisten in den C-Parteien können es nicht lassen für die Entmündigung der Bürger zu trommeln.

    Sie können es nicht unterlassen, andere, frei und vor allem selbständig denkende Menschen zu gängeln. Was diesen Leuten ihre Religion vorschreibt (egal ob angenommen oder tatsächlich) wollen sie auch den anderen Menschen überstülpen.

     

    Wenn die Christen in ihrem Leben das Leiden brauchen, dann können sie das für sich ja gerne haben. Wer es für sein Seelenheil braucht, in einem Hospiz elend zu krepieren, der kann das gerne so haben. Ich brauche das nicht.

     

    Wenn ich der Meinung bin, für eine forcierte Transformation Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen - gerne auch gegen Geld - dann ist das meine Entscheidung. Und die ist zu akzeptieren.

     

    Es ist wohl notwendig, auf das Grundgesetz hinzuweisen:

    Art 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

     

    Artikel 2 spricht vom Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.

     

    Hallo, ihr in der CDU/CSU: Noch ist Deutschland kein Gottestaat nach nahöstlichem Muster. Noch gelten die dt. Gesetze. und die gilt es zu schützen.

  • N
    namenloser

    "Auch die katholische Kirche und die Bundesärztekammer fordern eine Verschärfung. "

     

    Die Bundesärztekammer ??? Welcher klar und nüchtern denkende , lebenserfahrene Zeitgenosse würde unterstellen , dass dahinter (nur) ethische Motive stecken ?

    Die Katholische Kirche ? Das nun kann niemanden wundern . Die schickt ja schon die Freitöter selbst in die Hölle ... - entsprechend göttlichem Willen natürlich .

  • O
    Ott-one

    Scheinheiliger geht es wirklich nicht mehr.

    Jetzt wollen doch diese Leute tatsächlich sich mit Gesetz, den Todkranken und Todgeweihten, ihren Willen nehmen, in Würde sterben zu dürfen.

    Diese Anmaßung geht doch etwas zu weit.Muß man sich erst zu Tode quälen? Ist das das Ansinnen? Wo bleibt die Menschlichkeit? Wir müssen alle einmal sterben, doch ich entscheide, was getan wird! Kein Gesetz. Alles andere ist unmenschlich!

    Ich würde annehmen, wenn es diese Gruppe auch mal treffen würde, das wären doch die ersten, die Sterbehilfe in Anspruch nehmen.

    Es ist doch wieder mal nicht zu fassen, hat man denn keine anderen Probleme? Da fällt mir gerade ein, die vielen Waffenlieferungen in die Welt, wo bleibt da das christliche Gebahren dieser Leute.Dazu schweigt man lieber.

    Legalisiert die Sterbehilfe nach sehr strengen Kriterien.

  • D
    D.J.

    Ein typisches Haltet-den-Dieb-Gesetz. Jahrzehntelang hat man sich in Deutschland nicht ausreichend um eine vernünftige Palliativmedizin gekümmert. Auch wenn sich in letzter Zeit vieles verbessert hat, wird nach wie vor oft zu zögerlich mit stark wirksamen schmerzlindernden Medikamenten umgegangen (da ggf. Lebenserwartung verkürzend, was den hier Betroffen herzlich egal sein dürfte). Viele Suizidwünsche könnten hierdurch aufgefangen werden.