Hilfe zum Selbstmord: Koalition kippt Pläne für Bestrafung

CDU/CSU und FDP bleiben uneins, wie stark das Strafrecht verschärft werden soll. Also bleibt die organisierte Hilfe beim Suizid erstmal straffrei.

Die CDU wollte schon die „geschäftsmäßige“ Sterbehilfe zum Strafbestand machen. Bild: photocase / o-zero

KARLSRUHE taz | Die Hilfe zur Selbsttötung wird nun doch nicht bestraft. Die Koalition kann sich nicht einigen, wie weit das Verbot gehen soll und gibt das Projekt deshalb vorerst auf. Das erklärte Günther Krings, der zuständige CDU-Fraktionsvize, jetzt bei einer Veranstaltung der Justizpressekonferenz in Karlsruhe. Krings bedauerte dies ausdrücklich.

Bislang ist die Beihilfe zur Selbsttötung in Deutschland straflos, weil auch der Suizid selbst keine Straftat ist. Wer einem Sterbewilligen zum Beispiel ein tödliches Medikament besorgt, bleibt straffrei. Entscheidend ist, dass der Sterbewillige selbst das Medikament einnimmt. Als aktive Sterbehilfe ist nur strafbar, wenn eine andere Person das tödliche Medikament einträufelt oder mit einer Spritze verabreicht.

Ein Gesetzentwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sah nun vor, das Strafrecht zu verschärfen. Die „Förderung der Selbsstötung“ sollte mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden, wenn sie „gewerbsmäßig“ erfolgt. Dazu sollte es schon genügen, wenn auf kommerzieller Basis Kontakte zu Suizidhilfs-Organisationen in der Schweiz vermittelt werden. Das Kabinett hatte dem Entwurf zugestimmt.

Einer Mehrheit in der CDU-Fraktion ging dies aber nicht weit genug. Sie wollten schon die „geschäftsmäßige“, also regelmäßige Hilfe zur Selbsttötung bestrafen. So sollte verhindert werden, dass Organisationen wie Dignitas oder die Sterbehilfe Deutschland von Roger Kusch weiter arbeiten können, in dem sie zum Beispiel nur die Erstattung von Kosten verlangen.

Merkel: „Zeit nehmen“

Auch die Kirchen und Ärzte-Organisationen verlangten eine Verschärfung des Regierungsentwurfs. Die Justizministerin lehnte das ab. Für sie ist die Verschärfung des Strafrechts ohnehin „keine Herzensangelegenheit“, wie sie betonte. Sie konnte sich darauf berufen, dass im Koalitionsvertrag nur die Bestrafung „gewerbsmäßiger“ Suizidhilfe vorgesehen ist.

Weil sich die Koalitionspolitiker nicht einigen konnten, wird das Strafgesetzbuch nun gar nicht geändert. Das heißt, die organisierte Hilfe zur Selbsttötung bleibt in Deutschland bis auf weiteres straffrei. Das hatte sich schon in den letzten Tagen angedeutet. So sagte Kanzlerin Angela Merkel in einem Interview mit der katholischen Bistumspresse, dass sie für Regelungen, die über den Koalitionsvertrag hinausgehen, „zur Zeit noch keine Mehrheit“ sehe. „Wir sollten uns deshalb die Zeit nehmen, dafür doch noch eine Mehrheit zu finden“, fügte Merkel hinzu.

Günther Krings erklärte jetzt, dass das Thema in dieser Wahlperiode politisch vom Tisch ist. Er hält das allerdings für falsch, weil es auch nach der Wahl keine Aussichten gebe, mit einer anderen Partei die CDU-Wunschposition durchzusetzen. Der Regierungsentwurf hätte zumindest ein Signal gesetzt, dass die Hilfe zur Selbsttötung „nie eine normale Dienstleistung“ werden könne. „Diese Chance dürfte nun auf lange Zeit verloren sein“, monierte Krings.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.