piwik no script img

Freispruch für Schützen in KenoshaArgumente für Nachahmer

Dorothea Hahn
Kommentar von Dorothea Hahn

Kyle Rittenhouse erschoss zwei Menschen und wurde jetzt freigesprochen. Der Prozess wäre eine Chance gewesen, ein Zeichen gegen Selbstjustiz zu setzen.

Bürgerrechtler Jesse Jackson protestiert in Chicago gegen den Freispruch Foto: reuters / Cheney Orr

D er Freispruch von Kyle Rittenhouse erklärt einen Mann, der zwei Menschen mit einem halbautomatischen Sturmgewehr erschossen und einen weiteren schwer verletzt hat, für unschuldig. Er gibt tödlichen Schüssen die Weihen von „Selbstverteidigung“. Und er mutet an wie die Aufforderung, wenn überhaupt, dann nur bewaffnet zu Demonstrationen zu gehen.

Auch auf der menschlichen Ebene richtet der Freispruch schweren Schaden an. In dem Gerichtssaal in Kenosha in Wisconsin hatten weder die Angehörigen der Toten noch die überlebenden Opfer die Gelegenheit, einen Abschluss zu finden. Keiner von ihnen wird je sagen können: „Es ist Recht gesprochen worden.“

Hingegen wird der Todesschütze jetzt von seinen Unterstützern in Medien, Republikanischer Partei und rechtsradikalen Organisationen auf einen Sockel gehoben und als „patriotischer Held“ gefeiert.

Die Geschworenen trifft nur ein Teil der Verantwortung. Sie hatten es mit einem Richter zu tun, der schon vor Prozessbeginn Regeln aufgestellt hat, die nur dem Angeklagten zugute kamen. Der Richter verbot selbst das Wort „Opfer“ für die Toten, und er untersagte die Befassung mit Rittenhouses Sympathien für rechtsradikale Schlägertruppen wie die Proud Boys.

Den Geschworenen stand zudem eine landesweite Bewegung gegenüber, die mehrere Millionen Dollar für die Kaution und die Verteidigung des Angeklagten gesammelt hat. Vor allen Dingen aber waren ihr Spielraum durch das geltende Recht in Wisconsin eingeengt. In dem Bundesstaat ist das Tragen von halbautomatischen Waffen erlaubt. Und dort darf, wer sich bedroht fühlt, mit der Schusswaffe verteidigen.

Agitation gegen Black Lives Matter

Die Stimmung in Kenosha im August 2020 war aufgewühlt. Nachdem ein weißer Polizist sieben Schüsse in den Rücken eines schwarzen Mannes, Jacob Blake, abgegeben hatte, waren in der Stadt Unruhen ausgebrochen. Vom Nachbarbundesstaat Illinois aus wollte der 17-jährige Rittenhouse eingreifen. Zuvor hatte er auf Facebook gegen Black Lives Matter agitiert, nun wollte er Geschäfte vor Plünderungen beschützen.

Rittenhouse war nicht der einzige schwer bewaffnete weiße Zivilist, der sich in jener Nacht als Hilfspolizist in Kenosha verstand. Aber er war der einzige, der andere Menschen erschoss. Handy-Videos zeigen, wie ihn mehrere Männer bedrängen und versuchen, ihm seine Waffe wegzunehmen. Sein Auftreten war eine Provokation. Aber vor Gericht kam er mit der Begründung Selbstverteidigung durch.

Der Prozess gegen Rittenhouse wäre eine Gelegenheit gewesen, die Ausbreitung von Selbstjustiz zu stoppen. Stattdessen liefert der Freispruch Argumente für potenzielle Nachahmer von Rittenhouse.

Für die USA ist das ein gefährlicher Präzedenzfall. In dem Land, das mehr Schusswaffen in privaten Händen als Einwohner hat, müssen künftig jene, die unbewaffnet und friedlich demonstrieren, auch das Risiko von bewaffneten Selbstjustizlern abwägen. Das macht den Freispruch von Kenosha zu einer Gefahr für die Sicherheit auf den Straßen und für das Demonstrationsrecht in den USA.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Dorothea Hahn
Korrespondentin
Kommt aus Köln. Ihre journalistischen Stationen waren Mexiko-Stadt, Berlin, Paris, Washington und New York.
Mehr zum Thema

23 Kommentare

 / 
  • Vielleicht sollten Sie Ihre Behauptungen oder Anspielungen auf die Parteilichkeit des Richters nochmal überprüfen, denn diese sind im Artikel nicht gut begründet.



    Das Lied des Klingeltons - ob es nun "Southern Cross" oder "God Bless the USA" war - gab es schon lange vor Trump, und wurde auch schon vor Trump von "Patrioten" gemocht. Macht das jemanden zu einem Trumpfan? Hier können sie einen Twitter-Thread lesen von einem lokalen Journalisten, der sagt, dass Schroeder sich wie immer verhält und dass dieses Lied der Klingelton von Schroeder ist, solange er Gerichtsverfahren von Schroeder beiwohnt. (Twitter-Thread: twitter.com/deneen...459183534673956938, Tweet über den Klingelton: twitter.com/deneen...59191233394483208) Solch eine Assoziation ist rein konspirativ, ohne weitere Belege.

    Der Richter hat nicht alle Anwesenden dazu aufgefordert, einem Zeugen der Verteidigung zu applaudieren. Er hat am Veteran’s Day gefragt, wer ein Veteran sei und es war nur einer anwesend, nämlich Herr Black, und diesem dann applaudiert. Er hätte auch einem Veteranen der Anklage applaudiert, wäre einer anwesend gewesen.



    Wie sie in diesem Videoausschnitt sehen können, hat Richter Schroeder sich schon immer dafür eingesetzt, dass Wort „Opfer“ nicht zu nutzen, bevor das Urteil feststeht, da „Opfer“ ein wertender Begriff ist. (streamable.com/ssw6x8) Es scheint also eine gut begründete prinzipientreue Überzeugung zu sein.



    Wie Sie also sehen können, ist es nicht offensichtlich wahr, dass der Richter parteiisch war. Zumindest muss mehr getan werden als in diesem Artikel um das zu beweisen.



    Ihre ganze Berichterstattung ist voll von Anspielungen, die suggerieren sollen, dass hier etwas falsch gelaufen ist, und Rittenhouse nur aufgrund unfairer Umstände freigesprochen wurde. Sie zeigen nirgends auf, dass der Ablauf keine Selbstverteidigung war, wollen aber dass Ihre Leser/innen diesen Eindruck erhalten.

  • Ich frage mich wenn Rittenhouse und eines seiner Opfer bewaffnet waren wie viele Menschen auf beiden Seiten dort sonst noch mit Knarren unterwegs waren.

  • 1. Die Auffassung der Autorin, der "Spielraum" der Geschworenen sei durch das geltende Recht in Wisconsin "eingeengt" gewesen, verkennt das grundlegende rechtsstaatliche Prinzip, dass sich die Strafbarkeit einer Handlung immer nach dem geltenden Gesetz richtet. Strafgerichte haben insoweit keinen Spielraum. Was zum Zeitpunkt der Handlung nicht strafbar ist, kann nicht zu einer Verurteilung führen. Und das ist unabhängig davon, welche politische Gesinnung der Angeklagte hat.



    2. Wenn die Autorin Selbstjustiz kritisieren will, sollte sie es nicht als selbstverständlich hinnehmen, dass mehrere (weiße) Männer Rittenhouse bedrängt und versucht hatten, ihm seine Waffe wegzunehmen, denn genau das war Selbstjustiz.



    3. Das Urteil ist kein Präzedenzfall für jene, die unbewaffnet und friedlich demonstrieren. Die Demonstration in Kenosha war nicht friedlich, und ihre Teilnehmer waren auch nicht alle unbewaffnet. Und wenn jemand zu einem "Nachahmer" von Rittenhouse werden wollte, müsste er dazu erst einmal angegriffen werden.

  • Die KommentatorInnen hier, die Rittenhouse verteidigen, täten gut daran, die sozio-politische Lage in den USA etwas besser zu recherchieren. Sie nehmen automatisch an, dass hier durch ein unparteiisches Gericht in einem unparteiischen System, "Recht" gesprochen wurde, und dass Rittenhouse deshalb zu Recht freigesprochen wurde. Das ist schlicht nicht der Fall. Der Richter war von Anfang an klar auf der Seite der Verteidigung, die von rechten Kreisen finanziert wurde.

    Wäre er eine Cyntoia Brown gewesen, hätte man ihn ohne Federlesens zu 30 Jahren oder lebenslänglich verurteilt.

    Rittenhouse hatte sich das Gewehr von seiner Mutter kaufen lassen, weil er es legal nicht konnte. Seine Mutter fuhr ihn auch nach Kenosha. Er ging da hin, um Krieg zu spielen, und das hat er auch geschafft.

    Von jetzt ab wird man öfter Rittenhouses bei Protesten sehen, und die auch von der Polizei gerne genutzte Entschuldigung, "He grabbed my gun, I feared for my life." hören, wenn jemand angeschossen oder erschossen wird.

    Egal wer der Provokateur war.

    • 4G
      46057 (Profil gelöscht)
      @Sergej Prokofiev:

      "Seine Mutter fuhr in nach Kenosha..." / "Er ging da hin, um Krieg zu spielen, und das hat er auch geschafft."

      Weil immer wieder darauf abgezielt wurde, dass er "extra" aus "einem anderen Bundesstaat" angereist war:

      Entfernungen vom Wohnort zum Schauplatz (ich nehme jetzt mal Stadtmitte zu Stadtmitte):

      Rittenhouse: 21 Meilen



      Huber: 21 Meilen



      Grosskreuz: 40 Meilen (mit einer Handfeuerwaffe bewaffnet)



      Rosenbaum: Einwohner



      Ziminski (derjenige, der den ersten Schuss abgab): 10 Meilen

      Rittenhouse war als nicht der einzige, der hier extra "anreiste" und er war nicht der einzige, der "(Bürger-) Krieg spielen" wollte...

    • @Sergej Prokofiev:

      Nein, ich nehme nicht von vornherein irgendetwas an. Dass Gesetze und Organe der Rechtspflege nicht im luftleeren Raum existieren bzw. in allen Ländern gleich sind, ist mir durchaus bewusst. Vielmehr scheint aber der Verfasserin des Kommenars, Frau Hahn, nicht damit einverstanden zu sein, dass in den USA im allgemeinen und in Wisconsin im besonderen NICHT die Regeln und gesellschaftlichen Umstände gegeben sind, wie Frau Hahn sie gerne hätte. So verschweigt sie auch folgerichtig, dass Herr Rittenhouse sich keineswegs provokant verhielt, sondern erst zur Waffe griff und schoss, als er von einem verurteilten, psychisch gestörten Sexualstraftäter attackiert wurde, der ihm bereits zweimal lauthals damit gedroht hatte, ihn zu töten. Der zweite Angreifer schlug mehrfach mit einem schweren Skateboard auf Rittenhouse ein, u. a. führte er Schläge gegen den Kopf aus. Und der dritte Angreifer schoss mit einer Pistole auf Rittenhouse, einer Pistole, die er als Vorbestrafter übrigens gar nicht hätte besitzen, geschweige denn führen dürfen. Darüber hinaus handelte es sich an dem Abend auch NICHT um eine BLM-Demonstration, sondern um eine Situation, in der Brandstifter und Plünderer die Innenstadt von Kenosha ins Chaos stürzten, weil die Polizei hoffnungslos überfordert war. Und in einer solchen Situation ist es, man glaubt es kaum, auch einem Bürger gestattet, sein Leben und Eigentum vor gewalttätigen Straftätern zu schützen, notfalls auch mit Gewalt, und im äußersten Notfall auch mit tödlicher Gewalt. Immer nämlich dann, wenn "obrigkeitsstaatliche Hilfe nicht oder nicht rechtzeitig zu erwarten ist", wie es im Juristendeutsch heißt und ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff auf ein Rechtsgut erfolgt, greift das Recht auf Notwehr bzw. Nothilfe. Dabei muss lediglich angemessen reagiert werden und das eingesetzte Mittel muss geeignet sein, den rechtswidrigen Angriff zu beenden. In Wisconsin wird dieses Recht auf Notwehr sogar noch etwas weiter aufgefasst.

  • 1. Sturmgewehre sind per definitionem vollautomatisch, Rittenhouse führte (rechtmäßig) eine halbautomatische Jagdwaffe, die Bezeichnung ist widersprüchlich. Der Anklagepunkt wurde im Übrigen von der Staatsanwaltschaft fallen gelassen.

    2. Auch hierzulande gilt, dass der Angegriffene sich in Notwehr aller Mittel bedienen darf, sogar tödlicher. Selbst eine illegale Waffe macht hier wie dort die Notwehr nicht nichtig. Notwehr ist auch keine Selbstjustiz: Der Handelnde vollstreckt nicht selbst ein Urteil, sondern wehrt eine Leibesgefahr ab.

    3. Gegenüber Rittenhouse den Vorwurf der Provokation zu erheben, wenn er rechtmäßig(!) eine Waffe führt und auch niemanden damit bedroht, ist unhaltbar. Auf den Videos ist klar zu erkennen, dass Rittenhouse keine Feindseligkeit signalisiert.

    Fazit: Der Kommentar mutet tendenziös an. So wird ein eigentlich unspektakulärer Fall nur weiter aufgeheizt. Befremdlich ist, dass deutsche Journalisten einen evident Nichtschuldigen verurteilt sehen wollen, um „ein Zeichen zu setzen“. Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, umstrittenes Recht auszusetzen und sich in Aktivismus zu ergehen. Rittenhouse hat sich rechtmäßig verteidigt.

    • @In aller Ruhe:

      Wow. Sind Sie von der NRA?

      • @Jim Hawkins:

        Das Notwehrrecht hat mit der NRA so viel zu tun wie Ihr Kommentar mit einer Argumentation.

        • @BluesBrothers:

          Schon gut, Sie haben ja recht. Mir war nur nicht so nach Wortklaubereien.

  • 4G
    46057 (Profil gelöscht)

    "Und er mutet an wie die Aufforderung, wenn überhaupt, dann nur bewaffnet zu Demonstrationen zu gehen."

    Man sollte nicht verschweigen, dass eines der drei Opfer ebenfalls mit einer Schusswaffe unterwegs war und den ersten Schuss abgab! Und dass die "Demonstration" alles andere als friedlich war, u.a. war ein Justizgebäude niedergebrannt worden.

    • @46057 (Profil gelöscht):

      Das ist faktisch nicht richtig. Grosskreutz hatte eine Waffe, war aber der letzte der drei, auf die Rittenhouse schoss. Die Menge dachte da bereits, man habe es mit einem active shooter zu tun, und hat versucht, seiner habhaft zu werden.

      Und ich finde es äußerst problematisch, a la Trump "When the looting starts, the shooting starts." die Ermordung zweier Leute mit dem Schaden an Gebäuden zu rechtfertigen.

      • 4G
        46057 (Profil gelöscht)
        @Sergej Prokofiev:

        Vielleicht noch eine Ergänzung zum Thema "Notwehr" und "Nothilfe": auch in Deutschland dürfte ich, um zu verhindern, dass ein Haus niedergebrannt wird, jedes verhältnismäßige Mittel einsetzen um das zu verhindern. Das kann bei einem Kind mit einem Streichholz bedeuten, dass ich ihm es wegnehme, dass kann bei zehn Leuten mit Eisenstangen und Benzinkanistern aber auch etwas ganz was anderes sein...

      • 4G
        46057 (Profil gelöscht)
        @Sergej Prokofiev:

        Der erste Schuss wurde NICHT von Rittenhouse abgegeben! Es konnte auf grund der Videos nicht geklärt werden, ob dieser erste Schuss aus der Waffe von Grosskreuz abgegeben wurde (es fehlte aber eine Patrone und mit der Waffe war geschossen worden) oder ob noch eine vierte Person beteiligt war, jedenfalls drehte sich Rittenhouse in die Richtung des in einem der Videos sichtbaren Mündungsblitzes um und schoss erst dann.

      • @Sergej Prokofiev:

        Wenn in Deutschland eine wütende Horde auf mein Geschäft zukäme und es in Brand setzen wollte, dann dürfte ich nach einem Warnschuss, der diese Menge warnt, durchaus auch scharf schießen. Das Ziel sollte nicht Tötung sein, sondern Vertreibung der Angreifer, kommt aber ein Angreifer zu Tode, werde ich dafür nicht verurteil werden.

        So ist das Notwehrrecht. Es gibt kein Recht, Gebäude in Brand zu setzen und jeder Jura-Student lernt, dass "das Recht dem Unrecht nicht weichen" muss.

  • Vorweg: nach meinem universalen Rechtsverständnis bzw Gerechtigkeitsempfinden ist das Urteil falsch.

    Das ändert aber nichts daran, dass, wie der Artikel schon andeutet, das ganze legal gewesen sein könnte. Es ist nunmal legal dort seinen Besitz mit Waffen zu verteidigen und es gab nunmal Plünderungen. Unter den Umständen zu versuchen jemandem seine Waffe zu entreißen ist wohl keine gute Idee, wenn man nicht vor hat als Held zu sterben.

    Ich denke nicht dass dies das Demonstrationsrecht praktisch einschränkt, denn erschossen wurden die Opfer ja eben nicht beim Rufen von Parolen oder Forderungen aus angemessener Entfernung.

    Was das ganze allerdings einschränken dürfte ist die Plünderung als Mittel des Ausdrucks der Meinungsäußerung; wie teilweise von linken in den USA salonfähig gemacht.

    Summa sumarum sind das alles sehr krude Spielregeln auf der anderen Seite des großen Teichs, aber zumindestens dieser Teil der Spielregeln ist dann doch möglich zu befolgen ohne seine elementaren Rechte zu verlieren.

  • Sie machen es sich zu einfach, wenn Sie unsere kulturellen "Werte" den USA überstülpen wollen. Selbstverteidigung ist eine wichtige Kategorie dort, bedeutet Freiheit und etwas selbst in die Hand nehmen, und viele Menschen besitzen auch deshalb eine Waffe, um sich im Notfall gegen den Staat und natürlich gegen Einbrecher verteidigen zu können. Es herrscht dort weniger ein Untertanengeist als bei uns. Zum Beispiel haben bei einem Corona-lock-down in einem County in Washington State bewaffnete Privatpersonen Geschäfte und große Einkaufszentren geschützt, da es zuvor zu vielen Plünderungen kam und die Polizei mit dem allem überfordert war. Allgemein wurde das als positiv bewertet. Eine Kultur kann nicht einfach so, und vor allem nicht von außen, verändert werden.

  • Soetwas kommt eben dabei heraus wenn man Justiz und politisches System im 21. Jhd. nach kaum veränderten Regelungen aus dem 18. Jhd. betreibt. Zwei-Parteien-System, Checks and Balances, Hurra-Patriotismus und Polarisierung machen jeden Versuch grundlegender Reformen von vornherein aussichtslos. Man muss befürchten, dass es erst eine Katastrophe wie einen Bürgerkrieg oder ein tatsächliches Umkippen ins Autoritäre braucht damit dieses Land in der Lage ist die Defizite seines Systems zu reflektieren.

  • "Keiner von ihnen wird je sagen können: „Es ist Recht gesprochen worden.“" Aber sicher ist Recht gesprochen worden. Es gefällt Ihnen nur nicht. Provokation von Tittenhouse hin oder her. Er wurde von den späteren Opfern angegriffen; sie wollten ihm das Gewehr entwenden. Was hätte er denn Ihrer Meinung nach in dieser Situation tun sollen? Warten bis er mit seinem eigenen Gewehr erschossen wird?

    • @migra:

      "Provokation von Tittenhouse hin oder her."

      Tittenhouse - genialer Vertipper!😁

  • Seine Verfolger waren ebenfalls mit Schusswaffen unterwegs.

    • @Katev :

      Nur einer, nämlich der dritte Angreifer, Grosskreutz. Er trug eine Selbstladepistole, die er nach geltendem Recht nicht hätte besitzen, geschweige denn führen dürfen, weil er bereits vorbestraft war, ebenso wie die beiden anderen Angreifer übrigens auch.



      Der erste Angreifer, Rosenbaum, war ein verurteilter, gerade entlassener Sexualstraftäter, der psychisch gestört und extrem aggressiv war und Rittenhouse zweimal lauthals damit gedroht hatte, ihn umzubringen. Er ging auf Rittenhouse los und versuchte, ihm die Waffe zu entreißen.



      Der zweite Angreifer, Huber, schlug mehrfach mit einem schweren Skateboard auf Rittenhouse ein und traf ihn dabei auch am Kopf.



      Angesichts solch brutaler und nicht provozierter Angriffe auf das eigene Leben fragt man sich wirklich, wie weltfremd Kommentatoren sein müssen, die vom heimischen Sofa aus im Brustton moralischer Empörung davon reden bzw. schreiben, Rittenhouse sei ein Mörder.



      Rittenhouse hatte das Recht, diese Waffe zu tragen. Er hat mit dieser Waffe niemanden provoziert oder gar angegriffen. Vielmehr wurde er selbst dreimal rechtswidrig angegriffen, davon einmal unter der Androhung des Angreifers, ihn zu töten und zweimal mit potentiell tödlicher Gewalt. Rittenhouse hatte jedes Recht, sich gegen diese Angriffe zur Wehr zu setzen, auch mit tödlicher Gewalt, denn genau gegen ebensolche Angriffe musste er sich verteidigen.

      • 4G
        46057 (Profil gelöscht)
        @Olli P.:

        Zur Ergänzung: eine weitere Person, Joshua Ziminski, war am Vorfall beteiligt. Auch er trug, ähnlich wie Grosskreutz, eine Schusswaffe und vermutlich wurde aus dieser Waffe auch der allererste Schuss abgegeben. Dieser Schuss war vermutlich dafür verantwortlich, dass Rittenhouse auf Rosenbaum schoss.



        Beide bewaffnete "Protestler" waren aus vergleichbarer Entfernung wie Rittenhouse extra für die Unruhen angereist.