Disziplinarverfahren gegen Staatsanwalt: AfD-Politiker droht Berufsverbot

Ein Gericht in Stuttgart klärt, ob der AfD-Abgeordente Thomas Seitz weiter als Staatsanwalt tätig sein kann. Er habe Amt und Politik nicht getrennt.

Ein Mann unter einem Regenschirm

Dies ist kein Rettungsschirm: Das Justizministerium wirft Thomas Seitz schwere Dienstvergehen vor Foto: dpa

STUTTGART taz | Dem Staatsanwalt und AfD-Bundestagsabgeordneten Thomas Seitz droht die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Das zeichnet sich nach der mündlichen Verhandlung am Richterdienstgericht des Landes Baden-Württemberg ab. Das Urteil wird in einigen Wochen veröffentlicht.

Das CDU-geführte Landesjustizministerium warf Seitz schwere Dienstvergehen vor. So habe er sein Amt und die politische Aktivität nicht sauber getrennt. Auf einem Foto auf seiner Facebook-Seite war er mit AfD-Sticker und Robe über dem Arm zu sehen. Außerdem habe er sich mehrfach in „nicht hinnehmbarer Weise“ über Muslime und Flüchtlinge geäußert. Er habe von einer „Invasion“ gesprochen, die die Bundeswehr notfalls mit Waffengewalt aufhalten müsse.

Es sei „nicht gewährleistet, dass Sie diesen Bevölkerungsgruppen im Dienst noch neutral und unvoreingenommen entgegentreten“, sagte Landesvertreter Christian Pohl zu Seitz. Jedenfalls bestehe ein „böser Schein“. Außerdem habe Seitz die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ verletzt, kritisierte das Land. Er habe unter anderem die deutsche Justiz als „Gesinnungsjustiz“ bezeichnet.

Damit habe Seitz gegen die beamtenrechtlichen Pflichten zur Mäßigung, zur Neutralität und zur Verfassungstreue verstoßen. Die Schwere und Vielzahl der Dienstvergehen – insgesamt ging es um 17 Einzeläußerungen – lasse nur eine Möglichkeit zu, so der Landesvertreter: Seitz müsse der Beamtenstatus entzogen werden.

Seitz Anwalt Martin Konrad betonte, dass sich kein Vorwurf auf das dienstliche Verhalten seines Mandanten beziehen. Dort sei ihm nie Einseitigkeit vorgeworfen worden. Der Anwalt räumte ein, dass man über einen Verstoß gegen die Mäßigungspflicht diskutieren könne. Allerdings müsse im Wahlkampf auch ein Beamter „nicht nur mit dem Florett fechten“.

Noch kein Präzedenzfall

Seitz ergriff in der Verhandlung selbst das Wort. Seine Äußerungen seien von der Meinungsfreiheit gedeckt und teilweise aus dem Zusammenhang gerissen worden. „Ich habe nicht ins Blaue hinein gehetzt, sondern auf die konkrete Wirklichkeit Bezug genommen“, etwa als er vor „Randale“ in Flüchtlingsunterkünften warnte, die die Polizei überfordere. Dass er auf dem Foto seine Staatsanwaltsrobe über den Arm gelegt hatte, sei für unbefangene Betrachter gar nicht erkennbar.

Thomas Seitz, AfD

„Ich habe nicht ins Blaue hinein gehetzt“

Die Vorsitzende Richterin Ute Baisch sagte: „Es spricht einiges dafür, dass die Grenzen des Mäßigungsgebots überschritten wurden.“ Als Vergleich regte sie an, dass Seitz selbst seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragt. Seitz lehnte ab. Das Gericht will sich für das Urteil Zeit nehmen, weil es keine Präzedenzfälle gibt. Seitz Anwalt: „Der Fall hat das Zeug, beim Bundesverfassungsgericht zu landen“.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.