Fragwürdige Polizeitaktik bei G20-Demo: Der Senat mauert
Waren vermummte Polizisten unter den „Welcome to Hell“-Demonstranten? Das wollte die Linke in einer Anfrage wissen, bekam vom Hamburger Senat aber keine Antwort.
Haben vermummte Zivilpolizisten den Grund dafür geliefert, die „Welcome to Hell“-Demonstration gegen den G20-Gipfel vergangenen Sommer zu zerschlagen? Dieser Verdacht ist der Hintergrund einer Anfrage der Linken, die der Senat jetzt nicht beantwortet hat – zumindest nicht substanziell. Einer Beantwortung stehe die „Funktionsfähigkeit der Polizei als Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörde entgegen“, teilte der Senat mit.
Dass sich Beamte in Zivil unter die Demonstration mischten, hat der Senat bereits den Linken-Abgeordneten Christiane Schneider und Cansu Özdemir gegenüber eingeräumt. Dass sie sich vermummten, geht aus der Zeugenaussage eines Polizisten hervor, der sich verplapperte: Er gab vor Gericht an, dass er sich dunkle Kleidung angezogen und sich ein schwarzes Tuch „bis unter die Nase“ gezogen habe. Seine drei Kolleg*innen hätten sich ebenfalls vermummt, um im Schwarzen Block nicht weiter aufzufallen.
Problematisch ist das, weil die Vermummung von Demonstranten der Grund für die polizeiliche Einsatzleitung war, die Demo nicht loslaufen zu lassen – selbst nachdem viele Demonstranten sich entmummt hatten. Vermummung gilt als Straftat. Es ist also möglich, dass Polizeibeamte ihrer Führung die Begründung lieferten, mit Wasserwerfern, Schlagstöcken und Pfefferspray gegen die Demonstranten vorzugehen.
Die Polizei bezeichnet diese Beamten als Tatbeobachter. Diese seien „ein taktisches Einsatzmittel der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten“, wie der Senat jetzt mitteilte. Sie werden in „lageangepasster Kleidung“ an Brennpunkten eingesetzt. Die Linke hatte wissen wollen, ob diese Tatbeobachter sich kurz vor der Demo umzogen, ob sie dunkel gekleidet waren, sich vermummten, Sonnenbrillen und Kapuzen trugen.
Das alles ließ die Behörde unbeantwortet, weil es „Rückschlüsse auf polizeitaktisches Vorgehen“ zulasse. Auch die Gretchenfrage blieb beantwortet: „Wie viele Tatbeobachter_innen haben sich, nachdem die Versammlungsteilnehmer_innen aufgefordert wurden, die Vermummung abzulegen, entmummt?“
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