Bioverbände zum Schutz vor Wölfen: Vergrämen, nicht töten
Was tun mit dem Wolf? Der Biobranchenverband verlangt Methoden zum Verscheuchen der Tiere, aber keinen Abschuss – derzeit.
Dieser Schritt würde auch nur dann Jagden erlauben, wenn das Gesetz Wölfe nicht mehr so streng schützte. Denn sonst müsste für die Art automatisch eine ganzjährige Schonzeit gelten.
Die Bioverbände hatten monatelang zu Stellungnahmen etwa des Bauernverbands geschwiegen, ab sofort Wölfe zu bejagen. Dabei vertreten gerade die BÖLW-Mitgliedsverbände wie Bioland oder Demeter Bauern, die ihre Tiere gemäß Ökoverordnung der Europäischen Union auch draußen halten, was Tier- und Naturschützer begrüßen. Doch dort können zum Beispiel Schafe, Ziegen und Kälber ohne besondere Schutzmaßnahmen von Wölfen gefressen werden. Deshalb treiben gerade Biobauern Sorgen vor Rissen durch das Raubtier um.
Die Tierart ist im Jahr 2000 dauerhaft nach Deutschland zurückgekehrt und breitet sich nun nach und nach in den meisten Regionen Deutschlands aus. Die Zahl der von Wölfen getöteten Nutztiere war zwar mit rund 1.100 im Jahr 2016 gering, steigt aber stark. Der Wolfsbestand legt jährlich im Schnitt um etwa ein Drittel zu.
Versicherung nötig
Um auf Sorgen von Weidetierhaltern einzugehen, fordert der Dachverband BÖLW in seinem Papier, dass „Vorgehensweisen für eine präventive Vergrämung entwickelt“ werden, um die „Scheu vor Weidetieren und Mensch zu erhalten“. Wenn dieses Verscheuchen nicht gelingt, müssten aber auch Wölfe getötet werden. „Solange keine wirksamen und praktikablen Konzepte“ zum Schutz von Herden in manchen Gebieten vorlägen, „muss der Wolf aus diesen Regionen ferngehalten werden“, schreibt der Verband weiter in seiner Stellungnahme. Er nennt als Beispiele „Deich-Regionen, Gebiete mit Wanderwegen auf Weideland, insbesondere Almen/Alpen“.
Zudem fordert der BÖLW, dass die Weideviehhalter bundesweit künftig auch die Arbeitszeit für den Schutz ihrer Tiere vor Wölfen vergütet bekommen. Greifen die Raubtiere dennoch an, sollten die Bauern auch Geld für „die bürokratische Abwicklung oder das Einfangen in Panik entlaufener Weidetiere“ erhalten. Außerdem müsse der Staat in Wolfsgebieten eine Haftpflichtversicherung für Schäden wie Verkehrsunfälle bezahlen, die durch flüchtende Weidetiere verursacht werden.
So versucht der Verband BÖLW offensichtlich, einen Mittelweg zu finden, nämlich zwischen der Forderung etwa des Bauernverbands oder des Bauernbunds und der Position der Umweltverbände, die mit den Bio-Vertretern in agrarpolitischen Fragen verbündet sind und auf die natürliche Regulierung der Bestände setzen.
Der Naturschutzbund (Nabu) lobte das Papier überwiegend. „Viele Punkte“ habe der Nabu bereits vorher gefordert, teilte der Verband der taz mit. Die „präventive Vergrämung“ und Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht dagegen lehnte er ab. „Ungeschützte Weidetiere werden immer von Wölfen als potenzielle Beute angesehen werden. Ob Wölfe bejagt werden, ist dafür vollkommen unerheblich“, argumentierte der Nabu weiter.
Der Bauernbund Brandenburg, der kleinere konventionelle und Bio-Familienbetriebe vertritt und einer der schärfsten Kritiker der Wolfspolitik ist, freute sich, dass nun auch der BÖLW wolfsfreie Zonen fordere. Geschäftsführer Reinhard Jung ergänzte aber: „Der Wolf muss rigoros geschossen werden, sobald er sich Weidetieren nähert.“ Seine Ausbreitung bedrohe die ökologische Weidetierhaltung. „Deshalb wünsche ich mir vom BÖLW mehr Mut, die Dinge klar auszusprechen, auch wenn man sich dafür mit der mächtigen Naturschutzlobby anlegen muss“, lautet die Forderung des Bauernbunds Brandenburg.
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