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Kommentar G20-Prozesse in HamburgBluten für die anderen

Katharina Schipkowski
Kommentar von Katharina Schipkowski

Wegen einer Taucherbrille verurteilt: Die Strafen für zwei Menschen, die am Rand der G20-Krawalle festgenommen wurden, sind lächerlich.

Dort wurden Gefangene über Stunden ohne Kontakt zu Anwälten festgehalten: Polizisten vor der „Gesa“ Foto: dpa

E ine „harte Bestrafung der Täter“, die an den Ausschreitungen zum G20-Protest Schuld sind, hat Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) gleich mehrfach öffentlich gefordert. Jetzt bekommt er sie: Die Gerichte liefern wie bestellt. Die beiden Haftstrafen, die bei den Verfahren gegen G20-Gegner am Montag und Dienstag verhängt wurden, sollen Exempel statuieren: „Wer sich an den Ausschreitungen beteiligt hat, geht in den Knast.“

Dabei haben sich die beiden Verurteilten, der 21-jährige Peike S. und der 24-jährige Stanislaw B., wahrscheinlich gar nicht an den Ausschreitungen beteiligt. S. sogar ganz sicher nicht – er wurde am Donnerstagabend festgenommen, saß also in Untersuchungshaft, als es zu den Krawallen im Schanzenviertel kam. Trotzdem wurde er explizit für die „bürgerkriegsähnlichen Zustände“ verantwortlich gemacht, die er aus der U-Haft verfolgen konnte. Das ist Hohn und Spott für ein Justizsystem, das individuelle Strafen für individuell nachweisbare Taten zur Prämisse hat.

B. könnte theoretisch dabei gewesen sein – nur gibt es dafür keine Indizien. Ihm wird etwas ganz anderes zur Last gelegt: Er wurde mehr als eine Stunde vor Beginn der friedlichen Großdemo „Grenzenlose Solidarität“ in 2,4 Kilometer Entfernung vom Startpunkt festgenommen, weil er Sachen dabei hatte, die man auf einer Demo nicht dabei haben darf: Pfefferspray, Böller und eine Taucherbrille. Das ist ein lächerlicher Vorwurf für eine Haftstrafe.

Die Richter argumentierten jedoch in beiden Fällen, man müsse den „generalpräventiven Aspekt“ bedenken. Das heißt: Man muss Leute abschrecken, Straftaten zu begehen. Sie geben damit zu, dass das Gericht die Freiheit zweier Menschen opfert, um andere zu belehren. Wie kann das mit dem Rechtsstaat vereinbar sein?

Alles im Sinne des generalpräventiven Aspekts

Hier werden Menschen in Sippenhaft genommen, indem sie für etwas bestraft werden, das andere getan haben. Die Richter nehmen, was sie kriegen können. Die, die randaliert haben, hat die Polizei nicht gekriegt. Für dieses Versagen müssen jetzt andere bluten.

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Katharina Schipkowski
Redakteurin | taz Nord
Jahrgang 1986, hat Kulturwissenschaften in Lüneburg und Buenos Aires studiert und wohnt auf St. Pauli. Schreibt meistens über Innenpolitik, soziale Bewegungen und Klimaproteste, Geflüchtete und Asylpolitik, Gender und Gentrification.
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116 Kommentare

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  • So ist das eben. Wenn man inhaltlich nichts mehr beizutragen hat, beschränkt man sich auf Polemik.

    Spätestens vor dem Richter hilft dieses dummdreiste Gewäsch nicht weiter.

  • Dass die Springer-Presse das jetzt irgendwie anders darstellt, ist ja so überraschend nicht.

    Ist aber erschütternd, dass die Taz in diesem Fall keinen Juristen das mal gegenchecken läßt.

  • Der gesunde Menschenverstand sagt mir u.a.

     

    a) korrekt, ich richte mich nach "den Büchern" und nicht nach dem persönlichen Rechtsbegriff anonymer Kommentatoren im Netz oder dem meines Nachbarn. Denn ich möchte keine Willkürjustiz.

     

    b) "die Bücher" machen die Frage ob "einfache" oder "gefährliche" Körperverletzung aus gutem Grund nicht an den Folgen, sondern am Tathergang fest. Denn nach ihrer kruden Logik wäre es auch dann keine "gefährliche" Körperverletzung, hätte Peike S. auf den Polizisten geschossen. Solange die Kugel nur von der Schutzausrüstung abgefangen wird.

  • @Hans Maier

     

    Der Flaschenwerfer hat eine Straftat begangen. Um zu einem Urteil zu gelangen, spielen im Gro zwei Aspekte eine Rolle: Was hätte passieren können, doch viel mehr noch, was ist passiert, welches Ergebnis. Der Polizist verspürte einen Schmerz, musste nicht behandelt werden und nahm den Straftäter sogar selbst fest. Im Ergebnis handelt es sich hier um leichte Körperverletzung. Wenn ich den ersten Aspekt zu sehr Gewicht verleihe, bin ich bei Generalprävention, ein haariger Rechtsbegriff. Üblich ist bisher, dass Übergriffe auf die Polizei an den unmittelbaren Folgen gemessen werden. Also handelt es sich über gebührend um ein politisches Urteil. Ich bin nicht für Straffreiheit oder Milde gegenüber Gewalttätern, gerichtet gegen wen auch immer. Doch sollten die Folgen für ein Opfer nicht aus der Mitte der Beurteilung gerückt werden. Das ist in diesem Fall mehr als passiert, weil wohl ein Sündenbock her muss, um die faktisch relative, staatliche Ohnmacht in den G20- Krawallen zu kaschieren.

    Der Staat ist wird ohnmächtiger, wenn er immer repressiver wird und diese Spirale dreht sich gerade immer weiter nach oben. Die Folgen werden sein, dass sich Straftäter und dieser Art und deren Umfeld auf Demos immer weiter solidarisieren und den von Verhaftung bedrohten Straftäter versuchen werden zu schützen. Des weiteren wird die Härte der Verfolgung politischer Extremisten generalpräventiv deren Positionierung gegen den Staat verstärken. Der Richter hat ein überaus dummes Urteil gefällt und wer da Beifall klatscht, nimmt eine noch schlimmere Eskalation in Zukunft in Kauf. Extremisten haben einen Märtyrer bekommen, kein abschreckendes Beispiel und das Urteil, wenn es nicht kassiert wird, wird die Lage für die innere Sicherheit weiter verschärfen.

    • @lions:

      "Im Ergebnis handelt es sich hier um leichte Körperverletzung."

       

      Wissen Sie, Sie tun mir leid. Sie schaffen nicht, was Kant als Ausgang aus der selbstverschuldeten Unmündigkeit beschrieben hat.

       

      Denn Sie sind noch nicht einmal gewillt, sich wenigstens fünf Minuten Zeit zu nehmen, einen Blick ins Strafgesetzbuch zu werfen um nachzulesen, wovon sie da ausschweifend schreiben. Ein derartiger Stuss ist dann das Ergebnis.

       

      Die Unterscheidung zwischen "einfacher" und "gefährlicher" Körperverletzung (den Begriff "leichte Körperverletzung" gibt es nicht) ist nicht an den Folgen der Tat festgemacht, sondern am Tathergang.

       

      Sobald eine "Waffe" oder ein "anderes gefährliches Werkzeug" zum Einsatz kommt, ist es eine gefährliche KV. Völlig unabhängig davon, ob leichter oder starker Schmerz entsteht. In diesem Fall waren es die Flaschen.

       

      "Im Ergebnis" liegen Sie schlicht falsch. Eine Blamage, die Sie sich hätten ersparen können.

      • @hans maier:

        Sie sind wohl kein Jurist und ich schon gar nicht, und was bleibt Ihnen anderes als Erbsen zu zählen, wenn Sie sich nicht an die Kernaussage meiner Schrift trauen. Solche verkrampften Nebenschauplätze wie die genaue Bezeichnung des Straftatbestandes ( leichte Körperverletzung wird auch immer wieder in jurist. Fachschriften verwendet), zeugen bloß von Ihrer Verbissenheit.

        Was ein Richter in einem vergleichbaren Fall zwar auch als gefährliche Körperverletzung, aber auch als faktisch leichte Körperverletzung bezeichnet, lesen Sie mal hier und achten Sie auf das Strafmaß: http://www.pnn.de/potsdam/842977/

         

        Die Relativierung des Richters ist genau das was ich schreibe. Ist das Urteil auch eine Blamage?

        • @lions:

          Die genaue Bezeichnung des Straftatbestandes ist kein "Nebenschauplatz", denn daran knüpft die Rechtsfolge - das Strafmaß - an.

           

          Der von Ihnen verlinkte Artikel enthält das Wort "leicht" oder "leichte" überhaupt nicht.

           

          Und nein, beide Fälle sind selbstverständlich nicht vergleichbar. Zum einen fand der hiesige Fall nach jüngsten Strafrechtsverschärfung statt, zum anderen wurde Peike S. eben nicht nur für den Flaschenwurf verurteilt, sondern für zwei weitere Delikte.

           

          Auf weitere Ergüsse Ihrerseits werde ich nicht mehr Antworten. Wer meint, die Frage des Straftatbestands sei ein Nebenschauplatz, disqualifiziert sich selbst.

          • @hans maier:

            "Nicht allzu schwer" und "leicht" - geschenkt. Auf den Strafmaßunterschied gehen sie gar nicht ein und da ist es doch allzu nachvollziehbar, warum mancher mit dem Wort "Disqualifikation" leichtfertig umgeht.

            Widerstand gegen die Staatsgewalt, haha, das ist oft schmückendes Beiwerk bei jeglicher Festnahme auf Demos. Immer schön brav folgen, Herr Maier und nennen´s weiter gefährliche Körperverletzung, wenn´s nicht mal nen blauen Fleck gab. Die Bücher geben´s ja her und der gesunde Menschenverstand hat dann so seine Ruhe.

  • In Deutschland waren schon immer die meisten Verantwortlichen, in Politik, Behörden, sowie viele in der Bevölkerung auf dem rechten Auge blind.

    • @Illoinen:

      ja ja... is´ aber auch.. irgendwie.. sowat wie´n Generationskonflikt , und historisch (?) : die reichen Pfeffersäcke der Hanse beschützen ihren Macht Status.. und die, im Namen von Gerechtigkeit und Zukunftshoffnung aufmüpfige Jugend endet im Kerker...

  • Ist das bereits politische Justiz, wie in den dunkelsten Zeiten deutscher Geschichte? Quelle Nachdenkseiten

    • @Illoinen:

      Antwort: Nein. In Hamburg gingen die Uhren da schon immer etwas...

       

      ..."anders" eben.

  • Das nenne ich Gesinnungs-Justiz. Sind wir schon wieder da angelangt, an die schlimmsten Zeiten NS Deutschlands?

  • Ich bring mal lieber schnell mein Altglas weg...

  • Ja ja... @LOWI hats formuliert ...

    ..noch´n Aspekt mehr :

    .. das Grundgesetz und FDGO ist ja verpflichtet , die Moderné , die Zukunftsorientierung der lebendigen Generationen im Staate , im Sinne verantwortlicher Freiheitlichkeit ...

    ... in den Ideen säkulärer Moral und Bildung ( Kunst , Wissenschaft und Forschung ) und deren Dialektischer Entwicklung .. zu fördern und zu schützen !

    Und Ideen von Weltfrieden , "WORLD FIRST" (!) , sowie ne´ ökologisch und sozial verträgliche Ökonomie sind notwendige Forderungen ..

    .. die im G20 Forum sehr sekundarisiert waren !

    Die Jugend ist angstvoll , wütend und frustriert !

    Der, im Sinne von Profitökonomie ideologisierte Staat ( Olaf Scholz und Konsorten..) hat offensichtlich seine eigenen Wahrheiten relativiert !

    .. im Namen von Macht, durch Gewalt! .. m.E. waren Hunderte von `verdeckten Ermittlern´ ( Polizisten !)

    aktiv während der G20 Krawalle .. um die Situationen gezielt eskalieren zu lassen... damit staatliche Autorität und Gewalt legitimiert wird ! Und nun werden im Namen staatlicher Justiz hoffnungsvolle junge Menschen ans Kreuz genagelt ...

    So geiht dat nich !

  • Unglaublich - Ja Unerhört!

    "…Eine „harte Bestrafung der Täter“, die an den Ausschreitungen zum G20-Protest Schuld sind, hat Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) gleich mehrfach öffentlich gefordert.,…"

     

    Nunja. Der Mann ist als Volljurist &

    RA für Arbeitsrecht leider weder vor -

    "Stupidia - nach dem 2. Staatsexamen schadet nicht" gefeit - Noch entgeht er dem bekannt-zutreffenden

    Verdikt - Bernhard Schlicks

    "Politiker sind keine Juristen -

    Auch wenn sie zwei Staatsexamen haben!" Stimmt.

     

    Nein. Der Hase liegt - abgesehen vom eklatanten Verstoß gegen den Verfassungsgrundsatz - Gleichheit vor dem Gesetz (s.u.) - Dort im Pfeffer ~>

    Daß die Exekutive qua Verfassung keine derartigen Ansinnen an die

    Richter zu stellen hat. Punkt.

    Denn die Rechtsprechung ist den Richtern als unanhängige a person! - &

    Nur Recht&Gesetz unterworfen - Übertragen!

     

    Es wäre daher gut - Wenn möglichst viele Richter in guter Tradition in einer Resoltution - einem Offen Brief -

    Diesem Ansinnen entgegen treten!

    Ja es ohne Wenn&Aber -

    Zurückweisen würden!

     

    (ps Als Häuptling Silberkrücke Graf Lambsdorf mit Schaum vorm Mund -

    Die sofortige Entfernung aus dem Dienst damals der sog Mutlanger-Sitzblockade-Richter (sic - mehrheitlich

    HH-Kollegen!;) - forderte.

    Zollten ca 450 Richter&Staatsanwälte

    "Respekt" in ganzseitigen Anzeigen in

    FAZ & FR. (fein admistrativ abgeheftet - auch klar zbV - was hie&da auch geschah - klar!). Anyway.

     

    Also nur Mut.

    Die Dritte Gewalt ist u.a. Kontrolleur der Exekutive - Weisungen Ansinnen sind ihr fremd.

    Ja geradezu als System&verfassungswidrig Zurückzuweisen! &

    Entgegen dem Ansinnen von

    Olaf I von HH aber -

    Ist die unanhängige Rechtsprechung

    Ganz sicher aber kein - Vollzugsorgan -

    Wurmfortsatz von wem auch immer!

    Ende Gelände.

  • @ Tja Walter - ernsthaft?

     

    Die Innenwelt der Außenwelt der Innenwelt - hm¿!

    Das Problem wirst auch du nicht lösen.

    Selbst auf dem Mars - wirds heißen -

    "Wü sün all dor - Hier nur gegen Bon 2.0 by Gates&Google - & Donn - erst

    Sche…n!"

     

    Im Ernst - "Der letzte Privatier!" ?! https://www.google.de/search?client=safari&hl=de-de&q=paul+a+weber+der+letzte+Privatier&spell=1&sa=X&ved=0ahUKEwiNir6Hwf_VAhVHiRoKHfRZAxwQvwUIGCgA&biw=320&bih=460&dpr=2#imgrc=wB9PJAezAQOIiM:

     

    Ah Nee. Ah Geh!

    "…wir mischen uns da'n bißchen ein -

    So - soll es sein!"

  • "Und liebe Leute - wählen gehen, nicht abtauchen."

     

    Sorry, aber wer ernsthaft wählt, wählt dieses System...

    • @Neinjetztnicht:

      Mensch, entweder bin ich zu blöd. oder die Antwortfunktion ist es...

      Das sollte an Tommason gehen...

      • @Neinjetztnicht:

        Beim Abspulen von Parolen sollte man vielleicht dann doch keine Suggestivfragen stellen...

        • @LittleRedRooster:

          Warum nicht? Ist auch ein bißchen witzig...

  • Dieses Amtsgericht ist in Wirklichkeit ein "Scholzgerichtshof".

  • Welches Strafe bekamen eigentlich die Polizisten, die anlässlich einer Stuttgart 21 Demonstration einem älteren Herrn und friedlichen Demonstranten die Augen herausschossen?

     

    Nur um mal eine Relation herzustellen.

  • Und dieser Mensch wird dann wohl 8 Monate auf Bewährung bekommen. War ja im Straßenverkehr und dort ist ja bekanntlich das StGB ganz milde, andere sagen außer Kraft gesetzt.

    http://www.spiegel.de/panorama/motorradfahrer-ueberfaehrt-mutter-und-zwei-kinder-auf-gehweg-in-bayern-a-1165321.html

    • @Senza Parole:

      "Der 24jährige Unfallverursacher erlag im Krankenhaus ebenfalls seinen Verletzungen".

       

      Der ist also so ziemlich endgültig aus dem Verkehr gezogen.

  • Wir müssen nicht so tun, als ob die Taucherbrille nur für den Schwimmausflug war.

     

    Aber es war auch kein verbotener Gegenstand.

     

    Und auch ohne whats-about ismen, kann man das Urteil in Frage stellen.

     

    Seit wann ist präventive Sippenhaft eingeführt?

     

    Vielleicht sollte man, ähnlich wie früher die Kirche mit der Erbsünde, bei der Geburt eine "generalpräventive" Verurteilung bekommen. Für 70 Jahre auf Bewährung ausgesetzt (Frauen etwas länger). Wenn man dann als Jugendlicher nachts beim Überqueren der Strasse bei Rot erwischt wird, kann man aber mal so richtig weggesperrt werden.

     

    Wir brauchen nur viel mehr privat geführte Gefängnisse. Ein Wachstumsmarkt.

  • Und? - das ist erst der Anfang!

    Keine Sorge. Der Rechtsstaat hat weitaus mehr zu bieten als wir alle zusammen glauben wollen.

    Seit Jahren wird überall ein bisschen und da ein bisschen, natürlich nur zum Wohle... und? - reden wir nicht mehr darüber! Schweigen wir es - wie immer - lieber Tod!

    Am Ende werden diejenigen, die dieser Tage zur Bundestagswahl aufgefordert werden, von eben diesem ge(w)quälten Bundestag, zu ihrem eigenen Wohle natürlich, eingesperrt werden!

    Oder sagen wir wegen "Schutzbrille" in Schutzhaft genommen? - dass klingt besser.

    Fazit: Also, lasst uns so schnell wie möglich auf unsere Demokratie anstoßen, bevor sie ganz weg ist...

    Und liebe Leute - wählen gehen, nicht abtauchen.

    Viele Grüße

  • Verstehe ich nicht, ich habe gemeint als Guter darf man so was machen?

     

    Ich mein ja nur, man weiß es ja besser als der Rest der Gesellschaft, deswegen ist ja in voll in Ordnung wenn man mit Gewalt und Einschüchterung das Beste für die Gesellschaft will.

     

    Ach so, sind ja alles böse Faschisten diese Richter.

  • Das ganze Ding ist ein Frühstück für diejenigen, die sich Polizei- und Überwachungsstaat wünschen. Ich gehe davon aus, daß die Strategen in der Politik das auch genau gesehen und verstanden haben, und daß es deswegen so gelaufen ist. Ein großer Teil der Eskalation kam von der Polizei. Und der Zeitpunkt war mit Blick auf die Bundestagswahl auch passend gewählt. Ziel: Links diffamieren, links zum Feind erklären. Ist voll gelungen. So bleibt Merkel noch acht Jahre im Amt. Gleichzeitig gibt sie irgendwo blumige Interviews in Frauenzeitschriften. So funktioniert Machtpolitik.

  • Klar, wenn ich Samstag einkaufen gehe, habe ich auch immer Böller, Pfefferspray und eine Taucherbrille dabei. Meistens auch noch ein paar Pflastersteine im Rucksack, damit ich nicht vornüberfalle.

    • @Frank Stippel:

      Über die Böller kann mensch diskutieren, der Rest sind abseits einer Demo absolut legale Gegenstände. Der Mensch war auf keiner Demo, der Nachweis das er hinwollte müsste erstmal sicher nachgewiesen werden (was sicher nicht möglich ist).

       

      In dem anderen Fall konnte nicht mal einwandfrei nachgewiesen werden das der Angeklagte überhaupt der Täter war. Die Aussage eines Zeugen legte eher das Gegenteil nah, das war dem Gericht aber egal...

       

      Also wieder Strafen für nichts.

       

      Ihr, die so sehr an diesen "Rechtsstaat" glaubt, müsstet bei solchen Urteilen doch ganz verdutzt aus der Wäsche schauen. Das ihr das nicht tut zeigt: ihr glaubt selbst nicht an das was ihr sagt, oder ihr scheißt drauf, weil euch die Urteile gefallen. Das wäre ziemlich widerlich...

    • @Frank Stippel:

      Sind alle, die Böller, Pfefferspray und Taucherbrille in der Tasche haben, automatisch und erwiesenermaßen Straftäter?

       

      Ich frage das als jemand, der immer Erste-Hilfe-Set, Fahrradpumpe, Taschenlampe, Regenjacke und Taschenschere in den Fahrradtaschen hat. In manchen Wohngegenden wäre da ein Pfefferspray dabei, und wenn ein Schwimmbad auf meinem Weg läge auch eine Taucherbrille.

       

      Darf ich das noch, oder muss ich fürchten, im Knast zu landen, wenn ich zufällig eine Demo kreuze?

      • @Arne Babenhauserheide:

        Das war keine Regenjacke, die der Student mit sich führte sondern ein illegales Reizgas und sogenannte Polenböller. Damit verstieß er gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz sowie gegen das Versammlungsgesetz. Außerdem hatte er eingeräumt, dass er zur Demo wollte (von wegen zufällig kreuzen). Auch Sie würden wahrscheinlich in Sicherheitsverwahrung landen, wenn sie damit angetroffen würden.

        • @Frank Stippel:

          An Deiner Geschichte stimmt so gut wie nichts. Weder war das Reizgas "illegal", noch handelte es sich um "Polenböller" - lediglich der Verurteilte ist ein Kunststudent AUS POLEN.

           

          Er hat außerdem vor Gericht ausgesagt, dass er "per Anhalter nach Spanien" unterwegs gewesen sei.

           

          Da bleibt nicht viel von Deinen Lügen. Nur die Anklagepunkte sind richtig wiedergegeben, der Rest sind Vorurteile und reichlich Fantasie.

          • @cursed with a brain:

            "An Deiner Geschichte stimmt so gut wie nichts. Weder war das Reizgas "illegal", noch handelte es sich um "Polenböller" - lediglich der Verurteilte ist ein Kunststudent AUS POLEN."

             

            Unsinn. Sowohl die Einfuhr von Reizgas als auch der mitgeführten Böller sind in Deutschland - unabhängig von irgendwelchen Demonstrationen -

            verboten, und genau dafür wurde er verurteilt.

             

            Im Übrigen gab der Täter auch an, auf dem Weg zu einem Demo-Camp gewesen zu sein, wo sein Zelt stand. Er trug einen Stadtplan mit Demoorten bei sich. Hamburg liegt im Übrigen nicht auf dem Weg von Polen nach Spanien...

             

            Wenn sie nicht einmal wissen, worum es im Prozess ging, halten sie sich doch mit derartigen Urteilen zurück.

  • Ah ja - Die Genaralprävention -

    A never ending story. Gewiß.

     

    @"…Generalprävention war schon immer Teil unseres Rechtsstaats.…"

    Ja. Schonn. Aber! Mal nicht so vollmundig. Newahr. Denn.

    Gemach & Auch. Eines der umstrittensten - doch doch -

    Rechtlichen Anknüpfungspunkte -

    In dem vom Grundgesetz intendierten

    Rechtsstaat dieser Republik. &

    Zwar. Im z.B. Strafrecht - AuslRecht usw usf! Das ja.

    Nu. Ein paar Sekunden - ok Minuten des Hirn in die Weiche &

    Dieser Umstand wird vor dem

    Individual(straf)rechtsanspruch schnell klar - hm?!

    kurz - Dicke Hose - breite Brust -

    Is da fehl am Platze!

    Wie gerade hier als wohlfeile Begründung negligable für stark überhöhtes Strafmaß offensichtlich.

    &

    Ensinne mich gut - als ich im

    Sürland - vulgo Westf. Sibirien -

    In einer u.a. Ausl-Kammer anfing -

    Als frauman noch Spanier Italiener & Griechen usw zügig "entsorgen" konnte & der KollegeHeinZackigVors.*

    Ausländer für Untermenschen hielt.

    "Ach schon wieder einer - der die Generalprävention ablehnt!"

    Tja - so kanns gehen!

    &

    Kein geringerer als Ralf Giordano -

    Mußte sich nach Hoyerswerda &

    Rostock Lichtenhagen -

    Als er "jetzt aber erforderliche stärkere Bestrafung gegen rechts zur Abschreckung - Zeichen setzen" usw - Auf dem Richterratschlag einforderte.

    Zu seinem zunächst bassen Erstaunen von unfrisierten Richtern sich anhören mußte, daß solches mit den in dieser Republik geltenden Rechtsgrundsätzen Gleichheit vor dem Gesetz usw usf - Nicht vereinbar sei!

    Nicht nur das er freudig konstatierte -

    Er habe gar nicht gewußt - daß es auch solche nachdenklich geerdeten Richter in 'schland gebe.

    Nein - nach ausführlicher Diskussion coram publico - rollte er auch ein.

    So geht das.

     

    (*& Htm.d.R & Rechtsberater des fdpFallschirmspringers & via

    Asyl - später - Dauerkunde in KA!)

    Ja. So geht das.

     

    Ende des Vorstehenden.

    • @Lowandorder:

      Das habe ich vermisst.:-)

  • Dann müsste ja faktisch jeder verurteilt werden. Oder hat hier etwa jemand keine Böller und kein Pfefferspray in der Tasche. Auch ohne Taucherbrille verlässt wohl kaum jemand das Haus.

    • @matschmi:

      An einem heissen Sommertag bei mehr als 30° C im Schatten in einer Großstadt mit allein 15 öffentlichen Badestellen an natürlichen Gewässern und jeder Menge Schwimmbäder und -hallen, zudem eine gute Autostunde von Nord- und Ostsee entfernt, mit einer Taucherbrille aufgeriffen zu werden ist etwa so spektakulär, wie mit einer Rolle Klopapier auf der Toilette oder einem Feuerzeug auf der Raucherterasse "geschnappt" zu werden.

  • Wenn ich noch an den Richter Schill denke oder an den Polizeiführer Dudde, dann komme ich zum Schluss, dass HH ein ganz besonderes Verhältnis zur Rechtsstaatlichkeit hat.

  • 6G
    60440 (Profil gelöscht)

    Richter, die, wie im Fall von Peike S., freislerisch geifern, sollten dringend dahin versetzt werden, wo sie mit Menschen wenig zu tun haben (vielleicht in die Grundbuchabteilung). Wer sich nicht im Griff hat, sondern das Strafrecht und sein Richteramt munter dummbrutal zur eigenen Aggressionsabfuhr mißbraucht ist fehl am Platze. Ganz einfach.

    Mal abgesehen davon, obs Peike S. überhaupt war, zwei Jahre sieben Monate Haft für zwei Flaschenwürfe ist völlig daneben und hat mit Rechtsstaat nichts zu tun.

    Im Fall Stanislaw B., der verdachtsunabhängig kontrolliert, und ohne Beweise wegen erfundener Straftaten verurteilt wurde, zeigt die Hamburger Justiz eindrucksvoll, dass sie von der DDR-Justiz gelernt hat. Wer mit ner Taucherbrille angetroffen wird und demonstrieren gehen will, ist wegen asozialen Verhaltens, mindestens aber Rowdytum zu bestrafen.

     

    Wieso eigentlich darf der Hauptverantwortliche am G20-Desaster sich überhaupt noch in der Öffentlichkeit zeigen, ohne rot zu werden vor Scham, bei Anne Will kackfrech über soziale Gerechtigkeit schwafeln und dann auch noch die Hamburger Justiz zu harten Strafen auffordern ?

     

    Hat Olli "The Scholli" nicht schon genug Schaden angerichtet ?

     

    Von seinen untertänigsten Dienern, den ehemals bürgerrechtsbewegten Grünen mal ganz zu schweigen ...

    • 8G
      82236 (Profil gelöscht)
      @60440 (Profil gelöscht):

      Für ein Macronverehrer höchst linke Töne. Attention damit kommen Sie in Macronland nicht durch. Gérard Collomb hätte da ganz andere Saiten aufgezogen als die " liberale Hamburger Polizei," und die französische Justiz, au wei, besser nicht, dann doch lieber freisslerisch und vom französischen Strafvollzug ganz zu schweigen...

      • 6G
        60440 (Profil gelöscht)
        @82236 (Profil gelöscht):

        Ich habs a weng mit Menschenrechten. Egal obs um Venezuela, Syrien, Russland oder eben Hamburg geht.

        Andere diffenrenzieren da a bisserl mehr, da gelten die Rechte nicht für alle gleichermassen, gell, Herr Engelhardt ?

  • Die Urteile werden spätestens in der nächsten Instanz kassiert. Gerade wegen der Begründungen sind sie nicht haltbar.

    • @insLot:

      Die Urteilsbegründung liegt Ihnen vor? Ich bitte um Verlinkung.

  • „Generalpräventive Strafen“ sind geistiger Penisbruch.

    • @Rainer B.:

      Generalprävention ist Teil westlicher Rechtssysteme, solange es diese gibt.

      • @hans maier:

        Im Allgemeinen lässt sich sagen, dass die Generalprävention heute in der Rechtswissenschaft als gescheitert angesehen wird. Das wissen wir mindestens seit einem halben Jahrhundert. Außerdem steht die (gescheiterte) Generalprävention der Menschenwürde gegenüber, die es verbietet den einzelnen mit überzogenen Strafen zu überziehen. Deshalb werden die Urteil wohl kein Bestand haben.

        Rechtssysteme, welche das individuelle Schuldprinzip auf soziale Gruppen ausdehnen genießen auch eine geringere Legitimation in der Bevölkerung. Im schlimmsten Fall nennt man das dann Sippenhaft. Auch die abgeschwächte Version in der Gestalt der "defense sociale" hat eher den Effekt, dass das Vertrauen der Bevölkerung in das Rechtssystem und die Verwaltung sinkt und Gewalt zunimmt.

  • Es ist schon pervers, wie man es fertig bekommt, einen Kommentar zu diesem Thema zu schreiben, ohne zu erwähnen, dass der Straftäter mit Flaschen auf Menschen geworfen hat.

     

    Wie man allen Ernstes behaupten kann, dieser Täter sei "an den Ausschreitungen nicht beteiligt" gewesen und werde "für etwas bestraft, das andere getan haben".

     

    Typisch für den heutigen Journalismus: Man nimmt fälschlicherweise an, man könne Lügengeschichten erzählen, solange man nur "Kommentar" drüber schreibt. Abstoßend.

    • @hans maier:

      Ihnen tropft da etwas Empörung aufs Lätzchen.

       

      Der Kommentar hätte die unangemessene Verbindung von Generalprävention und den 'bürgerkriegsähnlichen Zuständen' besser herausstellen können.

      Denn Generalprävention meint nur allgemeine Abschreckung (negative G.) sowie allgemeines Vertrauen in die Rechtsordnung (positive G.). Die Generalprävention kann nicht als Argument dienen, den Angeklagten für fremde Straftaten zur Rechenschaft zu ziehen. Damit wird das zentrale Prinzip 'Keine Strafe ohne Schuld' verletzt.

      • @pitpit pat:

        " Die Generalprävention kann nicht als Argument dienen, den Angeklagten für fremde Straftaten zur Rechenschaft zu ziehen"

         

        Wo ist das geschehen? Die Täter wurden einer Reihe von Straftaten überführt und exakt für diese verurteilt.

        • @hans maier:

          In der Urteilsbegründung - so weit man das aus Presseberichten ersehen konnte. In dem Moment, wo in die Strafzumessung explizit die 'bürgerkriegsähnlichen Zustände' einfließen, werden dem einzelnen Straftaten mit angelastet, die er nicht begangen hat. Das ist auch nicht nur (negative) Generalprävention zu rechtfertigen, die auf zukünftige, - und eben nicht auf gegenwärtige - Straftaten abzweckt.

          • @pitpit pat:

            Auch in diesem taz-Artikel ist es die Staatsanwältin, die die ohnehin völlig unbedenkliche Generalprävention ins Spiel bringt: http://www.taz.de/!5443401/

             

            Sie erkennen nun hoffentlich, dass Sie sich zu weit aus dem Fenster gelehnt haben, mit Mutmaßungen zur Urteilsbegründung und deren Tragfähigkeit.

            • @hans maier:

              Generalprävention ist wirklich mehr als bedenklich. Alleine schon, weil sie dem Grundgesetz entgegen steht. Bitte etwas genauer hinsehen. Es gibt genügende rechtswissenschaftliche Abhandlungen über Strafzwecktheorien (und deren empirische Folgen), die einen differenzierteren Blick auf Generalprävention werfen. Bitte nicht einfach blind mit Begriffen um sich werfen.

              • @Peter Latour:

                "Generalprävention ist wirklich mehr als bedenklich. Alleine schon, weil sie dem Grundgesetz entgegen steht."

                 

                Schmarrn. BGH und BVerfG haben darüber schon vor mindestens dreißig Jahren entschieden - entgegen ihrer Laienmeinung.

                 

                BGH: " ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Berücksichtigung generalpräventiver Gesichtspunkte bei der Strafzumessung zulässig "

                • @hans maier:

                  Leider ist das nicht so einfach wie sie es darstellen. Die Generalprävention steht dem Schuldprinzip entgegen, dessen Fundament die Menschenwürde ist. Das weiß auch das Bundesverfassungsgericht und hat hier immer eine Abwägung vorgenommen. Meine Aussage, dass Generalprävention problematisch ist und dem Grundgesetz entgegen steht ist auch Teil dieser Abwägung. Diese Aussage ist also kein "Schmarrn" sondern basiert auf unserer Rechtssprechung. In der Rechtswissenschaft finden sie noch weitergehende Problem der Generalprävention, wie ich sie oben angeschnitten habe.

                   

                  Mit dem oben genannten Fall hat das allerdings gar nicht so viel zu tun, denn das ist aus ganz anderen Gründen problematisch. Prämisse für die Berücksichtigung "generalpräventiven Aspekten" (auch wenn ihre Wirksamkeit widerlegt ist) ist die Feststellung der Schuld aufgrund nachweisbarer Taten. Genau deshalb wird das Urteil in dieser Form wahrscheinlich keinen Bestand haben.

                  • @Peter Latour:

                    "Feststellung der Schuld aufgrund nachweisbarer Taten. Genau deshalb wird das Urteil in dieser Form wahrscheinlich keinen Bestand haben."

                     

                    An diesen besteht nicht der geringste Zweifel. Wenn in zweiter Instanz etwas fällt, dann das Stramaß.

          • @pitpit pat:

            Aus den Presseberichten ist nicht einmal im Ansatz die Urteilsbegründung zu entschlüsseln.

             

            Wann der Satz mit dem "generalpräventiven Aspekt" in welchem Kontext gefallen ist wissen weder Sie noch ich. Bei der Tagesschau liest sich das z.B. schon ganz anders als hier:

             

            "Die Staatsanwältin hatte auf die Bedeutung der Generalprävention hingewiesen. Die Abschreckung potenzieller weiterer Täter sei dringend erforderlich."

             

            Man beachte, die Staatsanwältin!

             

            Sie dichten sich, wie die Autorin des Kommentars, etwas zusammen.

            • @hans maier:

              Hätten Sie mal die Artikel richtig gelesen und würden sich im deutschen Strafrecht ein wenig auskennen, würden Sie hier nicht so einen hirnverbrannten Quatsch zusammenfabulieren.

          • @pitpit pat:

            Korrektur:

             

            Das ist auch nicht durch* (negative) Generalprävention...

    • 6G
      60440 (Profil gelöscht)
      @hans maier:

      Tja, es ist allerdings pervers Menschen für Dinge verantwortlich zu machen, die sie nicht begangen haben können, weil inhaftiert.

      Oder meinen Sie, Peike S. sei kurzfristig aus der U-Haft entlassen worden, um sich an den Krawallen zu beteiligen ?

      Grundbegriffe einfachster Logik nicht zu verstehen, ist typisch für manche Leser, die vorgeben einen Text verstanden zu haben, bevor sie sinnentleert herumschreiben ...

  • Unterstes Niveau, schon in der Überschrift fangen die Fake-News an:

     

    "Wegen einer Taucherbrille verurteilt:"

     

    Nein, das ist nicht der Fall. Und ja, Generalprävention war schon immer Teil unseres Rechtsstaats. Etwa hier:

     

    "Das Urteil sei vom Gedanken der Generalprävention geleitet, betonte der Richter. Der Staat könne die rechtsextreme Gesinnung der Täter und den Bruch der Rechtsordnung nicht dulden. Der Mittäter erhielt sieben Jahre Haft." https://www.welt.de/politik/deutschland/article161959665/Acht-Jahre-Haft-fuer-Brandanschlag-auf-Fluechtlingsheim.html

     

    Ich warte bis heute auf die Empörung seitens der taz...

    • @hans maier:

      Warum soll man sich über die Strafe eines überführten Täters empören, der nachweislich in Kauf genommen hat, viele Menschen auf einmal zu verbrennen?

       

      Sie setzen das ernsthaft in Relation zu jemanden, der wegen Flaschenwurfs auf vollbehelmte und körperbepanzerte Polizisten zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wird?

       

      Im ersten Fall wurde der Tod von Menschen billigend in Kauf genaommen, im zweiten Fall wurden Schrammen an der Polizeiuniform billigend in Kauf genommen. Das ist vergleichsweise lächerlich und taugt nicht mal im Ansatz für einen Vergleich.

       

      Die Polizisten bei der Demo in HH waren geschützt, es waren keine Streifenpolizisten, die mit Flaschen beworfen wurden!

      • @Merta Hens:

        "Warum soll man sich über die Strafe eines überführten Täters empören, der nachweislich in Kauf genommen hat, viele Menschen auf einmal zu verbrennen?"

         

        Soll man sich nicht, Sie müssen schon genau lesen. Der Punkt ist nicht das Strafmaß, sondern die abweichende, heuchlerische Bewertung des "generalpräventive Aspekts" in beiden Fällen.

         

        Ihr "Argument", die Polizisten in HH seien ja durch ihre Rüstung geschützt gewesen, zeugt von einem etwas "anderen" Rechts- und Moralverständnis, als ich es so kenne...

         

        In anderen Worten: Die "Rüstung" hat nicht den Zweck, als Zielscheibe für Linksextreme zu dienen. Auch ein Schuss auf eine Polizisten - um ihre Denkweise konsequent anzuwenden - wird nicht dadurch zur Bagatelle, dass er aufgrund der schusssicheren Weste nicht zu Verletzungen führte.

         

        Eine Perversion, diese Taten damit relativieren zu wollen, dass die Opfer "geschützt" waren.

    • 6G
      60440 (Profil gelöscht)
      @hans maier:

      Die Taucherbrille war allerdings Gegenstand der Verurteilung. Vielleicht informieren Sie sich mal ...

  • Man kann von den Krawallen halten, was man will – ich halte sie für kriminell und sie müssen geahndet werden, gerne auch mit hohen Strafen! Hier wird jedoch meiner Anischt nach der entscheidene Punkt ganz vorzüglich und deutlich angesprochen:

     

    - "Das ist Hohn und Spott für ein Justizsystem, das individuelle Strafen für individuell nachweisbare Taten zur Prämisse hat."

    - "Hier werden Menschen in Sippenhaft genommen, indem sie für etwas bestraft werden, das andere getan haben. "

     

    So ein Rechtsstaat verliert natürlich seine Legitimation – sowohl an seinen eigenen Ansprüchen gemessen, als auch in der Akzeptanz seiner Bürger. ..

    • @JoTa:

      Bei Pfefferspay, Feuerwerkskörpern und als Schutz vor Reizgasen eine Taucherbrille ? Alles nur zufällig dabei ?

      Ich glaube da ist die Akzeptanz des Bürgers aufgebraucht.

      • 6G
        60440 (Profil gelöscht)
        @Rainer Konrad:

        Grenau ! Was der Bürger nicht akzeptiert, wird bestraft. Das ist das gesunde Volksempfinden !

      • @Rainer Konrad:

        Leider ist die Akzeptanz des Bürgers nicht aufgebraucht wenn Polizisten am Boden liegenden Demonstranten so lange auf den Kopf treten bis diese Bewusstlos werden.

        Das ist offenbar völlig ok und führt auch nicht zu Verurteilungen von daher sollte man die Akzeptanz irgendwelcher Bürger nicht zu hoch hängen

      • @Rainer Konrad:

        Die Akzeptanz der Bürger bestimmt das Strafmaß? Da muss ich ein paar Gesetzesnovellierungen verschlafen haben.

    • @JoTa:

      So, so. Kommen Sie hier zum selben Urteil:

       

      "Das Urteil sei vom Gedanken der Generalprävention geleitet, betonte der Richter. Der Staat könne die rechtsextreme Gesinnung der Täter und den Bruch der Rechtsordnung nicht dulden. Der Mittäter erhielt sieben Jahre Haft." https://www.welt.de/politik/deutschland/article161959665/Acht-Jahre-Haft-fuer-Brandanschlag-auf-Fluechtlingsheim.html

       

      ? Höchst erstaunlich, wie sich Menschen ein Urteil zur Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats erlauben, die von diesem nicht die geringste Ahnung haben.

      • @hans maier:

        ich verstehe den Punkt nicht. Laut diesem Zeitartikel konnte der Täter doch einer Brandstiftung überführt werden und wurde einer individuellen Strafe für individuell nachweisbare Tat zugeführt – und da alles im Kontext einer ganzen individuellen Straftatsreihe...

        • @JoTa:

          Und die Täter hier wurde einer Reihe von Straftaten überführt, die sie nachweislich individuell begangen hat. Flaschen auf Polizisten werfen etwa.

           

          Hier stört man sich am "generalpräventiven Aspekt", sieht dadurch gar die Rechtsstaatlichkeit gefährdet, dort nicht.

           

          Entweder ist das billige Heuchelei, oder die Autorin hat keine Ahnung, wovon sie spricht.

          • @hans maier:

            Um ernst genommen zu werden, sollte man sich mit Vorwürfen wie "billige Heuchelei" zurückhalten oder richtig lesen lernen. Im Anschluss wäre etwas juristische Bildung von Vorteil

          • @hans maier:

            Oder es wurde erwartet, dass der Neonazi wieder Brandanschläge verüben und andere dazu anstiften würde.

             

            Neonazi: Schwere Straftat (komplettes Haus abbrennen) mit klarer Wiederholungsgefahr (aktiver Rechtsradikaler) *dieser* Tat. 7 Jahre Haft.

             

            Vor der Demo aufgegriffener: Wird bestraft, weil er sich *möglicherweise* auf Böllerwürfe und Schutz gegen Pfefferspray vorbereitet hatte. Das ist aber eben nicht die Strafe für "hat verbotene Selbstschutzmittel dabei", sondern für "könnte *völlig andere* Taten vorgehabt haben, an denen er selbst aber nicht beteiligt war". 6 Monate auf Bewährung.

             

            Flaschenwerfer: Wurde beim Auftakt der Welcome to Hell festgenommen, hat niemanden verletzt (Polizist sagt, er "habe einen kurzen Schmerz am Nacken verspürt, der allerdings wenige Minuten später wieder verschwunden war"), keinen Sachschaden verursacht und sich der Festnahme nicht aktiv widersetzt, wurde aber deutlich härter bestraft als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Zwei Jahre und sieben Monaten Haft.

             

            Nebenbei: @Taz: Könntet ihr einen Link zur kompletten Begründung mitliefern?

  • 3G
    36387 (Profil gelöscht)

    Wir, "Linke" oder "Genoss*innen" müssen besser sein als der Staat und erst recht besser sein, als NPAfD-Nazis und Konsorten.

     

    Gewalt geht gar nicht.

     

    Im Übrigen - ich halte die Definition von Schutzwaffen für absolut fragwürdig - aber jedem Teilnehmer einer Kundgebung unter freiem Himmel sollte bekannt sein, dass auch auf dem Weg zur Demonstration (Schutz-)Waffen verboten sind.

     

    Die Haftstrafen sind natürlich ein Witz und sollen abschrecken ... und dürften in der nächsten Instanz in Bewährung umgewandelt werden ... wobei ich jetzt nicht sicher bin, ob bei im Ausland lebenden Personen dies anders sein könnte.

     

    Aber jetzt zurück: Wer Böller, Taucherbrille und Pfefferspray in Hamburg kurz vor einer Kundgebung gegen G20 dabei hat --- Bitte bitte, nicht versuchen, die Leser*innen zu verarschen --- derjenige ist nicht auf dem frühen Weg zur Nordsee (Taucherbrille) zu einer Silvesterparty (Böller) und hat eine Hunde-Angststörung (Pfefferspray).

     

    Linke sollten so mutig sein, dass sie zu Ihrer Scheisse stehen. Linke sollten so mutig sein, dass sich niemand vermummt!

     

    Gesicht zeigen und gegen Nazis, Bürokratie usw. kämpfen.

    • @36387 (Profil gelöscht):

      "Linke sollten so mutig sein, dass sie zu Ihrer Scheisse stehen. Linke sollten so mutig sein, dass sich niemand vermummt!"

       

      ...und sich im Falle von Ausschreitungen gefälligst ungeschützt verkloppen, sich mit Pfefferspray vollsprühen lassen, am Abend in der Tagesschau erkannt werden und tags darauf von ihrem Arbeitgeber daraufhin feuern lassen.

       

      Sie können gut schreiben, Wahrscheinlich reihen Sie sich bei Demos stets hinten ein bekommen nicht live mit, was vorn tatsächlich geschieht. In Hamburg jedenfalls (und nicht nur dort) fand eine längst gängige und immer wiederkehrende Praxis statt. Mit einzelnen Hundertschaften die bis dahin homogene Demonstrationsgruppe in Grüppchen aufspalten (kesseln), dann Reaktion einzelner im Kessel abwarten (Böller, Flaschenwürfe). Anschließend sofort druff, was das Zeug hält und rette sich wer kann ausrufen (und wer nicht will soll nicht rumheulen, sondern wird gleich mit niedergeknüppelt).

       

      Manche sind aber erfahren und wollen sich aber partout nicht ihr Grundrecht auf Demonstration durch pauschale Verurteilung der Polizei nehmen lassen. Somit sorgen sie halt vor. Ihnen deshalb die Absicht zu unterstellen, randalieren zu wollen, ist absurd! Natürlich gibt es welche, die es selbst drauf anlegen und auf das "Startsignal" der Polizei warten. Aber wie bitte will man beweisen, dass genau das der Fall bei den Verurteilten war?

       

      Wie auch immer, Strafe muss trotzdem sein, sonst rüsten sich künftig alle Demonstranten hoch (und Polizisten in der Folge ebenso, indem sie z.B. Gummigeschosse einsetzen) aber die hier ausgesprochenen Strafen sind absurd hoch und stehen in keinem Verhältnis zur Straftat.

      • 3G
        36387 (Profil gelöscht)
        @Merta Hens:

        Ach, ich bin oft Teil des Schwarzen Blocks, Anmelden von Demonstrationen und Kundgebungen, stehe fast immer in der ersten Reihe, den Polizisten gegenüber, kämpfe um jeden Meter näher an den Nazis, damit diese uns sehen und hören können. Auch ich habe einen Arbeitgeber (mehrheitlich sogar CDU-Politiker) usw. usf. Der Staatsschutz war schon bei einem früheren Arbeitgeber --- und die Nazis immer wieder am Auto, am Briefkasten, vor mir und meiner Familie.

         

        Zu behaupten, dass ich feige bin ist dumm und typisch für Angeber*innen aus der Szene!

         

        Im Übrigen habe ich schon viele Kesselaktionen von drinnen und draußen erlebt ... und zu viele Idiot*innen erlebt, die nichts anderes provozieren wollten und wer behauptet, alle Teilnehmer seit 1987ff. z. B. in Berlin seien Linke oder politisch denkende Menschen hat die Krawalle, anders als ich, nicht erlebt!

        • 6G
          60440 (Profil gelöscht)
          @36387 (Profil gelöscht):

          Das Vermummungsverbot ist genauso bescheuert, wie der jahrzehntelange Versuch der politischen Strafjustiz, eine Sitzblockade als Nötigung zu qualifizieren, was ja laut Bundesverfassungsgericht nicht (mehr) geht. Das Vermummungsverbot dient Hanseln wie Wolle "The Gesundes Volksempfinden" Bosbach nur dazu, Menschen zu kriminalisieren und Gründe zur Auflösung einer ganzen Demonstration zu finden,nur weil ein paar vermummt blieben.

          In Unrechts(stadt)staaten, wie zB. in Hamburg, kann es iÜ. vonnöten sein, sich zu vermummen. Denn wer sieht wie Menschen verfolgt, traktiert, an ihrer Gesundheit und Freiheit verletzt wurden, bleibt besser unerkannt.

      • @Merta Hens:

        "Mit einzelnen Hundertschaften die bis dahin homogene Demonstrationsgruppe in Grüppchen aufspalten ..."

         

        Diesen Unsinn nimmt Ihnen niemand ab. Zehntausende haben es an diesem Tag geschafft, friedlich und ohne Vermummung zu demonstrieren, in wunderschönen bunten Farben gar. Ein paar wenige Vollidioten - wie immer - nicht.

         

        Von einer homogenen Gruppe kann keine Rede sein.

        • @hans maier:

          An diesem Tag (Donnerstag) gab es keine Demonstration von Zehntausenden. Es gab eine Demonstration von mehren tausend Menschen die tatsächlich aufgespalten und dann aufgelöst wurde. Mit Pfefferspray, Schlagstöcken und Wasserwerfern. Wurde sogar von Bild etc. kritisiert. Es waren zwar einige wenige vermummt aber die Aktion war dann doch eher unverhältnismäßig. Es wurden halt auch genug Unvermummte hart verprügelt. Die Viedeoaufnahmen können sie sich anschauen.

    • @36387 (Profil gelöscht):

      ... außerdem hatte er schwarze Klamotten im Rucksack. Ebenfalls nicht im Normalfall nicht strafbewährt, aber im Zusammenhang mit den G20-Aktionen mehr als verdächtig.

    • @36387 (Profil gelöscht):

      Es ist ja egal was man ihnen unterstellt, Grundlage für eine Verurteilung kann aber nur sein was zweifelsfrei nachgewiesen ist. Es gibt kein "precrime", ansonsten wäre jeder der in Hamburg mit dem Auto angehalten wird und neben einem Benzinkanister Weinflaschen an Bord hat, oder wer neben Pudezucker aus dem Supermarkt noch Blumendünger einkauft und in der selben Tüte nach Hause trägt auch ein Terrorist der Mollies baut.

      Mich ärgert bei solchen Strafen nicht nur die dünne Beweislage, sondern dass ansonsten bei konkreter und massiver Gewalt gegen Personen geringere Strafen ausgesprochen werden. Auch Rechtsradikale die Schusswaffen besitzen kommen mit Bewährung davon, während hier jemand für CS-Gas und in Polen frei verkäufliche Böller in den Knast gehen soll. Eine Justiz die so unverhältnismäßig politisch urteilt kann von niemand mehr ernst genommen werden. Härte ist etwas anderes als Gesinnungsjustiz und Sippenhaft. Wir sehen gerade letzteres.

      • 3G
        36387 (Profil gelöscht)
        @hup:

        Ich will hier nicht den Job der Richter machen ... aber wie ausgeführt, wo war er denn hin unterwegs? Silvester? Nordsee?

         

        Ich bin überzeugt, dass Richter in diesen Verfahren Indizien logisch bewerten dürfen/müssen.

        • 6G
          60440 (Profil gelöscht)
          @36387 (Profil gelöscht):

          Logisch ist an der Strafverfolgung Unschudiger nichts. An der mangelnden Strafverfolgung Schuldiger (an hemmungslose Polizeibrutalität) auch nichts.

          Und was einem durchschnittlich verbildeten furchtbaren Juristen unlogisch, merkwürdig oder sonstwie außerhalb seines kleinen Weltkreises abwegig erscheint, ist mindestens strafbar.

      • @hup:

        Wäre ich auch fast drauf reingefallen: Das hier sind zwei unterschiedliche Strafen,

         

        - eine für jemanden, der nie auf dem Demo war (6 Monate auf Bewährung für das, was er in seiner Tasche hatte) und

         

        - eine für jemanden, der auf der Demo war, aber nichts strafbares dabei hatte und schon festgenommen wurde, bevor mehr passiert ist.

      • @hup:

        "während hier jemand für CS-Gas und in Polen frei verkäufliche Böller in den Knast gehen soll"

         

        Unsinn. Der Täter wurde zu 6 Monaten auf Bewährung verurteilt.

         

        Auch hier muss ich wieder feststellen: Wer nicht einmal die Fakten kennt, sollte sich doch vor Urteilen zur Glaubwürdigkeit der Justiz hüten.

    • @36387 (Profil gelöscht):

      Nicht zur Nordsee, der Junge war doch auf dem Weg in den Spanienurlaub, per Anhalter - aus Polen. Da liegt ein Hamburger(!) Demo-Camp, in das er sich nach eigenen Angaben "zur Durchreise" begeben wollte, selbstverständlich auf dem Weg.

      • 6G
        60440 (Profil gelöscht)
        @hans maier:

        Im Gegensatz zu Richtern und Staatsanwälten dürfen Angeklagte lügen und erfinden.

        • @60440 (Profil gelöscht):

          Ach, sie gehen also selbst davon aus, dass das Lügen sind. Oben war noch von "erfundenen Straftaten" die Rede. Entscheiden Sie sich.

           

          Damit sei meine Reaktion auf ihre den Nationalsozialismus relativierenden Ergüsse dann auch beendet. Ekelhaft.

          • 6G
            60440 (Profil gelöscht)
            @hans maier:

            Was Sie immer herauslesen, sagenhaft. Ich sprach davon, dass Angeklagte lügen dürfen, das ist nämlich ihr gutes Recht. Sie dürfen auch schweigen (wie Peike) oder sich einlassen.

            Lügen dürfen Zeugen nicht, und Staatsanwälte und Richter auch nicht. Sie dürfen auch keine Straftatbestände erfinden, wie hier geschehen. Das Beisichführen einer Taucherbrille ist für sich genommen nämlich kein strafbares Verhalten.

            Und genau das ist der Einstieg in den Untechtsstaat, denn das haben die Nazis auch gemacht. Analogie heisst das, oder eben Verdachtsbestrafung.

            Und das ist ekelhaft, das stimmt.

            • @60440 (Profil gelöscht):

              " Das Beisichführen einer Taucherbrille ist für sich genommen nämlich kein strafbares Verhalten."

               

              Richtig. Strafbar wird das erst "unter Umständen". Den "erfundenen" Straftatbestand finden sie unter § 17a VersG.

               

              Aber ich habe keine Hoffnung, dass sie zu dieser Einsicht intellektuell in der Lage sind.

              • 6G
                60440 (Profil gelöscht)
                @hans maier:

                Sie lügen ! Genau wie Olli "The Scholli" Scholz, der angab, es hätte beim Diktatorenstammtisch, genannt G20-Gipfel keine Polizeigewalt gegeben.

                In § 17a VersG findet sich eine Taucherbrille nicht. Hoffnungslos, in der Tat !!!

                • @60440 (Profil gelöscht):

                  "In § 17a VersG findet sich eine Taucherbrille nicht."

                   

                  Richtig. Gesetzestexte sind abstrakt formuliert. Die Taucherbrille steckt im "Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind".

                   

                  Ganz gleich wie Sie im Paragraphen zur gefährlichen Körperverletzung nichts von Baseballschlägern lesen, wohl aber von "gefährlichen Werkzeugen".

                   

                  Ich empfinde Mitleid mit jenen, die geistig nicht in der Lage sind, eine solche Abstraktion zu verstehen.

                  • 6G
                    60440 (Profil gelöscht)
                    @hans maier:

                    Abstrakt oder schwammig oder schlicht unscharf ? Schon mal was vom Bestimmtheitsgebot gehört, Sie Straftatenerfinder ? Nächstes Mal ist es eine Zeitung (kann gut gefaltet schnell zum Knüppel werden oder zur Vermummung taugen), dann ein Stofftuch oder eine KInderwindel (die waschbaren). Ganz nach Belieben, wie beim Strafvorwurf des asozialen Verhaltens, des Rowdytums oder der Boykotthetzte, gell ? Und wo kommen wir denn da hin, wenn Menschen im öffentlichen Raum eine Taucherbrille mit sich führen ? Schön wars in der DDR oder beim Freisler ...

                  • @hans maier:

                    Hans Maier, der große Jurist und Vereinfacher. Quelle des Rechts und Meister der Auslegung. Wie von Geisterhand verwandelt er unbestimmte Rechtsbegriffe in bestimmte Rechtsbegriffe. Meister der Abstraktion, wie du die Paragraphen virtuos anwendest. Wir loben und preisen dich.

                    • @Peter Latour:

                      Das mit dem großen Vereinfacher sagt ja nun wirklich der richtige.

                      Das, was sie Hans Maier vorwerfen, hat das Gericht getan, nämlich einen unbestimmten Rechtsbegriff in einen bestimmten zu verwandeln.

                      Was, so wie ich das mal gehört habe, sein Job ist.

                       

                      Auch ihre Einlassung, Generalprävention widerspreche dem Grundgesetz, obwohl der BGH und diverse Gerichtsurteile was anders sagen, kann man nur als Wunschdenken bezeichnen.

                       

                      Ansonsten immer wieder faszinierend, das für einige Leute mit Flaschen beworfen werden für Polizisten zum Beschäftigungsprofil gehört.

                       

                      Solche Leute schaden der guten Sache, und sonst nichts.

                      • 6G
                        60440 (Profil gelöscht)
                        @Peterbausv:

                        Das was das Gericht getan hat, ist aus einer Taucherbrille eine Vermummung zu machen und eine verdachtsunabhängige, grundlose Kontrolle nachträglich mit einer Verurteilung wegen einer Scheinstraftat zu sanktionieren. Das ist und bleibt in der Tat unbestimmt.

                • @60440 (Profil gelöscht):

                  Das eine Taucherbrille der Vermummung dienen könnte, ist ihnen wohl nicht in den Sinn gekommen.

                   

                  Aus dem § 17a: 'bei derartigen Veranstaltungen oder auf dem Weg dorthin Gegenstände mit sich zu führen, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern.'

                   

                  Aber Hauptsache, der andere lügt.

                  Sehr erwachsen.

                  • 6G
                    60440 (Profil gelöscht)
                    @Peterbausv:

                    Ich denke ja, eine Taucherbrille dient dem Tauchen.

                    Und wenn man ganz Hamburg zur grundrechtsfreien Zone erklärt, kann man auch mal angehalten, in Gewahrsam oder festgenommen werden, weil die Kumpeline dreadlocks trägt. Das war nämlich der Grund, den Rucksack des guten Stanislaw zu durchsuchen. Wie in der DDR als jeder Punk verdächtig, die braven, ordentlich angezogenen skinhead-Nazis aber nicht ...

                    • @60440 (Profil gelöscht):

                      Natürlich dient die Brille dem tauchen, aber man kann sich damit auch vermummen.

                      Und damit greift §17a.

                      Und nichts anderes hat Hans Maier klargestellt.

                      Die Rechtslage ist, Sachen mitzunehmen, mit denen man sich vermummen kann, ist auf Demos nicht erlaubt.

                      Und aufgrund dieser Rechtslage hat der Richter entschieden.

                       

                      Und das die Urteile keinen Bestand haben, wird man dann sehen, ist nur lustig, dass sie anderen Schaum vor dem Mund attestieren.

                      Ich sehe den eher bei ihnen.

                      • 6G
                        60440 (Profil gelöscht)
                        @Peterbausv:

                        Man kann ja so vieles, wenn man böswillig unterstellen will.

                        Dann wird aus ne Taucherbrille mal schnell eine Vermummung oder eben aus ner mehrfach gefalteten Zeitung oder ner Windel. Und wer so was in seinem Täschchen hat und ne Frau neben sich mit dreadlocks, der landet dann halt mal vorm Kadi und wird verurteilt.

                        Wie in der DDR halt.

                        Wers gut findet ....

                        • @60440 (Profil gelöscht):

                          Irgendwie unterstellen sie mir, dass ich das Urteil gut finden würde.

                          Wie kommen sie darauf.

                          Sie liegen in der Sache falsch.

                          Es bleibt aber eine Vermummung, die auf eine Demo mitgenommen wurde, und das ist verboten.

                          Das hat nichts mit gut finden zu tun, sondern mit Akzeptanz der Realität.

                           

                          War er auf dem Weg zur Demo?

                          Hat seine Begleitung gesagt.

                          Wollte er die Maske zur Vermummung nutzen? Irrelevant, da schon das mitführen verboten ist.

                          Wenn sie keine Ahnung haben, ob man die als Vermummung nutzen kann, informieren sie sich doch einfach mal, und schreiben sie dann, wenn sie das wissen.

                          Dann ist auch ihr Schaum vor dem Mund weg.

                           

                          Und die Murmeln wurden nicht berücksichtigt, das hat der Richter doch akzeptiert.

                          Also warum erwähnen sie etwas, was mit dem Fall nichts zu tun hat?

                           

                          Sie schaden der eigenen Sache, wenn sie jede linke Straftat schönreden, weil die richtigen die Täter waren.

                          Nur weil sie das Vermummungsverbot blöd finden, gibt es das trotzdem. Ist, wie gesagt, wie mit der Schwerkraft, da muss man mit leben.

                  • @Peterbausv:

                    So ist das eben. Wenn man inhaltlich nichts mehr beizutragen hat, beschränkt man sich auf Polemik.

                     

                    Spätestens vor dem Richter hilft dieses dummdreiste Gewäsch nicht weiter.

                    • 6G
                      60440 (Profil gelöscht)
                      @hans maier:

                      Beide Urteile werden keinen Bestand haben, sobald echte Richter sich den Fall angeschaut haben. Wetten ?

                      Im übrigen haben Sie weder Sach- noch Rechtskenntnis. Sie schwadronnieren und insinuieren. Das liegt am Schaum vorm Mund, der vernebelt die Sinne ...

                      • @60440 (Profil gelöscht):

                        Jetzt sind es also keine "echten" Richter, wenn einem das Urteil nicht passt.

                         

                        So schließt sich mal wieder der Kreis nach Rechtsaußen, frei nach Donald Trump

                         

                        "The opinion of this so-called judge ... is ridiculous and will be overturned!"

                        • 6G
                          60440 (Profil gelöscht)
                          @hans maier:

                          Gehn Sie nicht mit Taucherbrille aus dem Haus. Sonst kommen Ihre "Richter".

                          • @60440 (Profil gelöscht):

                            Sie haben das mit der Demonstration nicht verstanden, oder?

                             

                            Gehen sie nicht mit Taucherbrille, oder auch Windeln, oder anderem zum vermummen geeigneten Utensilien auf eine Demonstration.

                            Es gibt keine Liste mit Sachen, die man nicht mitnehmen kann, es gilt für alle Sachen, mit denen man sich vermummen kann.

                            Das ist verboten, das ist die Rechtslage.

                             

                            Der junge Mann war mit einer zum vermummen geeigneten Maske auf dem Weg zu einer Demonstration, dass ist das, was der Richter festgestellt hat, und nur und ausschließlich in diesem Zusammenhang ist das mitführen einer Maske eben nicht erlaubt, und nur in diesem Zusammenhang ist die Maske eben kein Sportgerät, sondern eine Vermummung.

                             

                            Das ist die Rechtslage, und wenn ihnen die Rechtslage nicht passt, kann ihnen keiner helfen.

                            Da können sie nämlich nichts dran ändern, ich auch nicht, keiner hier kann das.

                            Da müssen sie mit leben.

                            Wie mit der Schwerkraft, oder dass man nicht auf die heiße Herdplatte fassen sollte.

                            • 6G
                              60440 (Profil gelöscht)
                              @Peterbausv:

                              War er auf dem Weg zu einer Demonstration ? Steht nicht fest.

                              Wollte er die Taucherbrille zur Vermummung nutzen ? Steht nicht fest.

                              Geht das mit einer Taucherbrille überhaupt ? Keine Ahnung.

                              Wozu waren die Murmeln bestimmt ? Als Wurfgeschoss, wie der Staatsanwalt behauptete zunächst, bevor er den Vorwurf fallen liess ? Wer weiss.

                               

                              Was sicher ist: Es war eine verdachtsunabhängige Kontrolle außerhalb eines Demonstrationsbereichs. Sicher ist, dass Stanislaw kontrolliert wurde, weil seine Begleiterin dreadlocks hatte (wie verdächtig !).

                               

                              Und weil man nichts fand, musste man sich was ausdenken.

                              Und das ist geschehen.

                               

                              Und nun ist die Hamburger Unrechtsjustiz das Gespött der Republik. Zu Recht. Genau wie der lügnerische Bürgermeister, der faschistoide Einsatzleiter, die dummbrutal drauflosschlagenden Polizeibeamten, die noch dazu ihre Kollegen körperverletzten, mit Gas.

                               

                              Grundrechte außer Kraft gesetzt, egal.

                               

                              Staatsgäubige wie Sie sind das sichere Fundament jeden Unrechtsstaates, ob er DDR heisst, 3. Reich oder HH.

                               

                              Und kommt da ein Hansel in schwarzer Robe und verkündet Blödsinn, Sie glauben unbenommen, was er so schwadronniert und insinuiert.

                               

                              Das ist ein echtes Problem. In der Tat.

                              • @60440 (Profil gelöscht):

                                Das Problem ist, dass sie sich irgendetwas über diesen Fall ausdenken, ohne vor Gericht dabei gewesen zu sein oder die Begründung des Gerichts zu kennen.

                                Das sie ihre imaginierten Verschwörungstheorien für den Kampf gegen den Faschismus halten sei ihnen unbenommen.

                                Ist nur albern.

                                 

                                Über das Strafmass mag man ja wie immer diskutieren können, trotzdem ist eine Maske eine Vermummung und damit bei Demos verboten. Und das schon lange.

                            • @Peterbausv:

                              Er darf es nicht verstehen können, sonst müsste er sich schließlich eingestehen, dass das Urteil einwandfrei ist, womit sein simples Weltbild zusammen bräche.

                               

                              An der Stelle sei erwähnt, dass der Täter bei seiner Festnahme eine ganz andere Geschichte erzählt (die Gegenstände seien für eine Wanderung in der Wildnis bestimmt) hat als später vor Gericht. Seine weibliche Begleitung hat gegenüber einem Polizisten sofort erklärt, man sei auf dem Weg zur Demo, so dieser vor Gericht als Zeuge.

                               

                              Was hier ebenfalls unterschlagen wird ist die Tatsache, dass er auf dem Weg zu einem Democamp war, wo sein Hauptgepäck in seinem Zelt lagerte. Wieso er zu diesem Zeitpunkt ausgerechnet jene Gegenstände durch Hamburg schleppte...?

                               

                              Davon erfährt man aber in der taz nichts. Ein Schelm, wer böses dabei denkt.

                              • 6G
                                60440 (Profil gelöscht)
                                @hans maier:

                                Sie haben immer noch nicht begriffen, dass nicht etwa Stanislaw seine Version der Geschichte beweisen muss, sondern die Strafverfolgungsbehörden seine Straftat. Und das können sie nicht. Mit ner Taucherbrille und erfundenen Geschichten und Straftatbeständen.

                                Einwandfrei nicht.

                                Und belehrt wurde Stanislaw von den Beamten, die auch sonst alle Grundrechte mit Füßen treten, über sein Aussageverweigerungsrecht auch nicht. Warum auch ? Ist ja eh bloss nen Ausländer, gell, Maier ? In Rechtsstaaten (die grenzen höchsten an Hamburg) glt jede Aussage ohne entsprechende Belehrung ohnehin nicht.

                                Aber wo Verdachtsmomente, die in beschränkten Hirnen heranreifen zu ner Verurteilung einer Gefängnisstrafe reichen, kein Wunder.

                                • @60440 (Profil gelöscht):

                                  Sie sagen doch selber, dass sie nicht wissen, ob die Brille zur Vermummung geeignet ist, warum sprechen sie dann von erfundenen Straftatbeständen, obwohl das ausdrücklich das steht, dass man keine Vermummung zur Demo mitnehmen darf?

                                   

                                  Und wie kommen sie darauf, dass der gute Mann nicht über seine Rechte belehrt wurde? Das habe ich hier im Artikel und auch sonst noch nie gelesen.

                                   

                                  Aber wahrscheinlich gucken sie sowieso zu viele US-Filme, denn so etwas gibt es Deutschland bei der Festnahme eigentlich nicht.