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Aufarbeitung NachkriegszeitGegen den Mythos der Stunde Null

Erfolgsnarrativ infragegestellt: In Berlin tauschten sich Historiker über die Nazi-Präsenz in den Ministerien der Bundesrepublik nach 1945 aus.

Der Historiker Moshe Zimmermann, Teilnehmer der Kommission beim Auswärtigen Amt, im Haus der Wannseekonferenz Foto: Sandra Keil

Als Joschka Fischer, Bundesminister des Auswärtigen Amtes, im Juli 2005 eine Historikerkommission einsetzte, die sein Ministerium untersuchen sollte, war ihm die Aufmerksamkeit gewiss. Die unabhängige Aufarbeitung der dunklen Geschichte einer so wichtigen Institution, auf ausdrücklichen Wunsch derselben, durch ein groß angelegtes Forschungsprojekt – das hatte es bisher nicht gegeben.

Zur Geschichte der Bundesrepublik und der DDR gehörte ja gerade, lieber nicht so genau auf die Kontinuitäten in Staat und Gesellschaft zu schauen und sich stattdessen auf die mythologische „Stunde Null“ zu berufen: Vorher waren die Nazis, nachher die Demokratie.

Die Kommission sollte die Rolle des Auswärtigen Dienstes in der Zeit des Nationalsozialismus, den Umgang mit dieser Vergangenheit nach der Wiedergründung des Auswärtigen Amtes 1951 und die Frage personeller Kontinuitäten nach ’45 klären. Fünf Jahre später lagen die Ergebnisse vor. Es zeigte sich, wenig überraschend, dass „dass das Auswärtige Amt tief in die Verbrechen des 'Dritten Reiches’ verstrickt war“.

Baustein in der Diplomatenausbildung

Der neue Außenminister Guido Westerwelle versprach damals, dass die Studie in der Diplomatenausbildung künftig zu einer „festen Größe“ werden würde.

In der Ausbildung von Juristen spielt die Rolle des eigenen Standes bei der Vorbereitung, Ausübung und Legitimierung des nationalsozialistischen Terrors und das Versäumnis seiner juristischen Aufarbeitung nach ’45 immer noch so gut wie keine Rolle. Daher ist es begrüßenswert, dass auch das Justizministerium im Jahr 2012 eine eigene historische Kommission eingesetzt hat.

Die Forschergruppe beschäftigt sich nicht nur damit, wie das Justizministerium in den Fünfzigern und Sechzigern mit seiner eigenen Geschichte und mit NS-Tätern umgegangen ist. Die Forschungsergebnisse sollen künftig in die Ausbildung junger Juristinnen und Juristen einfließen, wie am Dienstag (26. April 2016) im Haus der Wannsee-Konferenz in Berlin zu hören war.

Die „Unabhängige Wissenschaftliche Kommission beim Bundesministerium der Justiz zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit“, wie sie mit vollem Titel heißt, hatte zum 5. Rosenburg-Symposium über „Die frühe Bundesrepublik und die NS-Vergangenheit“ an den Wannsee geladen. (Die Rosenburg war von 1950 bis 1973 Sitz des Ministeriums.) Vertreter der Aufarbeiter-Kommissionen, von denen es inzwischen viele gibt, waren zusammengekommen, um ihre ihre Forschungsdesigns zu vergleichen und sich über erste Ergebnisse auszutauschen.

Mehr als „Nazizählerei“

Historiker betreiben derzeit Auftragsforschung für die Bundesministerien für Arbeit und Soziales, für Inneres, für Wirtschaft und Energie, aber auch für den Bundesnachrichtendienst und das Bundeskriminalamt. Allerdings sind die untersuchten Zeiträume sehr unterschiedlich. Den größten Kraftakt leistet die Kommission beim Wirtschaftministerium, wie deren Sprecher Albrecht Ritschl deutlich machte: Sie untersucht den Zeitraum von 1917 bis 1990, um Kontinuitäten tatsächlich in einem großen Bogen erfassen zu können.

1910 war das Jahr, in dem viele der Beamte geboren wurden, die im „Dritten Reich“ Karriere machten, und in den Fünfzigern wieder an diese anknüpfen konnten.

Obwohl sich die Teilnehmer darüber einig waren, dass es bei ihrer Arbeit nicht um „Nazizählerei“ gehe, sind die Statistiken doch aufschlussreich. In vielen Institutionen stieg die Zahl ehemaliger Parteigenossen erst nach 1951 stark an. In der unmittelbaren Nachkriegszeit hatte die Kontrolle durch die Allierten deren Beschäftigung verhindert. Vor allem aber suchte man in dieser Zeit vermehrt nach Personal, um die Institutionen weiter aufzubauen.

Selbstrekrutierung beim Bundeskriminalamt

Besonders problematisch ist diese Phase beim BKA, wie Patrick Wagner zeigte: Ab 1951 beginnt im BKA ein „Prozess der Selbstrekrutierung“, was schon für sich genommen ein Problem ist. Zugleich sind zu diesem Zeitpunkt die weniger „belasteten“ Polizeibeamten schon zum großen Teil von den Landespolizeibehörden eingestellt worden. Übrig bleiben Leute, die in den Ostgebieten oftmals direkt an der Vernichtungsmaschinerie mitgewirkt haben und vor allem für die Bekämpfung von politischen Gegnergruppen qualifiziert sind.

Diese Männer sind von einer Bürgerkriegsmentalität geprägt und erledigen ihre Büroarbeit nicht nur metaphorisch mit einer geladenen Pistole im Halfter.

Warum haben die vielen alten Nazis in Ministerien und Behörden nicht viel mehr Unheil angerichtet und die Demokratisierung der Bundesrepublik sabotiert? Das ist eine Frage, die sich den Forschern stellt, und Patrick Wagner hat in Bezug auf das BKA eine klare Antwort: Diese Männer können ihre Fantasien nicht ausleben, sie werden eingehegt.

Anpassungsleistung und Pensionsansprüche

Eckart Conze, der an der Kommission des Auswärtigen Amts mitarbeitete, hat für solche Anpassungsleistung eine so einfach wie logische Erklärung: Nach Kriegsende mussten viele dieser Männern daran zweifeln, ob sie jemals wieder an ihr altes, bürgerliches Leben würden anknüpfen können. Jetzt ist ihnen ihre bürgerliche Sekurität – Reputation, Einkommen, Pensionsansprüche – zu wichtig, um sie einem ideologischen Projekt zu opfern.

Der Begriff der Belastung müsse historisiert werden, hat Andreas Wirsching in seiner Einführung zuvor nachvollziehbar argumentiert, und manche seiner Kollegen fassen ihn auch nur mit spitzen Fingern an, manche benutzen ihn dagegen distanzlos und ohne Anführungsstriche. Liest man ihn psychologisch, kann er allerdings auch von Nutzen sein.

Die Frage der individuellen Psychologie gingen Martin Münzel von der Kommission des Arbeitsministeriums und Helmut Kramer vom Forum Justizgeschichte von zwei verschiedenen Seiten an. Münzel fragte, ob das Bild rachelüsterner ehemaliger Parteigenossen in der jungen Bundesrepublik nicht etwas einseitig sei. Man könne sich doch auch vorstellen, dass Angehörige der NS-Funktionseliten nun mit gewisser Demut in die Welt blickten und sich vielleicht sogar aus innerer Überzeugung zu Demokraten wandelten.

Überraschende Loyalitäten

Helmut Kramer beschrieb an einem Beispiel Loyalitäten der anderen Art, wie sich etwa durch das Regime Benachteiligte oder gar Verfolgte für Leute einsetzten, die im Nationalsozialismus Karriere machten oder gar zu Tätern wurden, weil sie sie persönlich, als Menschen schätzten.

Eine wichtige Konsequenz für unser nationales Selbstbild hat die Arbeit dieser Kommissionen jetzt schon. Sie stellen das liebgewonnene bundesdeutsche Erfolgs-Narrativ in Frage: Die Bundesrepublik hat gut funktioniert, aber ob sie sich wirklich erfolgreich liberalisiert, ihre Vergangenheit tatsächlich nach dem Krieg „aufgearbeitet“ hat, ist eine andere Frage.

Kontinuität nationalsozialistisches Denken

Die Politik gegenüber „Asozialen“ und „Zigeunern“ etwa, um nur ein drastisches Beispiel zu nennen, war weiterhin von nationalsozialistischem Denken geprägt. „So toll hat das bei uns nicht geklappt“, fasste Christoph Safferling von der Kommission des Justizministeriums die Diskussion um Kontinuitäten zusammen.

Geklappt hat beim Treffen der Aufarbeiterkommissionen wiederum nicht, die gesellschaftlichen Folgen der weiterhin starken Nazipräsenz in Institutionen der Nachkriegszeit abgesehen von sehr spezifischen Befunden zu skizzieren, obwohl diese Frage auf der Tagesordnung stand.

Moshe Zimmermann, der selbst an der Kommission beim Auswärtigen Amt beteiligt war, fragte daher am Ende provozierend, was immer neue ministerielle Aufarbeitungskommissionen bringen: Ist das Ergebnis nicht more of the same? Schade, meinte Zimmermann, dass für die Erforschung der Nachkriegswirkung der Arbeit von Heinz Rühmann oder Veit Harlan nicht ebenso großzügig dotierte Kommissionen eingerichtet würden. Da ist was dran.

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5 Kommentare

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  • "...In vielen Institutionen stieg die Zahl ehemaliger Parteigenossen erst nach 1951 stark an. In der unmittelbaren Nachkriegszeit hatte die Kontrolle durch die Allierten deren Beschäftigung verhindert. Vor allem aber suchte man in dieser Zeit vermehrt nach Personal, um die Institutionen weiter aufzubauen...."

     

    Schade - da hätte Helmut Kramer - der alte Fuchs - mit einem der umfänglichsten Archive über Kontinuitäten im Justizbereich (u.a. Grundlage für - Furchtbare Juristen von Ingo Müller)

    Ja - da hätte Helmut weiterhelfen können.

    Das Schlüsselwort ist das sog. Huckpackverfahren – das über das Schema - Die Einstellung eines! Unbelasteten rechtfertigte die Einstellung eines! Belasteten - also vom 1:1 bis hin zum 1:4 !! pervertierte. Was im Klartext hieß - "Man mußte Nazi gewesen sein - um "Reinzukommen."

    Z.B. meine Penne – Direx noch 1955 ein Jude – anschließend exNapola-Nazi – der eine satte Reihe von nazi-konnotierten Lehrern nach zog. Und das bundesweit flächendeckend!

    Kurz – das hatte Methode. &

     

    Das fiel keineswegs vom Himmel - wenn auch beschleunigt durch den Kalten Krieg - sondern hatte seine Grundlagen in einer harmlos daherkommenden Verfassungsnorm des Grundgesetzes und des dazu ergangenen Ausführungsgesetzes & einer unüberschaubaren Ansammlung von Ausführungbestimmungen, Erlassen etc

     

    ff

    • @Lowandorder:

      ff und weiter mit dem - hö hö -

      Mythos der Stunde Null;)

       

      Art 131GG - That´s the goal of all that stuff.

      Kurz - Wer das nicht auf dem Schirm hat – der weiß nicht viel

      "Die Rechtsverhältnisse von Personen einschließlich der Flüchtlinge und Vertriebenen, die am 8. Mai 1945 im öffentlichen Dienste standen, aus anderen als beamten- oder tarifrechtlichen Gründen ausgeschieden sind und bisher nicht oder nicht ihrer früheren Stellung entsprechend verwendet werden, sind durch Bundesgesetz zu regeln. Entsprechendes gilt für Personen einschließlich der Flüchtlinge und Vertriebenen, die am 8. Mai 1945 versorgungsberechtigt waren und aus anderen als beamten- oder tarifrechtlichen Gründen keine oder keine entsprechende Versorgung mehr erhalten. Bis zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes können vorbehaltlich anderweitiger landesrechtlicher Regelung Rechtsansprüche nicht geltend gemacht werden."

       

      Der Deutsche Bundestag beschloss dazu das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (BGBl. I S. 307) mit Zustimmung aller Parteien des Bundestages einschließlich KPD und DRP ohne Gegenstimmen bei nur zwei Enthaltungen. Dieses sogenannte 131er-Gesetz besagte, dass alle öffentlich Bediensteten, die beim Entnazifizierungsverfahren nicht als Hauptschuldige oder Belastete eingestuft worden waren, wieder eingestellt werden durften. Nach § 10 durfte jeder Beamte, der zu dem Personenkreis des Art. 131 GG zählte und dienstfähig war, die ihm zustehende Amtsbezeichnung mit dem Zusatz „zur Wiederverwendung (z. Wv. oder auch z. W.)“ weiterführen.[1] Berufssoldaten durften den ihnen zustehenden Dienstgrad mit dem Zusatz „außer Dienst (a. D.)“ führen...

       

      ff

      • @Lowandorder:

        ff

         

        Klartext - „131er wurden umgangssprachlich alle die Staatsdiener genannt, die infolge der Kriegsauswirkungen beschäftigungslos geworden waren und Anspruch auf Weiterbeschäftigung erhoben. Das waren u. a. Beamte, Hochschullehrer und Richter aus den Vertreibungsgebieten, Beamte in nicht mehr existierenden Verwaltungen und Berufssoldaten sowie alle die, die wegen ihrer Betätigung im Deutschen Reich (1933 bis 1945) nach dessen Ende zunächst aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden waren. Dazu gehörten auch Angestellte und Arbeiter.“ https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_zur_Regelung_der_Rechtsverh%C3%A4ltnisse_der_unter_Artikel_131_des_Grundgesetzes_fallenden_Personen

         

        & das reichte später sehr sehr nachhaltig bis in Pensionen & Renten!!

         

        Die Inkorporierung der NS-Belasteteten war als Ausfluß eines breiten politischen Konsenses im übrigen vorrangig “Job“ der F.D.P. - Namen wie Achenbach & Mende dürfen da nicht unerwähnt bleiben. Bereits als Referendar vor allem aber dann als Richter mit der sog. Kriegesfolgenmaterie befaßter - war mir immer wieder atemberaubend – mit welcher Dreistigkeit und Leugnung offensichtlicher Umstände versucht wurde – materielle Vorteile aus den obigen Normen & Reglungen zu ziehen. Zwar ließen die penible “preußische“ Aktenführung viele dreiste Lügengespinste wie Kartenhäuser zusammenfallen ließen - aber - Das dreiste - in guter Kameradschaft zum gegenseitigen Vorteil “die Finger heben“ - war Gang & Gäbe. Gezielt institutionalisierte “Beweiserleichterungen“ - sicherten diese Komplotte dreist ab.

        All das kann für die (Wieder)einstellungen hochgerechnet werden.

        Saß doch zunehmend auf der anderen Seite des Schreibtisches festt ein “Gehuckepackter“

        Sieh oben mein Direx Nr.2!

         

        ff

        • @Lowandorder:

          ff & fin

           

          Die Untersuchungsergebnisse der Kommissionen mögen cum grano salis ja ok sein.

          Mosche Zimmermann Helmut Kramer sind über jeden Zweifel erhaben – das ja.

          Aber so ein Satz “Diese Männer können ihre Fantasien nicht ausleben, sie werden eingehegt.“ - ist mit Verlaub – blanker Ephemismus.

          Und wie die das klandestin bis offen konnten! Vielfältig belegt beschrieben etc.

          Die sich verstärkende Entwickung ab 1951 hat doch erst solche Ungeheuerlichkeiten wie Klaus Barbie – der Schlächter von Lyon – auf der Paytell der Schlapphüte!! möglich gemacht. Und diese Kette läßt sich – u.a. auch anhand des Braunbuchs DDR Ingo Müllers Furchtbare Juristen mühelos für alle relevanten Bereiche fortschreiben.

          Heinrich Lübke nur als Beispiel – die DDR/Stasi hatte einen ihn betreffenden Vorgang über seine Verstrickungen Peenemünde/KZ-Bau lanciert und hatte die Sache klar - “ über den Durst angefettet“. Das ja. Aber die Schlapphüte prüften den Aktendeckel!! - der war ein Fake! Das allein - wurde als alles entlastend in die Ministerien gemeldet.

          Die bereits zu ahnende Folge: Der Akteninhalt – der echt war & Lübke “das Genick gebrochen hätte“ - blieb ununtersucht.

          Rechtsanwalt Kaul stellte am BGH in einer Staatsschutzsache Befangenheitsanträge gegen zwei Bundesrichter – diese seinen auch schon Richter im Staatsschutzsenat des Reichsgerichtes im 1012jährigen gewesen. Sie waren.

          So ging & geht das. & in einer Vielzahl von Fällen.

          (Bizarre Ergänzung – Die KZ-Vernichtungsöfenbauer der Firm Topf & Söhne Erfurt -

          die in der DDR Verbliebenen saßen via SED gut im Sattel – stellten den „Rübergemachten“ den West-Kollegen die “Persil-Scheine“ aus.)

          Noch Fragen?!

  • Es ist erschreckend, wenn man nur acht Jahre nach Kriegsende geboren wurde und solche Geschichtsrelativierung hier erleben muss. Das "Braunbuch", in der DDR 1965 erschienen, hat bereits zu Lebzeiten der Nazijuristen und anderer Würdenträger genauestens über deren Verbrechen Auskunft gegeben. Penibel ist dort verzeichnet, in welchen Institutionen sie nach dem Kriege als leitende Beamte tätig waren. Die Konsequenz war das Verbot dieses Buches in der BRD. Der Besitz war strafbar.

     

    Wer dass jetzt unter den Teppich mit ein wenig Psychologisieren oder offener Manipulation kehren will, macht sich der Geschichtsfälschung schuldig. Als ob nicht in der BRD-Zeit Kommunisten wieder eingesperrt wurden, lästige Zeugen bedrängt oder aus dem Land geekelt wurden. Die erschreckende Tatsache ist eine ganz andere:

    die Mentalität des deutschen Volkes hat sich nicht geändert und deshalb wird die verbrecherische Einstellung, die zu solchen Taten führte, als ein normaler Bestandteil des deutschen Bürgertums empfunden. Da wurden etliche Täter der "Aktion Silbertanne" nicht an die Niederlande ausgeliefert, weil ein solcher Jurist herausfand, dass ein ausländisches Mitglied der SS im 3. Reich als Reichsbürger angesehen wurde. Weil aber die Reichsbürger zu Bundesbürgern mutierten, dürfen sie nicht ausgeliefert werden. Die Mörder kamen straffrei oder mit lächerlich geringen Strafen davon.

     

    Heute haben dubiose Organisationen wie der Veldensteiner Kreis ein großes Interesse an Geschichtsrevision und mir graut bei dem Gedanken, dass nach meinem Ableben eine Koalition aus CDU/CSU/SPD/AfD behaupten wird, im Nazi-Reich habe man nur Kriminelle und nichtintegrierte Volksgenossen verfolgt.