Repression in Russland: Rote Karte für NGOs
Das Oberhaus präsentiert eine „Patriotische Stop-Liste“. Ausländischen Organisationen, die darauf vermerkt sind, droht das Aus.
Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall. Die patriotische Liste enthält ausländische Organisationen – Nichtregierungsorganisationen (NGOs) – die der Föderationsrat für die verfassungsrechtliche Ordnung Russlands als gefährlich einstuft. Wer in diesem Verzeichnis auftaucht, soll demnächst unter das im Mai verabschiedete Gesetz über „unerwünschte“ ausländische Organisationen fallen und wird die Arbeit in Russland wohl einstellen müssen.
Die Drangsalierung der Zivilgesellschaft ist bereits seit Amtsantritt von Präsident Wladimir Putin vor 15 Jahren ein Steckenpferd des Staatsapparats. Mit Beginn von Putins dritter Amtsperiode 2012 erreichte die Einschüchterung der Bürgergesellschaft jedoch eine neue Dimension. Es geht nicht mehr darum, nur deren Arbeit zu erschweren. Inzwischen sollen die NGOs zum Aufgeben gezwungen werden.
Seit 2012 müssen sich Organisationen mit ausländischer Finanzierung schon als „ausländische Agenten“ bezeichnen und im Namenszug darauf verweisen. Das Gesetz über „unerwünschte Organisationen“ droht darüberhinaus mit noch drakonischeren Strafen.
Angst vor selbstbewussten Bürgern
Anlass die Schrauben noch weiter anzuziehen, waren die Proteste auf dem Maidan in Kiew im vergangenen Jahr. Obwohl es immer weniger davon gibt, jagt auch der letzte selbstbewusste Bürger dem Kreml noch Angst ein.
Am Mittwoch stellte der Föderationsrat die Liste zusammen und reichte sie an die Generalstaatsanwaltschaft, das Außen- und Justizministerium weiter – mit der Bitte, die Organisationen auf Verfassungsverträglichkeit zu prüfen. 12 NGOs enthält das Verzeichnis, darunter sieben US-Institutionen, zwei polnische sowie zwei ukrainische Einrichtungen. Die bekanntesten US-Organisationen sind die Open Society des Soros Fonds, Freedom House und die McArthur Stiftung, die neben der Moskauer Carnegie Niederlassung noch 20 weitere NGOs mit finanziert.
Der Weltweite Ukrainische Koordinationsrat, der sich mit Fragen der ukrainischen Diaspora befasst, ist genau so betroffen wie die Feldmission für Menschenrechte der Krim. Ihr Vorsitzender Andrei Jurow sitzt auch im Menschenrechtsrat des russischen Präsidenten. „Natürlich ist es angenehm, wenn man uns für so mächtig hält wie amerikanische Strukturen mit riesigen Budgets“. Gleichzeitig entbehre es auch nicht der Komik, meinte Jurow. Ob die Listung auch für ihn als Mitglied des Menschenrechtsrates Folgen haben könnte, wusste er noch nicht.
Initiator der Liste ist der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses des Föderationsrates Konstantin Kosatschew. Ursprünglich hatte er Ende Juni dazu geraten, die Zusammenstellung der Liste „im Interesse der Transparenz“ nicht unter Zeitdruck anzugehen. Zwei Wochen später stellt er die Lage anders dar: angesichts der „offensichtlichen Bedrohungen“ wurde beschlossen,“ mit einer ersten, nicht breiten, aber zielführenden Liste“ zu beginnen. Worin die akuten Bedrohungen bestehen, sagte der Senator gleichwohl nicht.
Sein Kollege Wiktor Oserow war unterdessen überzeugt, dass der Kommission bei der Auswahl keine Fehler unterlaufen seien. Alle aufgeführten Organisationen würden auch mit dem Stempel „unerwünscht“ im Verbotsregister landen.
Kosatschew hatte schon im Vorfeld verraten, dass die Duma einige Dutzend Organisationen für eine Fortsetzung der Liste vorsortiert hätte. „Die geopolitischen Gegner Russlands machen nicht erst seit einem Jahrzehnt mit Hilfe der NGOs Politik“, sagte der Senator. In Zeitungsberichten hatte es zunächst geheißen, auch Human Rights Watch, Amnesty International, Memorial International und die deutsche Bosch-Stiftung seien schon aufs Korn genommen worden.
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