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Debatte Vergewaltigungsparagraf„Nein“ heißt endlich „Nein“

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Vergewaltigung ist in Deutschland bisher zwar verboten. Doch wo sie beginnt, ist Auslegungssache. Der Europarat stärkt nun die Rechte der Frauen.

Bisher reichte es nicht aus, wenn eine Frau den Geschlechtsverkehr ausdrücklich ablehnte. Bild: imago/McPhoto

E igentlich ist es eine Selbstverständlichkeit, doch in Deutschland wurde sie erst einmal mit ungläubigem Staunen quittiert: Wer sexuell in eine Frau eindringt, obwohl sie das abgelehnt hat, soll sich künftig strafbar machen.

Dies fordert die Istanbul-Konvention des Europarats, die am 1. August in Kraft getreten ist. Die Konvention schreibt vor, dass die Staaten jede „nicht einverständliche sexuell bestimmte Handlung“ unter Strafe stellen. Deutschland hat die Konvention unterzeichnet, ist also zur Anpassung seines Strafrechts verpflichtet. Damit würde die alte Losung der Frauenbewegung „no means no – Nein heißt Nein“ endlich umgesetzt.

Ein Selbstläufer ist das aber nicht, wie das Verhalten von Justizminister Heiko Maas (SPD) zeigt. Erst behauptete er, dass die deutsche Rechtslage schon den Anforderungen der Konvention genüge. Wer das nicht erkenne, sehe das Thema Vergewaltigung wohl „zu weiblich“, soll er laut Spiegel gesagt haben. Aus Parteiräson und auf Druck einiger Ministerinnen plant er nun zwar doch eine Reform, startete aber erst einmal eine Umfrage bei den Ländern, ob wirklich Bedarf bestehe.

Auch manch liberale Juristen, wie der BGH-Richter Thomas Fischer, reagieren allergisch, wenn „Strafbarkeitslücken“ geschlossen werden sollen. Es geht hier aber nicht um die – tatsächlich problematische – Bestrafung von Meinungen, Vorbereitungshandlungen oder abstrakt gefährlichem Verhalten. Nein, hier geht es um den konkreten Schutz der körperlichen Integrität und der sexuellen Selbstbestimmung, also um zentrale Werte eines rechtsstaatlichen Strafrechts.

Ein „Nein“ ist nicht genug

Laut deutschem Strafgesetzbuch (Paragraf 177) gilt derzeit ein Geschlechtsverkehr nur dann als Vergewaltigung, wenn er mit Gewalt oder bestimmten Drohungen erzwungen wurde oder wenn der Täter eine schutzlose Lage ausnutzte. Es genügt also nicht, dass eine Frau eindeutig Nein gesagt hat und der Mann dann trotzdem in sie eindringt.

So wird zum Beispiel nicht als Vergewaltigung bestraft, wenn die Frau den abgelehnten Sex über sich ergehen lässt, weil die Kinder im Nachbarzimmer schlafen und diese von dem Konflikt nichts mitbekommen sollen. Zwar müsste der Fall nach der neuen Konvention bestraft werden. Mit dem deutschen Recht ist das aber nicht möglich, denn es wurde weder Gewalt angewandt noch angedroht, noch wurde eine schutzlose Lage ausgenutzt.

Aber auch bei allen drei gesetzlichen Merkmalen der Vergewaltigung gibt es große Strafbarkeitslücken, vor allem weil sie von den Gerichten sehr eng ausgelegt werden.

So gilt es nicht als nötigende Gewalt, wenn sich der Mann gegen Proteste der Frau einfach auf sie legt. Denn dies sei bereits Teil der sexuellen Handlung und keine Gewalt zur Erzwingung des Sex. Auch das plötzliche Packen an der weiblichen Brust könne keine sexuelle Nötigung sein, weil die überraschte Frau noch gar keine Ablehnung geäußert hatte.

Außerdem muss die Gewalt in der konkreten Situation ausgeübt werden, es genügt nicht, dass in einer Beziehung ein allgemeines Klima der Gewalt herrscht. So gilt es nicht als nötigende Gewalt, wenn der Mann früher gewalttätig war und die Frau Angst vor erneuten Prügeln hat, falls sie sich ihm verweigert.

Einwilligung in Todesangst

Auch bei der Nötigung per Drohung gibt es große Strafbarkeitslücken. So muss sich die Drohung hier ebenfalls auf die konkrete Situation beziehen. Was das heißt, zeigt folgender Fall, den der Bundesgerichtshof (BGH) 2012 entscheiden musste: Ein Mann suchte seine Exfrau auf, um eine Aussprache zu erzwingen.

Dort erschießt er einen Besucher und droht der Frau, sie sei „die nächste“, wenn sie nicht mitkomme. Sie begleitet ihn in ein Hotel, wo er plötzlich Sex fordert; in Todesangst willigt sie ein. Der BGH kann darin keine Vergewaltigung erkennen – denn die Drohung des Mannes habe sich auf eine Aussprache bezogen, nicht auf Sex.

Außerdem erfasst der Vergewaltigungsparagraf nur Drohungen mit einer Gefahr für Leib und Leben. Es greift zum Beispiel nicht, wenn ein Mann seiner ausländischen Frau droht, er werde ihre Abschiebung einleiten, falls sie sich ihm sexuell verweigert.

Meist bleibt der Täter straffrei

Selbst das erst 1997 eingeführte Merkmal „Ausnutzen einer schutzlosen Lage“ wird von der Rechtsprechung so eng ausgelegt, dass es kaum zusätzlichen Schutz bringt. So verlangt der BGH, dass die Lage für die Frau „objektiv“ schutzlos sein muss, es genüge nicht, dass sie das nur annimmt. Wenn zum Beispiel Menschen in der Nähe waren, die die Frau durch Schreien hätte alarmieren können, verneint der BGH eine schutzlose Lage, auch wenn die Frau von diesen Menschen gar nichts wusste.

Nur in wenigen dieser Konstellationen kann die Tat aufgrund einer anderen Norm bestraft werden, etwa als Nötigung. Meist aber bleibt der Täter derzeit straffrei qua Gesetz – was schlichtweg nicht akzeptabel ist.

Hauptargument vieler Reformskeptiker ist die schwierige Beweisbarkeit von Sexualdelikten ohne Gewaltanwendung. Doch schon heute setzt eine Vergewaltigung nicht zwingend Gewalt voraus. So hinterlässt eine Drohung keine ärztlich attestierbaren Spuren, ebenso wenig das Ausnutzen einer schutzlosen Lage.

Es ist deshalb abwegig, strafwürdiges Verhalten nur wegen möglicher Beweisprobleme straffrei zu lassen. Eine vergewaltigte Frau sollte selbst entscheiden können, ob sie Anzeige erstattet oder nicht.

Es ist ein Männerstrafrecht

Es braucht auch niemand Angst vor einer Bürokratisierung der Sexualität haben. Auch künftig müssen vor dem Sex keine Einverständniserklärungen unterschrieben werden. Für die Strafbarkeit wird vielmehr entscheidend sein, dass der Mann den erkennbaren Willen der Frau missachtet und trotzdem in sie eindringt.

Dass dies nicht schon längst der Maßstab der Strafbarkeit ist, kann historisch wohl nur damit erklärt werden, dass typischerweise Männer die Täter und Frauen die Opfer sind.

Wäre es umgekehrt, sähe das Strafrecht schon seit Jahrhunderten so aus, wie es erst jetzt zum europäischen Standard wurde.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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35 Kommentare

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  • Nach meiner Erfahrung ist es verdammt schwer eine Vergewaltigung anzuzeigen. Man wird schnell als unglaubwürdig abgestempelt obwohl wie in meinem Fall eindeutige Beweise vorlagen. Schlimm ist es auserdem das viele Opfer durch sogenannte KO Tropfen nicht nur wehrlos gemacht werden, sondern das man dadurch teilweise oder gesamt Erinnerungslücken erhält. Die Annahme die ich schon dazu gehört habe, dass dann das ganze ja nicht so schlimm ist und man es ja nicht wirklich erlebt hat ist ein Unverschämtheit. Meiner Meinung ist das Problem vor allen Dingen auch ein gesellschaftliches, das nicht nur das Gesetz sondern auch andere Bereiche betrifft, zb. Mediziner. Außerdem ist es ein Politisches denn wo kein Opfer auch keine Täter. Außerdem wiegt manchmal eine schlimme Straftat nicht soviel wie Machpolitische Interessen., Die Meinung eine Vergewaltigung nicht anzuzeigen, wie manche Politiker dieses sogar in den Medien erklären, finde ich geradezu unglaublich. Ich denke auch dass es nicht einfach ist eine Vergewaltigung anzuzeigen, außerdem ist es ein enormer gesellschaftlicher Druck, dieses zu tun. Zeigt man eine Vergewaltigung nicht an wird man aber auch von vielen Seiten bespuckt und zu guterletzt gab es dann keine Gewalttat und man bleibt in der Zielscheibe der Täter. Außerdem sollte eines mal klar sein. Täter haben viel Zeit sich ein Alibi und Erklärungen zu basteln und viele können immer besser lügen als einer. Als Opfer hat man nur die Wahl die Wahrheit zu sagen und diese ist wahrscheinlich oft lückenlos. Ein Opfer ist traumatsiert und nicht immer in der Lage alles logisch zu erzählen. Dadurch wird eine Aussage schnell als Lüge abgetan. Meiner Meinung liegt dort viel im argen und es gibt gott sei dank ein in dubio pro reo aber kein in dubio pro ein Opfer.

  • Egal welche Recht setzende Gewalt etwas festlegt, sie sollte zwischen Sitte und Strafrecht zu unterscheiden wissen. Nach sittlichen Maßstäben ist jede nicht einvernehmliche und sogar jede einseitg Lust bringende Geschlechtsgemeinschaft verwerflich. Das Strafgesetz kann allerdings nur bestrafen, was auch beweisbar ist. Insofern ist die Beschränkung der Strafbewehrung auf nicht einvernehmliche Gewaltanwendung durch aus sinnvoll, weil sie vom Geschädigten zweifelsfrei bewiesen werden kann und muss. Ein Strafgesetz, das diese Beweisfähigkeit des Vorgehens außer Acht lässt, ist willkürlich und daher Unrecht.

  • Ein sehr guter Artikel. Was die Umsetzung der noch ausstehenden Reform betrifft, ist Optimismus leider nicht angebracht, denn der Unwille, Vergewaltiger zu verurteilen, wird in Gerichten weiter bestehen bleiben. Dass dieser Unwille vorhanden ist, lässt sich an den vielen Bewährungsstrafen für Vergewaltiger ablesen (Bewährungsstrafen machen den Großteil der Urteile bei Verurteilung von sexueller Gewalt aus).

     

    Das BGH spielt eine erschreckend täterfreundliche Rolle. Denn es gab ja bereits 1997 eine Gesetzesreform, mit der die Lage für Betroffene von sexueller Gewalt verbessert werden sollte. Durch die Gesetzesauslegungen des BGH wurden die Forschritte allerdings nicht nur rückgängig gemacht, sondern faktisch der Maßstab für eine Verurteilung erhöht. So ist der Anteil von Verurteilungen angezeigter Vergewaltiger von ca. 25% Mitte der 80er auf 13% im Jahr 2005 gesunken. Inzwischen liegt die Rate bei 8% (2014). Gut nachvollziehbar ist die Rolle des BGH hier beschrieben: https://dieausrufer.wordpress.com/2012/09/15/den-fluchtweg-nicht-geplant/ .

    Daß Maas nun eine Umfrage bei den Ländern macht, ob eine Reform notwendig ist, zeigt, wie groß der Unwille ist, am derzeitigen Täterrecht tatsächlich etwas zu ändern und das Recht von Vergewaltigungsopfern Ernst zu nehmen. Denn Maas hat bereits im vergangenen Jahr die Fallanalyse des bff erhalten, in dem drastisch und deutlich nachvollziehbar dargelegt wird, wie unzumutbar und ungerecht die derzeitige Lage für Betroffene von sexueller Gewalt ist (abrufbar hier: http://www.frauen-gegen-gewalt.de/fallanalyse-zu-schutzluecken-im-sexualstrafrecht.html).

     

    Die Zähigkeit, mit der sich hier seit Jahrzehnten gegen Veränderungen gestemmt wird, ist erschreckend. Umso wichtiger, daß die Medien am Ball bleiben.

  • Auch die "Mütter-Rente" ist geschmacksneutral formuliert. Aber hier gilt es ja Opferrollen zu hätscheln. Wie mich das in der taz anwidert: Frau = Opfer und gut; Mann = Täter und böse

     

    Männerstrafrecht? Herr "promovierter Jurist" schon mal im § 183 StGB gelesen?

     

    Für Männer die Hilfe brauchen gibt es kein Geld. Frauen bekommen sogar ihr eigenes Ministerium, weil Leute wie Sie Herr Rath den Menschen einreden, dass das Opfer eine Gewalttat nur eine Frau sein kann - und der Täter muss ein Mann sein.

    http://www.shz.de/schleswig-holstein/panorama/beratung-fuer-missbrauchte-maenner-steht-vor-dem-aus-id8400296.html

  • Weltweit mögen Sie mit Ihrer Statistik vielleicht recht haben, denn es gibt einige Regionen, da ist die Vergewaltigung von Männern (durch Männer) ebenso an der Tagesordnung wie der von Frauen (durch Männer).

    @Marlamarie Es gibt eine grosse Dunkelziffer von Falschbeschuldigungen, da die Staatsanwaltschaften in dieser Richtung nicht ermitteln. Selbst bei klaren Indizien für eine Falschbeschuldigung wird lediglich das Verfahren eingestellt. Die Fälle, die sich belegen lassen, sind Fälle bei denen bereits verurteilte Nichttäter ein Wiederaufnahmeverfahren durchziehen konnten. So ein Wiederaufnahmeverfahren hat ausserordentlich hohe Hürden, so dass die meisten zu Unrecht verurteilten Nichttäter, ihre Unschuld nicht belegen können. Selbst dann sind Verurteilungen des Nichtopfers als Täterin sehr selten. Wenn es nicht offensichtlich ist, wird die Staatsanwaltschaft nicht ermitteln, ob die Vergewaltigung nicht nur nicht bewiesen werden kann, sondern ob sie vorsätzlich erfunden wurde. Dies hat zur Folge, dass selbst bei erwiesener Unschuld viele Nichtopfer nicht als Täterinnen verurteilt werden und in den Statistiken weiterhin als ungesühnte Vergewaltigungen gezählt werden. Um die eigentlichen Opfer kümmert sich niemand - wirklich niemand.

    Auf Ihre Frage nach einem konkreten Beispiel, sehen Sie sich z.B. den Fall Horst Arnold (http://de.wikipedia.org/wiki/Justizirrtum_um_Horst_Arnold) an. Das Aktenzeiche des Wiederaufnahmeverfahrens beim Landgericht Kassel ist z.B. 1620 Js 16973/08

  • „Wer sexuell in eine Frau eindringt, obwohl sie das abgelehnt hat, soll sich künftig strafbar machen.“

     

    Wenn der Staat mit Strafsanktionen soweit vordringt in den Privatbereich der Bürger, dann gute Freiheit, gute Nacht der ruhigen Nacht mit seinem Lebenspartner/in.

     

    Ich empfehle allen Frauen und Männern, sich notariell wechselseitig von der Strafbarkeit sexueller Handlungen in der Beziehung befreien zu lassen. Widerruf dieser Gegenseitigen strafrechtlichen Befreiung sollte ausschließlich schriftlich und gegen Empfangsbekenntnis bzw. wirksamer Zustellung erfolgen.

     

    Was kommt als nächstes? Furzen im gemeinsamen Ehebett als Straftatbestand

    • @Nico Frank:

      "„Wer sexuell in eine Frau eindringt, obwohl sie das abgelehnt hat, soll sich künftig strafbar machen.“

       

      Wenn der Staat mit Strafsanktionen soweit vordringt in den Privatbereich der Bürger, dann gute Freiheit, gute Nacht der ruhigen Nacht mit seinem Lebenspartner/in. "

       

      Ich verstehen Sie jetzt nicht.

      Dringen Sie denn gerne in Ihre Partnerin ein, wenn diese das abgelehnt hat?

       

      Vielleicht sollten Sie Ihren Blickwinkel auf einvernehmlichen Sex mal geraderücken?

      • @negramaro:

        So, ich bekenne mich gern: Ja, ich dringe gerne in meine Partnerin ein, wenn diese das abgelehnt hat.

         

        Hmm ob ich das jetzt so stehenlasse und auf Bildung und Intelligenz vertraue? Nee, besser nicht. Ich erklärs also dann doch mal kurz, auch gern mit einem Link:

         

        http://de.wikipedia.org/wiki/BDSM

         

        Es ist übrigens bizarr wie sich die ansonsten ach so feine taz-Community hier ausnahmsweise mal nicht an der völlig indiskutabel genderbezogenen Darstellung stört, herrlich, ich merks mir für die nächste "Frauen sind doof" und "Männer sind allesamt Schweine" Diskussion, die kommt garantiert. Sonst hat der spießbürgerliche Möchtegernlinke ja nichts mehr um sich zu echauffieren ;)

        • @Concise:

          Ich hab auch einen Link für Sie:

           

          http://de.wikipedia.org/wiki/Facepalm

          • @negramaro:

            Kurios! Sie haben es im Originalbeitrag von Nico Frank nicht geschafft aber jetzt haben Sie es verstanden? Dann ist ja meine Mission erfolgreich gewesen, vielen Dank :)

             

            Viel Spaß noch dabei und ich hoffe Sie verstehen jetzt etwas besser wieso es rechtlich für Menschen die einander Vergewaltigungen vorspielen schwierig werden könnte. Übrigens: den Wunsch nach sanfter Vergewaltigung ist bei Vertretern beider Geschlechter stark ausgeprägt (oder was meinen Sie woher die Handschellen in all den Schlafzimmern kommen? Na sicher nicht vom Vanillekuschelheititeiti).

             

            Ist schockierend, hm? Na immerhin gibts ja Menschen die Ihnen aushelfen Bildungslücken zu schließen und so. In meinem Schlafzimmer hat der Staat jedenfalls nichts verloren und das ist auch gut so.

            • @Concise:

              Aber süß, wie Sie meinen bei mir Bildunglücken schließen zu müssen.

               

              Wirklich, Sie sind niedlich.

    • 6G
      62859 (Profil gelöscht)
      @Nico Frank:

      Denkst du wirklich in eine Frau "eindringen, obwohl sie das abgelehnt hat" ist mit Furzen im Ehebett gleichzusetzen?

      Dein Kommentar hat mich sehr unangenehm an den Satz erinnert: FeministInnen glauben nicht dass alle Männer Vergewaltiger sind, Vergewaltiger glauben dass alle Männer vergewaltigen.

      Ich hab dir netterweise noch den Link hinzugefügt zusammen mit einem Link zu der Studie die dort zitiert wird.

      Wenn du wirklich glaubst dass es keine große Sache ist deinen Penis in die Vagina einer Frau zu stecken die dir schon gesagt hat dass sie dies nicht möchte, halte ich es für nicht abwegig dass du selbiges auch schon gemacht hast.

       

      http://dbzer0.com/blog/feminists-dont-think-all-men-are-rapists-rapists-do

       

      http://jezebel.com/5404064/rapists-admit-repeated-crimes--as-long-as-you-dont-call-it-rape

  • Schade, dass man das Urteil nicht eingestellt hat, der erschiesst ein Mann seinen "Nebenbuhler " zwingt die Frau mit zukommen und der Sex mit ihr ist dann einvernehmlich, solang eben §§§ über den gesunden Menschenverstand herrschen, muss man sich über nix wundern!

  • Das Gesetz ist übrigens geschlechtsneutral formuliert, ihr Genies. Aber Täter-Opfer-Verhältnis (Mann-Frau) muss ja hochgehalten werden.

    • @Hackbraten:

      Nur mal in die Runde gefragt: Kennt jemand den Satz "Wenn du es jetzt nicht tust, dann suche ich mir eben einen anderen"?

       

      Wie bringe ich das mit dem im Artikel zitierten Satz "Die Konvention schreibt vor, dass die Staaten jede „nicht einverständliche sexuell bestimmte Handlung“ unter Strafe stellen" zusammen.

       

      Das kann ja heiter werden...

      • @Trango:

        Nur aus Filmen.

  • Die meisten Menschen sind gar nicht in der Lage, eindeutig "Nein", oder eindeutig "Ja" zu sagen. Wenn mir jemand partout ein "Ja" , oder ein "Nein" abverlangt, dann fühle ich mich auch persönlich bereits in eine Zwangslage gedrängt. Ich sehe Sexualität eher als ein dynamisches Geschehen, in dessen Verlauf sich Lust und Verlangen gegenseitig aufbauen, oder eben auch nicht. Vergewaltigung ist dagegen die Durchsetzung des eigenen Willens gegenüber jemand anderes. Das beschränkt sich ganz und gar nicht auf Sexualität. Dass in dieser Gesellschaft Sexualität im Sinne von miteinander Lust aneinander zu haben, für viele Menschen unbekannt ist, liegt am Vergewaltigungscharakter der Gesellschaft insgesamt. Das Strafrecht muss dagegen so wirkungslos bleiben, wie ein Staubsauger auf dem Mond gegen den Staub.

  • Sie haben Heiko Maas also erfolgreich vergewaltigt, die Frauenrechtlerinnen des djb, des dim oder des bff. Er hat zwar nicht gewollt, der gute Mann, gemusst hat er letztendlich aber doch. Der "Druck" war offenbar zu groß, als dass sich der Justizminister hätte wehren können gegen das, nun ja, Eindringen von außen. Jetzt können sich die Damen, die ihn "in die Zange genommen" haben wollen, öffentlich damit brüsten. Und Maas kann nur die Seiten wechseln. Da sage noch mal einer, Frauen sähen das Thema Vergewaltigung "zu weiblich"!

     

    Dabei liegt es tatsächlich nicht am Recht. Wenn wirklich jeder verurteilt werden würde, der "Sex [...] durch Drohung oder durch Ausnutzung einer schutzlosen Lage erzwingt", dann müssten auch alle Bosse in den Knast, die Frauen mit der Angst um ihren Job gefügig machen. Ein Job ist schließlich die Voraussetzung für vieles – und nicht so leicht ersetzbar, wenn man ihn verliert. Dass man von seinem guten Recht was hat, wenn man es tatsächlich bekommt von Staates Gnaden, ist jedenfalls nicht unbedingt gesagt.

     

    Womöglich wollen die Frauenrechtlerinnen mit ihrem Aktionismus ja nur darüber hinwegtäuschen, dass sie gegen diese Tatsache genau so machtlos sind, wie Heiko Maas. Darin jedoch, dass es gefährlich werden kann für den gewählten Machthaber, wenn er sich als nicht mächtig genug erweist, ist man sich dann vielleicht schon wieder einig.

     

    Am besten wäre es vermutlich, es gäbe keine Zwänge mehr. Dann könnten Frauen vorher gehen. Und Männer brauchten nicht erst so brutal zu werden, um ihre Grenzen aufgezeigt zu kriegen. Das allerdings ist nur ein frommer Wunsch. Die Macht, heißt es, sei schließlich nicht verzichtbar hier und jetzt. Der Mensch sein lediglich ein Tier. Man müsse ihn in einen Käfig stecken, damit er andere nicht dominiert. Für Feministinnen gilt das natürlich nicht – und auch für Minister, die sich mit Gewalt von ihnen überzeugen lassen. ;-D

  • Die Rechtspraxis ist durchaus nicht so einseitig männerfreundlich wie hier angeführt. Viele Fälle von Fehlurteilen sprechen hier eine andere Sprache. Was hier dogmatisch am Tatbestand fehlt wird durch merkwürdige Beweisumkehrmechanismen wettgemacht. Wenn die Aussage einer Frau der einzige Beweis ist und dieser Beweis in Teilen nachweislich falsch ist, wird teilweise trotzdem verurteilt, weil die Fehler ein Hinweis auf eine Traumatisierung wären. Ein Mechanismusm, den Hexenprozesse nicht besser erfinden hätten können.

    Eine klar formulierte Ablehnung ist das eine - eine konkludente Einwilligung in etwas, was vorher nicht gewollt war, das andere. Wenn Frau und Mann beide sagen, dass sie keinen Sex haben wollen und sich dann aber beide anders verhalten, so kann es nicht sein, dass der Mann als Vergewaltiger dasteht.

    Darüber hinaus gibt es sehr problematische Auswüchse des bedingten Konsenses. Wenn eine Jüdin in Israel mit einem Mann Sex hat in der Meinung, dass der Mann ein Jude wäre und sich dann als Muslim herausstellt, gilt dies dort als "Vergewaltigung". Sex unter der Annahme von bestimmten Fakten oder zur Erreichung bestimmter Dinge kann nicht zur Vergewaltigung umdeklariert werden, wenn sich die Fakten als anders herausstellen oder der erwünschte Erfolg nicht einstellt.

    Gleiches gilt für den angeführten Fall eines Gewalttäters. Fordert dieser Sex gegen den Willen der Frau, so ist dies Vergewaltigung. Bietet die Frau ihm Sex an um ihn zu besänftigen oder auch nur aus Angst vor weiterem Unheil, so ist es keine.

    Zusammenfassend gibt es durchaus Reformbedarf - bei den Tatbeständen sollte verschärft um bei den Beweisregeln eingeschränkt werden. Vorsichtig ist jedoch geboten, da es viel überschiessenden Reformeifer gibt von Frauen, die lieber 100 Männer unschuldig einsperren wollen als einen Vergewaltiger unbehelligt zu lassen. So etwas gibt es sonst nur in Diktaturen, in denen jeglich Denunziation ohne ausreichende Beweise zur Verurteilung führt.

    • @Velofisch:

      verstehen sie mich nicht falsch: es muss furchtbar sein, unschuldig einer vergewaltigung bezichtigt zu werden. es ist aber auch nicht gerade besser, wenn es nicht als vergewaltigung verurteilt, weil die strafrechtlichen voraussetzungen nicht gegeben sind und man aber trotzdem eine eindeutige vergewaltigung hinter sich hat.

       

      das strafrecht, wie es derzeit aussieht in deutschland bezüglich vergewaltigung, ist fast schon alttestamentarisch. da war es auch keine vergewaltigung, wenn die frau in der stadt, also unter menschen vergewaltigt wurde und sich nicht durch schreien bemerkbar machte. schlimmer noch: sie galt als hure und würde gesteinigt, wenn sie bereits verheiratet war, weil die verfasser wohl davon ausgingen, dass frauen einfach per se und zu jeder gelegenheit gerne die beine breitmachen. wurde man als jungfrau vergewaltigt, musste man den vergewaltiger heiraten und der vater des opfers bekam geld.

       

      so schlimm ist es nicht mehr, aber es ist klar, wo unsere legislative ihren ursprung hat.

      • @MarlaMarie:

        "verstehen sie mich nicht falsch: es muss furchtbar sein, unschuldig einer vergewaltigung bezichtigt zu werden. es ist aber auch nicht gerade besser, wenn es nicht als vergewaltigung verurteilt, weil die strafrechtlichen voraussetzungen nicht gegeben sind und man aber trotzdem eine eindeutige vergewaltigung hinter sich hat. "

         

        Doch, das ist besser. Das ist der für einen Rechtsstaat elementare Grundsatz "in dubio pro reo" .

        • @Ron Jeremy:

          nein. weil es eben nicht um "in dubio pro reo" geht, was eine schützenswerte maxime ist sondern darum, dass beispielsweise das vom autor erwähnte fallbeispiel ("Ein Mann suchte seine Exfrau auf, um eine Aussprache zu erzwingen.

          Dort erschießt er einen Besucher und droht der Frau, sie sei „die nächste“, wenn sie nicht mitkomme. Sie begleitet ihn in ein Hotel, wo er plötzlich Sex fordert; in Todesangst willigt sie ein. Der BGH kann darin keine Vergewaltigung erkennen – denn die Drohung des Mannes habe sich auf eine Aussprache bezogen, nicht auf Sex") durch die neue rechtsprechung behoben wird. weil genau eine solche situation eine vergewaltigung darstellt, egal wie das derzeit noch vom StGB definiert wird. punktum.

          • @MarlaMarie:

            in dem BGH-Fall wird man vielleicht Gewalt ablehnen können, aber die Frau war ja nun definitiv in einer hilflosen Lage, was auch ausreicht.

            Ähnlich ist es bei anderen Beispielen, dass Taten nicht als Vergewaltigung strafbar sind, aber als schwere Nötigung...

            • @Dr. McSchreck:

              ihr kommentar ist für mich unverständlich. will sagen: ich kapier nicht, auf was sie hinauswollen. vielleicht bei gelegenheit nochmal näher erklären?

          • @MarlaMarie:

            Unpräzise von mir: "Nulla poena sine lege" passt besser.

            Eine in Ihren Augen bestehende Gesetzeslücke ist rechtsphilosophisch eher hinnehmbar als zu Unrecht angeklagt (und verurteilt) zu werden.

            Sei's drum - die "Lücke" ist ja jetzt geschlossen.

            • @Ron Jeremy:

              eher hinnehmbar? hab ich das gesagt? ich glaube nicht. ich sagte "nicht gerade besser" in bezug auf eine durch die gesetzeslücke erfolgte nichtverurteilung und "furchtbar" in bezug auf eine unschuldige anklage und verurteilung. unschuldig verurteilt ist für mich nicht hinbar. ebensowenig wie die gesetzeslücke. ich hab keinen kontest laufen, was nun schlimmer ist.

               

              ich glaube, vielleicht sollten sie mal aufhören, anderen die beweggründe zu unterstellen, die die anderen (in diesem fall wohl die frauen, denen unschuldig im knast sitzende männer lieber sind) in ihrem weltbild per se zu haben haben. das ist ziemlich peinlich.

               

              in ihren augen bestehende gesetzeslücke? nunja, anscheinend sind auch schon andere auf diesen gedanken gekommen. sonst hätte es die gesetzesänderung sicher nicht gegeben. aber das sind auch alles arme männer gewesen, die von hysterikerinnen quasi dazu genötigt wurden. schon klar. sonst noch was?

    • @Velofisch:

      für die in ihrem ersten absatz getätigten behauptungen hätte ich gerne mal ein konkretes beispiel, zum beispiel ein zitierfähiges urteil. ansonsten: sie können zudem nicht wissen, dass die urteile zu unrecht ergangen sind, wenn sie a) die urteilsbegründung nicht gelesen haben und b) nicht dabei waren als die tat passierte.

       

      konkludente einwilligung würde voraussetzen, dass sich die frau entsprechend verhält und nicht einfach nur still erträgt ohne einen mucks zu machen.

       

      israel ist ein anderes thema. natürlich ist das gesetz richtiger scheiß. und? hat aber nichts mit europa oder deutschland zu tun.

       

      reformeifer von frauen? lieber 100 unschuldige männer? da sag ich mal als frau: nö. ich habe auch ein problem mit frauen, die vergewaltigung schreien, um einen mann richtig fertig zu machen. das dürften die allermeisten haben. ich habe aber vor allem ein problem mit der derzeitigen situation. das hat der autor des artikels eigentlich schön aufgedröselt, warum was falsch läuft. braucht man nur zu lesen, anstatt mal wieder mit der alten leiher von den ganzen armen verurteilten und hinter gittern schmachtenden unschuldslämmern zu kommen. merke: menschen fällen urteile. menschen sind fehlerhaft. urteile sind fehlerhaft. und es kommt nicht nur zu fehlurteilen, wenn es um den § 177 StGB geht. und es gibt auch fehlurteile gegen frauen. und wenn sie nur ansatzweise nachvollziehen könnten, was es heißt, eine vergewaltigung zu erleben, anzeigen zu müssen, dann vorm gerichtsmediziner blankziehen müssen, bis hin zu diversen verhandlungstagen vor gericht würden sie hier nicht so einen polemischen schwachsinn schreiben.

      • 6G
        69842 (Profil gelöscht)
        @MarlaMarie:

        Nur weil sie das Argument als "alte leiher" bezeichnen wird es nicht entkräftet.

         

        Jemanden durch den Staat zu Unrecht seiner Freiheit und Perspektive zu berauben kann nicht als Bagatelle abgetan werden.

        • @69842 (Profil gelöscht):

          und, wer hat das als bagatelle abgetan? ich nicht. aber schönes beispiel für selektive wahrnehmung. honi soit qui mal y pense.

        • @69842 (Profil gelöscht):

          Die Paranoia mancher Männer, es gäbe eine Vielzahl an ungerechtfertigten Vergewaltigungsanzeigen spricht meiner Meinung nach dafür, dass sie selbst schon einmal Situationen erlebt haben, bei denen sie sich nicht sicher waren, ob der Sex einvernehmlich war. Würden all diese Situationen angezeigt, säßen vermutlich 20% der Männer im Knast. Man sollte also eher von einer niedrigen Anzeigebereitschaft der Frauen ausgehen.

        • @69842 (Profil gelöscht):

          fragen sie jetzt nicht nach quellen, für diese statistik, sie bezieht sich sowieso auf die usa, und würde selbst wenn ich sie jetzt vorlegen könnte angezweifelt werden...

          statistisch gesehen ist es für männer wahrscheinlicher selbst opfer einer vergewaltigung zu werden als wegen einer erfunden vergewaltigung verurteilt zu werden.

          ich frag mich nur wo diese angst her kommt

  • 6G
    69842 (Profil gelöscht)

    Es soll verhindert werden dass einvernehmlicher Geschlechtsverkehr im Nachhinein als Druckmittel umgedeutet werden kann.

     

    Man lässt im Zweifel lieber einen Straftäter frei rumlaufen als einen Unschuldigen einzusperren.

  • Alles ein schmaler Grat. Ich habe auch schon Versöhnungssex widerwillig hingenommen, nur damit endlich Ruhe war. Wurde ich jetzt vergewaltigt oder zumindest genötigt?

    In Schweden ist meines Wissens nach die Rechtslage so, dass wenn einvernehmlicher Sex in der Rückschau zu einem schlechten Gefühl führt, eine Vergewaltigung vorliegt....

    • @Ron Jeremy:

      Ach, und dein Penis ist damals wohl von ganz allein steif geworden, was?!