Gesetz zur Frauenquote: Männer werden nicht gefördert
Kurz vor der Abstimmung im Bundestag wird das Gleichstellungsgesetz noch einmal geändert. Die Männerförderung wird so ausgehöhlt.
BERLIN taz | Pünktlich zum Internationalen Frauentag soll das Gesetz zur Frauenquote Ende der Woche im Bundestag verabschiedet werden. Jetzt wird es noch einmal geändert. Die Veränderung betrifft das Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst, das zusammen mit der Einführung der Frauenquote für die Wirtschaft novelliert werden soll.
Entfernt wird aus dem Gesetzentwurf die Förderung von Männern dort wo sie „unterrepräsentiert“ sind. Das teilte die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Nadine Schön, mit. „Männerförderung soll es nur geben, wenn eine strukturelle Benachteiligung von Männern existiert“, sagte sie.
Zuvor hatte es geheißen, dass Männer gefördert werden sollten, wo sie „unterrepräsentiert“ sind. Das hätte bedeutet, dass männliche Erzieher und Sekretäre gefördert werden. Das wurde nun verhindert.
„De fakto ist die Männerförderung damit ausgehöhlt“, heißt es in Koalitinskreisen. Denn Bereiche, in denen Männer strukturell benachteiligt werden, sind schwer vorstellbar. „Angesichts einer nicht bestehenden strukturellen Benachteiligung von Männern wirkt der Vorschlag der Bundesregierung planlos“, urteilt Ulle Schauws, frauenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag.
Die Grünen wollen, dass der gesamte Gesetzesteil, der den öffentlichen Dienst betrifft, noch einmal überarbeitet wird. „Anstelle hilfloser Gesichtswahrungsversuche sollte die Bundesregierung unserem Änderungsantrag folgen, das Bundesgleichstellungsgestz aus dem Verfahren zu nehmen und auf einer soliden Grundlage überarbeiten.“
Die Änderung soll Dienstagnachmittag in den Regierungsfraktionen beschlossen werden. Am Freitag soll das Gesetz rechtzeitig zum Internationalen Frauentag im Bundestag verabschiedet werden. Die Änderung kam zustande, nachdem Gleichstellungsbeauftragte protestiert hatten. Sie befürchteten eine Arbeitsflut, wenn sie Männer dort fördern sollten, wo sie unterrepräsentiert werden. Zudem hatten namhafte Juristen bemängelt, dass das Grundgesetz nur vorsehe, das real benachteiligte Geschlecht zu fördern. Das seien aber Männer in Sekretärsberufen mit Sicherheit nicht. Das Gesetz sei damit nicht verfassungsfest.
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