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Transparente ForschungWenn VW die Studie bezahlt

Hochschulen in Niedersachsen und Bremen sollen künftig Auskunft über die von Dritten gesponserten Forschungsprojekte geben.

Die Öffentlichkeit soll künftig erfahren, woran Wissenschaftler staatlicher Hochschulen forschen und mit wessen Geld Bild: dpa

BERLIN taz | Die Hochschulen im Norden gewähren mehr Einblick in ihre Forschungslabore. Am Donnerstag stellte die niedersächsische Wissenschaftsministerin Gabriele Heinen-Kljajic (Grüne), gemeinsam mit den Hochschulen erarbeitete Transparenzrichtlinien vor.

Ab sofort geben diese einmal jährlich Auskunft über sogenannte Drittmittelprojekte, Forschung die von staatlichen oder privaten Spendern finanziert wird. Heinen-Kljajic sagte der taz: „Wir erhoffen uns damit eine breite öffentliche Debatte darüber, welche Forschung an Hochschulen stattfinden darf und welche nicht.“

Derzeit tragen Drittmittel fast 20 Prozent zum jährlichen Budget der Hochschulen bei – Tendenz steigend. Rund ein Drittel davon stammt von Unternehmen oder privaten Stiftungen. Was geforscht wird, welche Summen fließen und wer die Auftraggeber sind, ist oft nicht bekannt.

Einen Tag zuvor hatte der rot-grüne Bremer Senat einen Gesetzentwurf für mehr Transparenz in der Drittmittelforschung und eine verbindliche Zivilklausel, die militärische relevante Forschung an Unis verbietet, beschlossen. Auch in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg schreiben die Hochschulgesetze eine Veröffentlichungspflicht für Drittmittelprojekte vor.

Einschränkung bei vertraglicher „Vertraulichkeit“

Die 21 niedersächsischen Hochschulen verzichten auf eine verbindliche Zivilklausel, erklären sich aber bereit, jeweils zum 31. März Daten zu Laufzeit, Auftraggeber und Summe ihrer von Dritten finanzierten Forschung ins Internet zu stellen. Allerdings brauchen Auftraggeber und Name des Projekts nicht genannt zu werden, „sofern vertraglich Vertraulichkeit vereinbart wurde“. Eine Einschränkung, räumt Heinen-Kljajic ein, die aber nur sehr selten greifen werde.

Die Initiative gegen Militärforschung an Universitäten kritisiert die Leitlinien denn auch. „Viel heiße Luft“, meint Sprecher Dietrich Schulze und moniert die fehlende Zivilklausel. Damit fehle die inhaltliche Bestimmung und die Berufungsmöglichkeit darauf, welche Forschung nicht erlaubt sei.

„Ein öffentliche Debatte bewegt mehr als eine gesetzlich vorgeschriebene Zivilklausel“, hofft dagegen Heinen-Kljajic.

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4 Kommentare

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  • en passant

     

    KARLM hat hier das letzte Wort -

    und was für seins bekanntes -

    grabbelt doch mal in eurem Schredderkasten -

    das Thema ist gesamtgesellschaftlich ja nicht nur mehr als spannend -

    sondern vor allem signifikant relevant.

  • Lächerlich und ein neuer Versuch von mental Retadierten in die Forschungsfreiheit einzugreifen!

     

    "Militärisch relevante Forschung" das kann nur von Deppen kommen, tut mir ja leid, ist aber so. Zumindest in den Naturwissenschaften gibt es KEINE nicht militärisch relevante Forschung.

     

    Dann gibst halt "closed shop" Veranstaltungen und es wird eine Finanzierungsgesellschaft gegründet...

     

    Warum versuchen gerade irgendwelche Witzfiguren unentwegt Naturwissenschaftlern aufgrund ihrer beschränkten Einsicht uneinhaltbare Vorschriften machen zu wollen?

  • Die Auftrageberabhänhigkeit der Uni&Forschungsinstitute -

    ein weites Feld -

     

    da stehen sich als Bad Boys Staat und Wirtschaft

    vielleicht in der Menge/Größenordnung - aber sonst in der Sache

    nix nach;

    Der systemischen Wechselbezüglichkeit wird viel zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt und - vor allem - über Sicherungssysteme kaum bis gar nicht nachgedacht.

    (wer liest schon Luhmann et al€

     

    Beispiel - im Nachgang zu einem Autobahnneubau klagen Bauern über flußbedingt überschwemmte Wiesen.

    Offiziell: kann nicht sein - Berechnungen des Inst.X schließen das aus.

    Out of the records: Die Berechnung geht von falschen Mengen aus:

    wenn Sie aber das einzige andere Inst. beauftragen,

    werden die den Fehler nicht finden - weil*…klar?

    Machen Sie einen Vorschlag! ……

    *So geht das.

    • @Lowandorder:

      Natürlich gibts jede Menge "Gefälligkeitsgutachten", das ist ja auch ein Grund warum politische Parteien dazu angehalten sind diesen "Universitätskram" möglichst unter totale Kontrolle zu bekommen!

       

      Nur so lassen sich durch "Unzucht mit Abhängigen" die jeweils für neue Rechtsnormen erfordelichen "Begündungen" beschaffen.

       

      Unabhängige Wissenschaft könnte da begründet wiedersprechen, und wo ist begründeter Widerspruch wirklich gewollt?

       

      Genau darauf läuft diese "Ziviliklauselgeschichte" nämlich hinaus! Herschaftssicherung der Halb-Ahnungslosen über die intelektuell hilflos gehaltenen Massen!

       

      Und die ganzen"Berufsbetroffenen" machen auch noch blöde mit!