Militärischer Hörsaal: Ein denkwürdiger Partner

Die Hochschule führt einen Studiengang in Kooperation mit der Bundeswehr ein. KritikerInnen sehen einen Verstoß der Zivilklausel

Nicht nur das Schießen will gelernt sein. Foto: Foto: Oliver Berg/dpa

Die Hochschule Bremen will mit der Bundeswehr kooperieren. Bereits im März beschloss der akademische Senat der Hochschule den dualen „Frauenstudiengang Informatik“ einzuführen. Nun regt sich Widerstand: Die Linksfraktion und der Hochschul-Asta sehen in der Zusammenarbeit einen Verstoß gegen die Zivilklausel im Hochschulgesetz, die erst ein Jahr alt ist. Die rot-grüne Landesregierung setzte sie damals gegen den Willen der RektorInnen von Uni und Hochschule durch. Die Klausel sieht vor, dass „Forschung, Lehre und Studium ausschließlich friedliche Zwecke“ verfolgen darf.

„Die Einrichtung des dualen Studiengangs verstößt klar gegen die Zivilklausel“, sagt Miriam Strunge, die hochschulpolitische Sprecherin der Linksfraktion. Sie fordert den Abbruch der Kooperation und Offenlegung der Verträge. Besonders unter dem Aspekt von „Cyber-War“, so Strunge, habe der Studiengang „einen klaren militärischen Charakter“.

„Unsinn“, sagt Ulrich Berlin, der Pressesprecher der Hochschule. Von einem Verstoß gegen die Zivilklausel zu sprechen, sei „völlig abwegig“, so Berlin. Die Bundeswehr habe keinen Einfluss auf den Studiengang. „Für die Inhalte sind wir an der Hochschule zuständig“, sagt er. Außerdem gehe es ausschließlich um den zivilen Bereich.

Der Frauenstudiengang Informatik existiere schon seit 1999, so Berlin weiter. Neun der 38 Studienplätze werden im nächsten Wintersemester für das duale Studium der Bundeswehr vergeben. Die werde sich an den „administrativen Kosten“ für den Studiengang beteiligen, so Berlin.

Er fügt hinzu: Hätte es Zweifel an der Vereinbarkeit zwischen Studiengang und Zivilklausel gegeben, hätte sich das Rektorat nicht an den akademischen Senat gewandt. Und der habe sich „sehr deutlich“ für die Kooperation ausgesprochen.

So sicher sind sich dabei nicht alle Gremien der Hochschule. Der zuständige Fakultätsrat sah Prüfungsbedarf und ließ ein Gutachten erstellen, dass der taz vorliegt. Hierin wird festgestellt: Ein Kooperationsvortrag mit der Bundeswehr ziele „auf eine militärische Nutzung“ und sei „gemäß der Zivilklausel derzeit nicht zulässig“.

Der Hochschul-Asta beklagt derweil eine „klare Missachtung und Täuschung der Mitbestimmungsgremien“. Zwar gebe es eine Kommission zur Einhaltung der Zivilklausel, aber ohne studentische Beteiligung, erklärt der Vorsitzende Timm von Bodecker.

Ein Verstoß gegen die Zivilklausel? „Völlig abwegig“, sagt die Hochschule

Die studentische Vertretung plant für die heutige Sitzung des akademischen Senats eine Blockade. Denn auch mit anderen Entscheidungen des akademischen Senats sei man nicht zufrieden, so von Bodecker und konstatiert ein „undurchsichtiges Verhalten der Hochschule“. Laut dem Vorsitzenden will der Asta durch die Blockade „konstruktive Lösungen“ durch eine Diskussion erreichen. Man wolle nicht nur stören, sondern die Blockade „positiv gestalten“.

Die Sprecherin des Wissenschaftsressorts, Christina Selzer, erklärte auf Nachfrage: Nach Einschätzung des Ressorts stelle die Kooperation mit der Bundeswehr keinen Verstoß gegen die Zivilklausel dar. Die Bundeswehr habe keinen Einfluss „auf Lehr- und Forschungsinhalte“ des Studiengangs. Auch liege es in der Autonomie der Hochschule, Kooperationspartner zu wählen, so Selzer.

Nur durch Zufall sei man auf den geplanten Studiengang gestoßen, so Strunge. Denn auf der Website der Bundeswehr ist die Hochschule Bremen bereits als Kooperationspartner aufgeführt. Hier wirbt die Armee mit einem Festgehalt von 1.500€ und einer umgehenden Verbeamtung.

Die Linksfraktion will das Thema ins Parlament bringen – und den Senat zu einer juristische Prüfung drängen.

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