Flüchtlingen Behandlung verweigert?: Frühchen stirbt an Klinikversagen
Die Verweigerung einer ärztlichen Behandlung endete für das Kind einer Asylbewerberin tödlich. Eine Kinderklinik wies das Frühchen ab – der Krankenschein fehlte.
HAMBURG taz | Vorigen Donnerstag kam es in der Hannoverschen Kinder- und Jugendklinik „Auf der Bult“ zur Katastrophe: Ein gut ein Monat alter Junge erlag seinen Atemstörungen. Die aus Ghana stammende Mutter erhebt nun gegenüber der Klinik schwere Vorwürfe: Der Tod ihres Sohnes Joshua sei vermeidbar gewesen, doch die Ärzte hätten ihm zunächst eine Aufnahme verweigert, da sie keinen Behandlungsschein habe vorlegen können. Sie sei daraufhin in ihrer Not mit dem Bus zu einer ihr bekannten Kinderärztin gefahren. Als diese ihren Sohn in die Klinik einweisen ließ, war es zu spät. Joshua starb noch im Krankenwagen. Wiederbelebungsversuche blieben erfolglos.
„Am Donnerstag wurde ein Kind per Krankenwagen eingeliefert, bei dem die Reanimation erfolglos blieb“, bestätigt Kliniksprecher Björn-Oliver Bönsch in dürren Worten. „Weitere Fragen beantworten wir derzeit aufgrund der laufenden Ermittlungen nicht“, so Bönsch weiter.
Auch die Staatsanwaltschaft Hannover will sich nicht weiter äußern. „Die Obduktion der Leiche ist abgeschlossen. Wir warten noch auf die Ergebnisse einiger Untersuchungen, dies kann sich bis nach Ostern hinziehen“, meint Staatsanwältin Kathrin Söfker. Vorher könne sie keine Angaben zu den näheren Umständen machen. Söfker bestätigt nur, dass die Klinik sich nach dem Tod des Kindes vorschriftsgemäß an die Polizei gewandt habe, die den Fall dann an die Staatsanwaltsaft weitergab.
Der als Frühchen und Zwilling geborene Joshua litt seit seiner Geburt am 10. März unter Atemproblemen. Deshalb wurde der kleine Junge direkt nach seiner Geburt in die Kinderklinik auf der Bult eingewiesen. Am 19. März wurde er dann entlassen. Als sich sein Zustand vergangene Woche jedoch wieder verschlechterte, beschloss die Mutter, ihr Kind erneut in die Klinik zu bringen. Obwohl er dort bereits bekannt war, verweigerte die Klinik der Asylbewerberin die Behandlung ihres kranken Sohnes.
Den „Krankenschein für Migranten“ erhalten Empfänger von Grundleistungen nach Paragraf 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes. Dazu zählen sowohl Asylbewerber als auch Geduldete in den ersten 48 Monaten ihres Aufenthalts.
Der Umfang der zu bewilligenden Leistungen umfasst alle zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände erforderlichen Leistungen. Dazu gehört auch die Versorgung mit Arznei- und Verbandsmitteln, die zu einer Verbesserung des Gesundheitszustandes beitragen. Die Wahl des Arztes ist in der Regel frei.
Den Behandlungsschein stellt die zuständige Leistungsbehörde aus. In Niedersachsen können Asylbewerber und Geduldete die Krankenscheine laut Innenministerium ohne großen bürokratischen Aufwand quartalsweise abholen.
„Das kann man sich in Deutschland eigentlich gar nicht vorstellen“, empört sich Abayomi Bankole, niedersächsischer Landesvorsitzender des Afrikanischen Dachverbands. „Wir werden es uns nicht mehr gefallen lassen, dass die medizinische Behandlung vom Status einer Person abhängig ist.“
Laut Sigmar Walbrecht vom Flüchtlingsrat Niedersachsen wäre die Klinik zu einer Behandlung verpflichtet gewesen. „Normalerweise müssen Flüchtlinge einen Krankenschein vorlegen, für Notfälle gilt dies jedoch nicht. Die Klinik hätte auch kein finanzielles Risiko tragen müssen. Für die Behandlungskosten von Flüchtlingen kommen die Sozialkassen auf.“
Walbrecht empört sich: „Der Fall zeigt den strukturellen Rassismus, der durch das Asylbewerberleistungsgesetz entsteht. Die Krankenscheine müssen zunächst beantragt werden, erst danach ist es einem Asylbewerber möglich, einen Arzt aufsuchen.“ Walbrecht weiter: „Eine Aufnahme im Krankenhaus wäre wohl ohne Probleme erfolgt, wären Mutter und Kind in einer regulären gesetzlichen Krankenversicherung gewesen.“ Er fordert eine Krankenkassenkarte für Flüchtlinge nach dem Bremer Modell. Dort arbeiten die Behörden eng mit der AOK zusammen.
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