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NSA-UntersuchungsausschussAktenvernichtung stoppen

Die Regierung hat zugesichert, keine relevanten Akten zur NSA-Affäre mehr zu schreddern. Der Opposition ist das zu vage.

Was dagegen hilft? Ein Löschmoratorium. Das hat die Regierung nun auch versprochen. Bild: dpa

BERLIN taz | Zum Start des NSA-Untersuchungsausschusses im Bundestag hat die Regierung am Donnerstag zugesichert, keine relevanten Akten zur Spähaffäre mehr zu vernichten. Dazu sei bereits ein Löschmoratorium erlassen worden.

Diese Zusage blieb aus Sicht der Oppositionsvertreter im Ausschuss allerdings vage. Die Grünen beantragten nach Angaben von Teilnehmern deshalb im nichtöffentlichen Teil der ersten Ausschusssitzung, die Bundesregierung solle den genauen Inhalt dieses Erlasses offenlegen – also seit wann und für welche Behörden und Dokumente das Moratorium tatsächlich gilt.

Die Vorsichtsmaßnahme hat gute Gründe, schließlich hatten Geheimdienstmitarbeiter zuletzt beispielsweise nach dem Auffliegen der NSU-Terrorzelle wichtige Akten geschreddert. Für Erstaunen auf Seiten der Opposition sorgte die Nachricht, dass sich alle Ausschussmitarbeiter einer weitreichenden „Ü3“-Sicherheitsüberprüfung unterziehen sollen. „So eine Anforderung gab es noch nie, nicht einmal beim BND-Untersuchungsausschuss“, sagte die Ausschuss-Obfrau der Linken, Martina Renner.

Im Zuge dieses Verfahrens würde der Verfassungsschutz – dessen Arbeit im Fokus des Ausschusses stehen wird – auch das Privatleben der betroffenen Abgeordneten-Mitarbeiter durchleuchten. Renner hält dieses Prozedere für fragwürdig. Der Ausschussvorsitzende Clemens Binninger (CDU) habe jedoch zugesagt, noch einmal zu prüfen, ob diese Maßnahme nötig sei.

Hintergrund ist nach Angaben von Sitzungsteilnehmern die Ankündigung aus dem Kanzleramt, dem Ausschuss womöglich auch „Top Secret“-Akten zu übermitteln. Solche Dokumente dürfen nur von Mitarbeitern gelesen werden, die als „Ü3“ eingestuft sind.

Geht es nach der Opposition, dann soll bereits in der nächsten Sitzung des Gremiums die Vernehmung des Whistleblowers Edward Snowden beschlossen werden. Der Grünen-Obmann Konstantin von Notz hofft, dass sich auch die Ausschussmitglieder von Union und SPD diesem Plan anschließen.

Allerdings mahnte der SPD-Obmann Christian Flisek nach der ersten Sitzung, das Gremium dürfe kein „Edward-Snowden-Untersuchungsausschuss“ werden. Auch der CDU-Vertreter Patrick Sensburg äußerte Zweifel an dem Vorstoß. Bevor Zeugen geladen würden, müsse sich das Gremium erst auf den nötigen Wissenstand bringen und eine Grundlage für Zeugenbefragungen schaffen, sagte er.

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5 Kommentare

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  • Sind Sie wirklich sicher, dass ein Verbot allein schon sicherstellt, dass man sich unliebsamer Papiere nicht -versehentlich- doch entledigt? Ich wäre mir da gar nicht so sicher...

  • " Zum Start des NSA-Untersuchungsausschusses im Bundestag hat die Regierung am Donnerstag zugesichert, keine relevanten Akten zur Spähaffäre mehr zu vernichten. "

     

    ham wir lacht….....

  • Das ist ohne Wert. Die Regierung denkt vielleicht, dass sie die Geheimdienst kontrollieren oder dort bestimmen, worum es geht. Die Wirklichkeit scheint anders zu sein. Ob diese Ansage eine Bedeutung hat? Ich glaube es nicht. Fragt sich nur, ob die Regierung lügt oder sich einer Illusion über ihre Geheimdienst hingiebt.

  • Wen wollen die denn vorladen ? Jemanden von der NSA ? Da wird dann der Pförtner geschickt oder so. Jedenfalls irgendjemand der wortreich nichts sagen können wird. Aussichtslos. Weiter: Wie Herr Dr. Gysi der Öffentlichkeit mitteilte, gilt das Besatzungsstatut noch. Wer sich gerne mal die damit vebundenen Rechte der Alliierten antun möchte und den Überleitungsvertrag, die SHAEF-Gesetzte, die Ausnahmen zum 2+4 Vertrag etc. studiert, dem stehen die Haare zu Berge. Beispiel: In Artikel 2 und 4 des "Übereinkommens zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin" vom 25.09.1990 (BGBl. 1990 II S. 1274) ist unmißverständlich aufgeführt, daß "... alle Rechte und Verpflichtungen der alliierten Behörden weitergelten, die in oder in Bezug auf Berlin erlassen wurden." Es geht geht jedenfalls deutlich daraus hervor, daß die USA das Recht hätten, einen hier in einreisenden Herrn Snowden vom Flugzeug weg sofort einzuknasten, ohne daß wir ein einziges Wort an ihn richten könnten. Ich kann Herrn Snowden nur den wohlgemeinten Rat geben, keinesfalls nach Deutschland zu kommen. Viel zu gefährlich für ihn. Ein Untersuchungsausschuß könnte ja auch ein paar Leute nach Russland zur Befragung schicken. Und was unsere Geheimdienste anbelangt, die m. E. die NSU erfunden haben, dort sind bereits alle relevanten Akten weggeschredddert. Wir können ja Herrn Friedrichs befragen, ob ihm , hahaha, noch irgendetwas einfällt.

  • Das macht doch sprachlos

    . Wieso muss man sowas extra sagen? Wer arbeit in der deutschen Verwaltung. Es entsteht doch der starke Eindruck das die nicht vertrauenswürdig sind. Wieso arbeiten die noch da und wieso müssen wir denen auch noch Beamtenpensionen zahlenß Wieso ist das kein Skandal? Ist ja normal?

    Die Folgerungen aus der Unabhängigkeitserklärung sind eine Prämisse, eine Grundprogrammierung der Vorhersagemaschine. Wer Geld hat, der hat Erfolg. Wer Erfolg hat der hat Recht. Wer Geld hat, der hat Recht.

    Sagen die Börsen…Kann ich nix für, wegen des Berechnungskoeffizienten : Wachstum = (Löhne + Arbeitsplätze + Bevölkerungswachtum )= Minus +Börse=PLUS

    Halten wir uns 3, oder 4 Mio Arbeitslose? Weil nach Erwerbsregel188 große Nachfrage nach Arbeit= niedrige Löhne, bei Vollbeschäftigung 0 kleine Nachfrage=hohe Löhne. …?

    Leider funktioniert das mit den Spenden so nicht. Bitte nochmal an Hady Khalil, Berliner Sparkasse, KTO:1062759091, BLZ: 10050000. Stichwort: 1 Euro fürs Rechthaben. Vielen Dank