zitat der woche:
„Das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen ist untersagt“
„Ein derart umfassendes Feuerwerksverbot ist keine objektiv notwendige Infektionsschutz-Maßnahme“
Mit dieser Begründung hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg das Feuerwerksverbot in der niedersächsischen Coronaverordnung außer Vollzug gesetzt
Paragraf 10 a, Absatz 2, der niedersächsischen Coronaverordnung
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