zitat der woche:
Foto: Grabplatten-Foto: dpa
„Die Grabstättevon Hermann Baranowski war und ist als ein Kriegsgrab gemäß Gräbergesetz eingestuft“
„Diese Art des Gedenkens, dass bei Kriegsgräbern überhaupt nicht zwischen Tätern und Opfern unterschieden wird, kommt einer Verhöhnung der Opfer der Nazi-Herrschaft gleich“
André Hahn, Bundestagsabgeordneter der Linken, fordert, dass im Kriegsgräbergesetz klargestellt wird, dass NS-Verbrecher nicht als Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft gelten können
So begründet der Hamburgische Senat, dass das Grab des SS-Oberführers und Kommandanten zweier Konzentrationslager mit Steuergeld gepflegt wird. Für Kritik sorgte auch, dass in dem Grab auf dem Hamburger Friedhof Ohlsdorf auch NS-Opfer beigesetzt wurden. Nun soll eine Infotafel her
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen