zitat der woche:
Foto: Werder-Ultra-Foto: dpa
„Ich bin zuversichtlich, dass wir das Projekt in naher Zukunft umsetzen können“
„Der Sachstand ist, dass die geplanten Baggerarbeiten nicht umgesetzt werden dürfen. Es liegt aufgrund von Verstößen gegen europäisches Naturschutzrecht keine rechtmäßige Genehmigung vor“
Die im Bündnis „Lebendige Tideelbe“ zusammengeschlossenen Naturschutzverbände weisen darauf hin, dass bei den Planungen zur Elbvertiefung der auf der Roten Liste der bedrohten Arten stehende Schierlings-Wasserfenchel vergessen wurde; gegen die damit nötige Planungsänderung könnten die Naturschutzverbände erneut klagen
Hamburgs Wirtschaftssenator Frank Horch gibt sich nach der Abweisung der letzten ausstehenden Klagen gegen die Elbvertiefung optimistisch, in absehbarer Zeit mit dem Ausbaggern der Fahrrinne beginnen zu können
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