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  • 11.11.2013

was fehlt ...

... ein Dolmetscher

Der Europäische Gerichtshof muss sich mit der korrekten Bezeichnung von Streuselkuchen befassen. Ende 2011 wurde der Begriff „Schlesischer Streuselkuchen“ für ein polnisches Gebäck namens Kolocz slaski geschützt. Bäcker aus Ostsachsen sind verstört. Auch sie verkaufen Köstlichkeiten unter dem Namen „Schlesischer Streuselkuchen“. Der Schutz des Begriffs gilt laut EU-Verordnung aber nur für den polnischen Teil Schlesiens, nicht für den kleineren deutschen Teil, der in Ostsachsen liegt. Die dortigen Bäcker wissen nun nicht, ob sie ihren Kuchen als „schlesisch“ bezeichnen dürfen. Deshalb hat der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks nun Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht. Bis auf weiteres verkaufen Bäcker in Deutschland ihre Leckereien ohne den Namenszusatz „schlesisch.“ Sprachliche Barrieren erschweren den Streit. Der Kuchen, den die Bäcker in Ostsachsen backen, ist nämlich ein anderer, als der Kolocz slaski. Dieser wird in der EU-Verordnung ganz genau beschrieben, als Gebäck aus Hefeteig in rechteckiger Form, mit oder ohne Füllung und einer Streuselschicht. Der ostsächsische „schlesische Streuselkuchen“ besteht aus Apfel, Mohn und Streusel. Mitglieder der Niederschlesischen Bäckerinnung wollen sich nun mit den polnischen Kollegen an einen Tisch setzen und den Namensstreit schlichten. Dabei brauchen sie einen guten Dolmetscher, der sich auch noch in der Rezeptur von Kuchen auskennen sollte. (dpa)