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wohlstandsgesetz

Mer muss zwar, so sagt es bekanntlich das rheinische Wohlstandsgesetz, och jünne könne, doch sollten jene, die nun schon wieder nach Neuwahlen rufen, auch bedenken, was es sie kostet: 92 Millionen Euro latzten die Steuerzahler allein schon für die Durchführung der Bundestagswahl 2017, was ja wohl für einen ersten Jamaika-Trip (29 Grad, Regen) reichen sollte, wo doch am Rhein neben dem Wohlstands- auch stets das Notstandsgesetz gilt, das da sagt: Et hätt noch schlimmer kumme künne.

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