wochenschnack: Umstrittenes Symbol
„Wen stört es, wenn Lehrerinnen Kopftuch tragen?“, fragten wir letzte Woche. Offenbar stört es einige
Kollektiver Abschied von der Religion
Operativ: Jeder soll das auf dem Kopf tragen oder nicht auf dem Kopf tragen, wann und wo sie/er will!
Strategisch: Endlich ein kollektiver Abschied der Menschen von Religion, welcher auch immer!
Telligraph, taz.de
Sexistisches Symbol
Das Kopftuch der islamischen Frauen hat mit Religion nichts zu tun, es gehört zur Tradition. Ich begreife nicht, wie emanzipierte Menschen dieses im Grunde sexistische Symbol gutheißen können. Altgrüne, taz.de
Furchtbare Juristen
Diese Diskussion ist völlig absurd.
Alle gläubigen Pastafari sollten demnächst mit dem Nudelsieb auf dem Kopf die Straße betreten.
Mr. Nice, taz.de
Sehr traurig
Solange Religionen im Öffentlichen stehen, solange werden sie für Konflikte sorgen. Ich finde es sehr traurig, dass es immer um den Islam geht, anstatt die Religionen im ganzen zu betrachten und schritt für schritt ins private zu transferieren. Nur wird in der westlichen welt lediglich immer über den Islam geredet.
KeinGott KeinStaat, taz.de
Mulmiges Gefühl
Die Symbolik des Kopftuchs ist sicherlich vielfach interpretierbar. Schaut man sich jedoch ein wenig auf der Welt um, kommt man nicht umhin, Alice Schwarzer mit ihrer Feststellung „Das Kopftuch ist die Fahne des Islamismus“ Recht zu geben.
Man muss da nicht nur nach Frankreich schauen, um ein äußerst mulmiges Gefühl zu bekommen. Allein angesichts dessen, dass die iranische Frauen- und Menschenrechtlerin Nasrin Sotoudeh zu 38 Jahren Haft und 148 Peitschenhieben verurteilt wurde mit dem Grund, dass sie Frauen, die gegen den Kopftuchzwang rebellierten, verteidigte, habe ich große Mühe, Frauen zu verstehen, die keine Solidarität empfinden.
Und Kopftuchträgerinnen ganz relativistisch mit dem Leid verfolgter Homosexueller in einen Topf zu werfen, ist grotesk.
Martin Wienand, taz.de
Meine negative Religionsfreiheit
Ach was! Herr Schwab.
„Selbst das Bundesverfassungsgericht gibt hier zu bedenken, dass ein Kopftuch bei Dritten Zweifel an der Neutralität des Staates und insbesondere der Justiz auslösen könnte – und ein Verbot daher nicht per se verfassungswidrig sei (...)
‚Das bedeutet natürlich im Grunde, dass man auf bestimmte Ressentiments Rücksicht nimmt, statt Minderheitenrechte zu stärken‘, sagt Schwab. Genauso wie die wachsweiche Formel vom Schulfrieden ein Schlupfloch offen lässt, durch das man sich im Konfliktfall noch wegducken kann.“
In den 60ern wegen zwei wegen Jungssachen abgehalfterte Reli-Lehrer – als sie begannen, Kreuz am Kettchen zu tragen – zum Direx gestiefelt & gut war’s. Die Dinger verschwanden.
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Wenn diese ganzen Radaddelchen – insbesondere aber das Kopftuch – der öffentlichen aktiven Religionsübung dient, dann sage ich: Dadurch möchte ich nicht in meiner negativen Religionsfreiheit verletzt werden.
Anders gewendet – meines Wissens hat’s südlich des Weißwursthorizontes durchaus Richter mit Kreuz (wie ich glaubhaft gehört habe – gar mit CSU-Abzeichen) gegeben. Das ist aber regelmäßig abgestellt worden.
Ihre Minderheitenschutz vs. Ressentiments – sorry – haben Sie wohl noch nicht zu Ende gedacht.
„Besorgnis der Befangenheit ist anzunehmen, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen“ (§ 42 Abs. 2 ZPO, § 24 Abs. 2 StPO).
Ein solcher Grund ist dann gegeben, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln. Tatsächliche Befangenheit oder Voreingenommenheit ist nicht erforderlich; es genügt schon der „böse Schein“, das heißt der mögliche Eindruck mangelnder Objektivität.
Dass jemand seine Religion unbedingt in einem Sitzungssaal als Träger öffentlicher Gewalt ausüben muss, erschließt sich mir nicht.
Lowandorder, taz.de
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