: wenn sonst nichts mehr geht
Der Gang zum Insolvenzrichter
Zwingend ist der Gang zum Insolvenzrichter, wenn eine Firma zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Er bedeutet allerdings nicht zwangsläufig das Aus für das Unternehmen.
Ziel eines Insolvenzverfahrens ist es, die Forderungen der Gläubiger zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt wird. In einem Insolvenzplan kann auch vereinbart werden, das marode Unternehmen zu erhalten und zu sanieren.
Das Insolvenzgericht prüft, ob für eine Eröffnung des Verfahrens genügend Masse, also verwertbares Vermögen, vorhanden ist. Andernfalls wird der Insolvenzantrag mangels Masse abgelehnt. Dann müssen sich die Gläubiger selbst darum kümmern, dass ihre Forderungen erfüllt werden. DPA
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