: „...wenn dein starker Arm es will“
Kassel (ap) - Auch kleinere Verbände von Arbeitnehmern gelten als vollgültige Gewerkschaften im arbeitsrechtlichen Sinne, wenn sie stark genug und in der Lage sind, mit der Arbeitgeberseite Arbeitsbedingungen auszuhandeln und Tarifverträge abzuschließen. Diese grundsätzliche Entscheidung fällte das Bundesarbeitsgericht in Kassel. Voraussetzung für die Gewerkschaftseigenschaft ist nach Feststellung des Gerichts, daß die Verbände von den Arbeitgebern auch tatsächlich ausreichend ernst genommen werden.
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