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was fehlte

Intaktes Klo im ICE. Ein Mann war in den ICE Frankfurt–Dresden gestiegen. Bald meldete sich ein dringendes Bedürfnis. Auf der Suche nach einem stillen Örtchen musste er entsetzt feststellen, dass sich an Bord kein einziges benutzbares WC befand. Der Fahrgast verklagte die Deutsche Bahn AG. Das Amtsgericht Frankfurt gab ihm Recht. Es verdonnerte die Bahn zu 400 Euro Schmerzensgeld. Sie habe dem Passagier, den seine volle Blase stundenlang quälte, weil er den Zug ja nicht verlassen konnte, eine Körperverletzung zugefügt. (Az. 32 C 261/01)

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