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Archiv-Artikel

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Bestandsschutz. Ein Hauseigentümer muss seinen Schornstein erhöhen, um Nachbarn vor schädlichen Abgasen zu schützen, urteilte das Verwaltungsgericht Gießen. Dabei sei es unerheblich, dass die Nachbargebäude später gebaut wurden. Der Kläger, dessen Schornstein an der Oberkante eines Nachbarfensters endet, hatte darauf verwiesen, dass das Nachbarhaus erst später gebaut worden sei, und auf seine älteren Rechte gepocht – vergeblich.