was fehlt :
Mohnbrötchen im Knast. Der Verzehr mohnsamenhaltiger Nahrungsmittel könne zeitweilig zum positiven Opiatnachweis im Urin führen und damit regelmäßige Rauschgiftkontrollen beeinflussen, entschied das OLG Karlsruhe. Deshalb dürfen Gefangene alles frühstücken – nur nicht Mohnbrötchen.