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Archiv-Artikel

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Mohnbrötchen im Knast. Der Verzehr mohnsamenhaltiger Nahrungsmittel könne zeitweilig zum positiven Opiatnachweis im Urin führen und damit regelmäßige Rauschgiftkontrollen beeinflussen, entschied das OLG Karlsruhe. Deshalb dürfen Gefangene alles frühstücken – nur nicht Mohnbrötchen.