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Archiv-Artikel

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Störung der Totenruhe. Dieses sonst so empfindliche Rechtsgut, dass uns auf Zehenspitzen auf Friedhöfen herumschleichen lässt, ist offenbar auch ein dehnbarer Begriff: Die Kaninchenjagd auf einem Friedhof kann die Toten nach höchstrichterlicher Einschätzung nicht erschüttern. Deshalb darf ein Jäger kein schallgedämpftes Gewehr beanspruchen, entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof. Wenige Schüsse stellten auf einem Friedhof keine außerordentliche Lärmbelästigung dar und verletzten auch nicht die Pietät. Mit dem Urteil gab der Gerichtshof der Stadt Frankfurt Recht, die einem Jäger zur Kaninchenjagd auf einem Friedhof keine Erlaubnis für einen Schalldämpfer geben wollte. Die Revision wurde nicht zugelassen.