was fehlt:
Rechtsanspruch auf Hitzefrei. Eine Frage des Gentlemen’s Agreements. Jedenfalls in Nordrhein-Westfalen. Schulministerium und Arbeitsmediziner tuten ins gleiche Horn. Feste Temperaturgrenzen, jenseits derer Schulbank oder Büro gegen einen Platz im Freibad getauscht werden können, sind nicht einklagbar. „Anhaltspunkt im Hitzefrei-Erlass ist eine Raumtemperatur von 27 Grad“, so das Schulministerium. Aber auch da entscheidet der Schulleiter über gemessene und gefühlte Temperatur nach Gutdünken.
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