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  • 22.8.2014

was fehlt ...

... das Kettenöl beim Sexspiel

Quiieeeeetsch, quiieeeeeetsch, quiieeeeeetsch... Nächtliche Sex-Spiele auf einer laut quietschenden Schaukel rechtfertigen die Kündigung eines Mieters, entschied das Amtsgericht München in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. Im vorliegenden Fall hatte ein Mann in seiner Mietwohnung ein altes Schaukelgestell mit Ketten aufgestellt und dieses nachts zu Sexspielen mit anderen Männern genutzt. Dies führte zu massiven Beschwerden von Nachbarn – und schließlich zur Kündigung durch die Vermieterin. Diese sei zu Recht erfolgt, befand nun das Amtsgericht. Die von der Wohnung des Mieters ausgehenden nächtlichen Geräusche entsprächen nämlich „nicht mehr dem normalen Mietgebrauch“. Deshalb müssten sie auch weder von den Mietern noch von der Vermieterin hingenommen werden. Das Urteil ist rechtskräftig. (dpa)