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  • 29.9.2014

was fehlt ...

... das Zimmer

Heidewitzka, solche Schlagzeilen machen was her: „Nackt auf dem Standstreifen – Gefährliches Liebesspiel auf der A 1“ (Pressestelle der Polizei Dortmund). Oder, zum selben Thema: „Pikantes Verkehrsdelikt – Liebesspiel auf der Autobahn“ (dpa-Ticker). Abgesehen von Zweideutigkeiten wie „Standstreifen“ und „Verkehrsdelikt“ (hihi) wird auch eine angemessene Erwartungshaltung geschürt, was den Inhalt der Meldung betrifft: Wurde da etwa liebesgespielt, während das Auto mit 200 Sachen über die A 1 bretterte? Wurde ein nackter Hintern ans Fenster gepresst, der bei anderen Verkehrsteilnehmern erst zu Verwirrung, dann zu einem Unfall führte? Mitnichten. Wir möchten hier gerne aus der Pressemitteliung der Polizei zitieren, die sich spannender liest als ein „Tatort“-Drehbuch: Die A 1 in Fahrtrichtung Köln: Ein Pkw steht kurz hinter dem Kamener Kreuz auf dem Standstreifen. Es ist 21.53 Uhr. Dunkelheit. Das Auto ist weder abgesichert, noch beleuchtet. Ein lebensgefährliches Verhalten, das die Beamten der Autobahnpolizei sofort zur Fahrzeugkontrolle veranlasst. Der Blick ins Auto lässt sie fast erröten. Denn was sich ihnen beim Schein der Taschenlampe offenbart, sind zwei spärlich bekleidete Menschen. Mann (22) und Frau (16) mit beschämtem Blick. Die Beamten bitten den Fahrer, die Fahrzeugbeleuchtung einzuschalten und ihnen zu einer weniger gefährlichen Stelle zu folgen. Dort müssen die Beiden Rede und Antwort stehen. Die einvernehmliche Antwort fällt kurz aus: Sie seien intim geworden. Was lernen wir also daraus? Liebespaare nehmen sich lieber ein Zimmer. Oder, wie es die Polizei ausdrückt: Man mag über diesen Sachverhalt schmunzeln. Doch (...) das Halten bzw. Parken auf dem Seitenstreifen einer Autobahn ist lebensgefährlich!