was fehlt ...: ... das Kaltwasser
Ein Hotelgast verlangt in Düsseldorf von einer Herberge 3.000 Euro Schmerzensgeld, weil er durch zu heißes Duschwasser Verbrühungen erlitten haben will. Das Amtsgericht verhandelt den Fall am 29. April (Az.: 31 C 12351/14).
Die Klägerin aus Göttingen gibt an, sie habe eine angenehme Wassertemperatur eingestellt und sich geduscht. Plötzlich habe die Kaltwasserzufuhr gestoppt und ihr sei extrem heißes Wasser über den Rücken gelaufen. Die Verbrühungen entsprächen Verbrennungen zweiten Grades. Wegen der Schiebetüren habe sie nicht sofort aus der Dusche springen können.
Doof nur, dass sich der Fall im Rheinland und nicht in den Vereinigten Staaten ereignete, dort wäre für die Klägerin sicher ein hübsches Millionensümmchen zusammengekommen. Ein Paradies für Warmduscher. (dpa/taz)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!