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  • 5.5.2014

was fehlt ...

... dem Paintball Gemeinnutz

Ein Verein, der Paintball-Turniere veranstaltet, hatte sich doch tatsächlich beim Finanzamt um den Status der Gemeinnützigkeit und eine Befreiung von der Körperschaftssteuer beworben. Der Schuss ging voll daneben, weshalb er vors Finanzgericht Rheinland-Pfalz ging. Aber auch die Robenträger wollten den Gemeinnutz der Ballerei mit Farbkugeln nicht so recht erkennen. Im Gegenteil. In ihrem Urteil heißt es: Das Spiel sei „mit der Werteordnung unserer Gesellschaft nicht ansatzweise in Einklang zu bringen“, weil dabei auf Menschen geschossen werde. Das Argument einer Verwandtschaft zu Schützenvereinen ließen sie nicht gelten. Laut Waffengesetz seien im Schießsport Übungen mit Zielen oder Scheiben nicht zulässig, die Menschen darstellten oder symbolisierten. Beim Paintball würden tatsächlich Menschen beschossen. Ziel des Spiels sei es, Menschen mit waffenähnlichen Spielgeräten zu „markieren“ und zu „eliminieren“, teilte das Gericht mit. Dabei werde der Bewegungs- und Wettbewerbsaspekt „in gemeinnützigkeitsschädlicher Weise von dem Aspekt der simulierten Tötung oder Verletzung von Menschen“ überlagert. Das Urteil ist rechtskräftig. Ob die Richter bei der Verkündung rote Roben an hatten, damit die Flecken der aus den vor Frust abgefeuerten Paintbällen nicht zu sehr auftrugen, ist nicht bekannt. (dpa/taz)