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Archiv-Artikel

verboten

Guten Tag, meine Damen und Herren.

Max Strauß, verurteilter Krimineller, hat vor drei Tagen, kurz vor seiner Verurteilung zu drei Jahren und drei Monaten Haft ohne Bewährung, eine Strafe in Höhe von 300.000 Euro beglichen. Das Geld war Strauß aus seinem letzten Strafverfahren schuldig. Max Strauß, dem die Staatsanwaltschaft ein hohes Maß an krimineller Energie attestiert hat, zahlte nicht aus Reue oder Einsicht. Allein die notgedrungene Zahlung noch vor dem Ende seines Verfahrens vor dem Augsburger Landgericht rettete ihn vor einer Gesamtstrafe aus beiden Prozessen. Wo das Geld für die Bezahlung der Geldstrafe herkam, wollte sein Anwalt Wolfgang Dingfelder nicht verraten: „Die Quelle war nicht Herr Strauß. Es ist für ihn gesammelt worden.“ Der Anwalt übergab das Geld in bar der Münchner Stadtkasse. Im Auftrag des verhinderten Max Strauß und so seriös, wie es einem echten Strauß angemessen ist:

In einem Jutesack.